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o2 Glasfaser – Vertragslaufzeit vs. Schaltungstermin (Urteil 08.01.2026)

  • March 9, 2026
  • 9 Antworten
  • 76 Aufrufe

Hallo zusammen,

ich brauche mal eure Einschätzung zur Vertragslaufzeit bei Glasfaser (o2), besonders im Hinblick auf das Urteil vom 8. Januar 2026.

Meine Situation:

  • 24.01.2025: Bestellung des Anschlusses (Bestätigung erhalten).

  • 09.02.2026: Erneute Bestätigung der Bestellung.

  • 04.05.2026: Geplanter Schaltungstermin.

Laut Servicehotline beginnt der Vertrag erst mit der Schaltung am 4. Mai 2026. Das würde bedeuten, dass die 24-monatige Mindestlaufzeit erst im Mai 2028 endet – obwohl ich bereits seit Januar 2025 (über 15 Monate vorher!) an den Vertrag gebunden bin und keine Stornierungsmöglichkeit mehr hatte.

Zudem basieren meine Konditionen auf dem alten 500 MBit Tarif vom Januar 2025, der längst durch 600 MBit ersetzt wurde.

Meine Frage: Hat jemand Erfahrung, wie o2 hier mit dem aktuellen Urteil umgeht? Nach meinem Verständnis darf die Bindung (Vorvertrag + Laufzeit) insgesamt nicht übermäßig lang sein, wenn man de facto schon seit Anfang 2025 nicht mehr vom Vertrag loskommt.

Ich bin eigentlich ein treuer Kunde (beim Voranbieter 15 Jahre) und habe auch nicht vor O2 zu verlassen, möchte aber eine rechtlich korrekte Laufzeit hinterlegt haben.

Gruß portboy

 

9 Antworten

Bumer
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  • March 9, 2026

Kaufmännisch wird der 04.05.2026 bei Aktiverung hinterlegt. Wenn du das geändert haben möchtest musst du dich schriftlich an o2 wenden.


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  • Legende
  • March 9, 2026

@heiboy  Urteil betrifft ausschließlich nur DG und nicht O2 oder sonst wer


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 9, 2026

@Anfänger1 , da kann ich dich erfreuen, das Urteil ist Allgemeingültig und Endgültig.

Deswegen war es ja so wichtig. Es gilt für ALLE Verträge unabhängig vom Vertragspartner. Damit muss sich ja auch O2 daran halten.

@Bumer , dies wäre ja falsch. Der BGH hat genau dieses Vorgehen ja als rechtswidrig klargestellt.

 

Hat wer damit schon mal grundsätzlich Erfahrung gemacht?

Angeschrieben habe ich O2 hierzu bereits, da die Kundenhotline verständlicherweise hier nix zu sagen kann.


Bumer
Legende
  • March 9, 2026

Wenn du das geändert haben möchtest musst du dich schriftlich an o2 wenden.


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  • Legende
  • March 9, 2026

@heiboy  Nein ist es nicht . Richtig lesen 


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 9, 2026

@Anfänger1 ich frage höflich und anstandsvoll.

Ich kann mit deiner Antwort ala “Richtig lesen” nix anfangen,
da es keine Antwort darstellt, sondern ein Vorwurf ist, ich würde “nicht Richtig lesen”.

Es ist völlig unverwerflich, dass du das Urteil anders auslegst.

Meine Quellen, welche ich gelesen habe:

www.bundesgerichtshof.de/

www.verbraucherzentrale.de

Was ich erkennen kann ist, dass ein Kunde der DG geklagt hat. Deswegen ging es in der Revision ja auch an den BGH, um aus dem Einzelfall ein Grundsatzurteil herbeizuführen :)

 

Was ich aber den Antworten  ​@Anfänger1 und ​@Bumer entnehme ist, dass O2 es wie DG handhabt.

Dann werde ich das Schreiben aufsetzen.


The_Voice_70
Legende
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Richtig, DG und nicht o2. 


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  • Legende
  • March 9, 2026

Seite 3 und um das geht es. Es wurde alles schon durch die Rechtsabteilung durchblasen. Es betrifft ausschließlich nur DGN und sonst keinen


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • March 14, 2026

Hallo ​@heiboy,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀 

Vielen Dank, dass du dich wegen dieser Frage bei uns gemeldet hast. 

Unsere Mitarbeiter haben dein Schreiben bezüglich der Vertragslaufzeit bereits erhalten und werden sich schnellstmöglich bei dir zurückmelden. 

Viele Grüße

Giulia