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Router zurückgeschickt, trotzdem in Rechnung gestellt

  • August 2, 2021
  • 5 Antworten
  • 184 Aufrufe

Hallo zusammen,

im Herbst 2020 forderte ich bei O2 Ersatz für einen kaputten Router (W-Lan funktionierte nicht) an, worauf ein neues Gerät geschickt wurde (das funktioniert). In meiner Oktober-Rechnung von 2020 wurde mir das kaputte Gerät (weil ich es nicht schnell genug zurückgeschickt hatte?) in Rechnung gestellt. Nur: Eine Aufforderung, das kaputte Gerät zurückzuschicken, konnte ich keiner Kommunikation durch O2 entnehmen. Also schickte ich es (im Januar 2021) retour, einen Einlieferbeleg zur Retoure habe ich erhalten, den DHL-Sendebeleg habe ich aufbewahrt.  

Wie gehe ich am besten vor, damit mir O2 die in Rechnung gestellten Kosten für den kaputten Router, den ich zurückgeschickt habe, erstattet?

Vielen Dank und beste Grüße

 

 

Lösung von blablup

Siehe offizielle FAQ im Rücksendeportal:

Was passiert, wenn ich die Leihgeräte nicht retourniere?

In diesem Fall berechnen wir Dir den Zeitwert der Leihgeräte. Diesen findest Du als Position "Warenwert technischer Geräte" auf Deiner o2 Rechnung.

Nach Eingang der Geräte innerhalb von 3 Monaten erhältst Du eine Eingangsbestätigung und eine Guthabenbuchung. Der Betrag wird auf dein Konto überwiesen.

 

Gemäß vertraglicher Vereinbarung ist das Leihgerät bei Erhalt eines neuen Geräts zurückzuschicken. Das heißt der Austausch erfolgt Zug-um-Zug und das Gerät ist unmittelbar nach Erhalt des neuen Geräts zurückzuschicken. Dass der Kunde das alte Gerät also noch eine Weile nach seinem persönlichem Empfinden behält, ist vertraglich gar nicht vorgesehen. Die Zeitfrist liegt so gesehen bei Null.

Auszug AGB/Leistungsbeschreibung:

Nach Vertragsende oder nach Überlassung entsprechender neuer Hardware sind die Geräte vom Kunden auf eigene Kosten an den Anbieter zurückzusenden.

5 Antworten

schluej
Legende
  • August 2, 2021

Moin,

das zurücksenden findet man im Punkt 3.1 der AGB. Das man etwas geliehenes zurück gibt, sollte klar sein.

Ich glaube bei Rücksendungen >90 Tagen gibt es kein Geld zurück.


Danke, Schluej, für die schnelle Antwort. Kann das bitte jemand von O2 kommentieren?

Ich wäre gern darüber informiert worden, dass ich fürs Retourschicken des kaputten Routers eine bestimmte Zeitfrist einzuhalten habe. Für 50 Euro hätte ich ja wohl kaum ein kaputtes Leihgerät behalten. 

Danke und Gruß

 


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  • Legende
  • Lösung
  • August 3, 2021

Siehe offizielle FAQ im Rücksendeportal:

Was passiert, wenn ich die Leihgeräte nicht retourniere?

In diesem Fall berechnen wir Dir den Zeitwert der Leihgeräte. Diesen findest Du als Position "Warenwert technischer Geräte" auf Deiner o2 Rechnung.

Nach Eingang der Geräte innerhalb von 3 Monaten erhältst Du eine Eingangsbestätigung und eine Guthabenbuchung. Der Betrag wird auf dein Konto überwiesen.

 

Gemäß vertraglicher Vereinbarung ist das Leihgerät bei Erhalt eines neuen Geräts zurückzuschicken. Das heißt der Austausch erfolgt Zug-um-Zug und das Gerät ist unmittelbar nach Erhalt des neuen Geräts zurückzuschicken. Dass der Kunde das alte Gerät also noch eine Weile nach seinem persönlichem Empfinden behält, ist vertraglich gar nicht vorgesehen. Die Zeitfrist liegt so gesehen bei Null.

Auszug AGB/Leistungsbeschreibung:

Nach Vertragsende oder nach Überlassung entsprechender neuer Hardware sind die Geräte vom Kunden auf eigene Kosten an den Anbieter zurückzusenden.


Vielen Dank, blablup. Ja, da war ich viel zu spät dran, blöd. Lektion gelernt.

Einen schönen Tag


o2_Larissa
  • Team
  • August 19, 2021

Hi @gsc4h7s8c9h4e2ieck,

herzlich willkommen in unserer Community. Da haben dich @blablup und @schluej super mit den richtigen Infos versorgt. Sind noch Fragen offen geblieben oder konnte alles beantwortet werden?

Melde dich gerne bei uns, wenn du (weitere) Fragen hast.

Liebe Grüße
Larissa