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o2 Glasfaser – Vertragslaufzeit vs. Schaltungstermin (Urteil 08.01.2026)


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Hallo zusammen,

ich brauche mal eure Einschätzung zur Vertragslaufzeit bei Glasfaser (o2), besonders im Hinblick auf das Urteil vom 8. Januar 2026.

Meine Situation:

  • 24.01.2025: Bestellung des Anschlusses (Bestätigung erhalten).

  • 09.02.2026: Erneute Bestätigung der Bestellung.

  • 04.05.2026: Geplanter Schaltungstermin.

Laut Servicehotline beginnt der Vertrag erst mit der Schaltung am 4. Mai 2026. Das würde bedeuten, dass die 24-monatige Mindestlaufzeit erst im Mai 2028 endet – obwohl ich bereits seit Januar 2025 (über 15 Monate vorher!) an den Vertrag gebunden bin und keine Stornierungsmöglichkeit mehr hatte.

Zudem basieren meine Konditionen auf dem alten 500 MBit Tarif vom Januar 2025, der längst durch 600 MBit ersetzt wurde.

Meine Frage: Hat jemand Erfahrung, wie o2 hier mit dem aktuellen Urteil umgeht? Nach meinem Verständnis darf die Bindung (Vorvertrag + Laufzeit) insgesamt nicht übermäßig lang sein, wenn man de facto schon seit Anfang 2025 nicht mehr vom Vertrag loskommt.

Ich bin eigentlich ein treuer Kunde (beim Voranbieter 15 Jahre) und habe auch nicht vor O2 zu verlassen, möchte aber eine rechtlich korrekte Laufzeit hinterlegt haben.

Gruß portboy

 

24 Antworten

Bumer
Legende
  • March 9, 2026

Kaufmännisch wird der 04.05.2026 bei Aktiverung hinterlegt. Wenn du das geändert haben möchtest musst du dich schriftlich an o2 wenden.


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  • March 9, 2026

@heiboy  Urteil betrifft ausschließlich nur DG und nicht O2 oder sonst wer


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  • Autor
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  • March 9, 2026

@Anfänger1 , da kann ich dich erfreuen, das Urteil ist Allgemeingültig und Endgültig.

Deswegen war es ja so wichtig. Es gilt für ALLE Verträge unabhängig vom Vertragspartner. Damit muss sich ja auch O2 daran halten.

@Bumer , dies wäre ja falsch. Der BGH hat genau dieses Vorgehen ja als rechtswidrig klargestellt.

 

Hat wer damit schon mal grundsätzlich Erfahrung gemacht?

Angeschrieben habe ich O2 hierzu bereits, da die Kundenhotline verständlicherweise hier nix zu sagen kann.


Bumer
Legende
  • March 9, 2026

Wenn du das geändert haben möchtest musst du dich schriftlich an o2 wenden.


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  • March 9, 2026

@heiboy  Nein ist es nicht . Richtig lesen 


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  • March 9, 2026

@Anfänger1 ich frage höflich und anstandsvoll.

Ich kann mit deiner Antwort ala “Richtig lesen” nix anfangen,
da es keine Antwort darstellt, sondern ein Vorwurf ist, ich würde “nicht Richtig lesen”.

Es ist völlig unverwerflich, dass du das Urteil anders auslegst.

Meine Quellen, welche ich gelesen habe:

www.bundesgerichtshof.de/

www.verbraucherzentrale.de

Was ich erkennen kann ist, dass ein Kunde der DG geklagt hat. Deswegen ging es in der Revision ja auch an den BGH, um aus dem Einzelfall ein Grundsatzurteil herbeizuführen :)

 

Was ich aber den Antworten  ​@Anfänger1 und ​@Bumer entnehme ist, dass O2 es wie DG handhabt.

Dann werde ich das Schreiben aufsetzen.


The_Voice_70
Legende
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Richtig, DG und nicht o2. 


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  • March 9, 2026

Seite 3 und um das geht es. Es wurde alles schon durch die Rechtsabteilung durchblasen. Es betrifft ausschließlich nur DGN und sonst keinen


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • March 14, 2026

Hallo ​@heiboy,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀 

Vielen Dank, dass du dich wegen dieser Frage bei uns gemeldet hast. 

Unsere Mitarbeiter haben dein Schreiben bezüglich der Vertragslaufzeit bereits erhalten und werden sich schnellstmöglich bei dir zurückmelden. 

Viele Grüße

Giulia

 


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  • March 26, 2026

Hallo ​@o2_Giulia,

 

wann kann ich mit eurer Antwort denn rechnen?

 

Liebe Grüße

@heiboy 


Bumer
Legende
  • March 26, 2026

o2_Giulia schrieb:

und werden sich schnellstmöglich bei dir zurückmelden.

bedeutet, sobald es bearbeitet wurde, scheint bei dir noch nicht der Fall zu sein.


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  • Autor
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  • March 26, 2026

@Bumer wenn du nix weißt, dann schreib auch nicht! 


Bumer
Legende
  • March 26, 2026

Hier ist einen Kunden helfen Kunden Forum, also kann jeder schreiben. Das dir die Antwort nicht gefällt, kann ich verstehen. Alles Gute für dich.


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  • Autor
  • Besucher:in
  • March 26, 2026

Hey ​@Bumer,
schon wieder kein Inhalt …
Ich habe Gulia gefragt und nicht dich!
Mir ist schon klar, dass einige wie du/ihr hier als O2 Filter unterwegs seid. Bei deiner Menge an Beiträgen bist du kein hilfreicher Kunde mehr, sondern ein Mitarbeiter. Es ist damit schon grenzwertig, dass ihr nicht mit einer O2 Kennzeichnung klar erkennbar seid.

 


5G_Tester
Legende
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  • Legende
  • March 26, 2026

@heiboy nein Bumer ist kein Mitarbeiter 


matrix3937
Legende
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  • Legende
  • March 26, 2026

Urteile des BGH sind zwar keine "Gesetze", aber de facto bindend für die rechtliche Praxis, da sie den Standard für eine einheitliche Rechtsprechung setzen. 
 

Will sagen, in ähnlichen oder artgleichen Fällen orientieren sich die Gerichte daran. Gleiches gilt auch für Urteile des BAG.


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • March 27, 2026

Hallo ​@heiboy,

ich kann dir leider nicht sagen, wie lange es noch dauert. Es tut mir leid, wenn du noch auf die Antwort warten musst.

Ich möchte dich aber trotz der langen Wartezeit bitten, unsere Community Netiquette zu beachten. Wir legen allergrößten Wert auf einen respektvollen, höflichen und wertschätzenden Umgang aller User untereinander. 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Giulia


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  • Autor
  • Besucher:in
  • April 4, 2026

@o2_Giulia,

 

danke für dein Antwort 👍🏻

Für mich ist es nicht verständlich, warum euer Team mehr als 4 Wochen braucht, um mein Schreiben bezüglich Vertragslaufzeit zu beantworten. Den Empfang meines Einschreibens hattes du ja freundlicherweise bereits bestätigt.

Ich bitte um eine Beantwortung meines Schreibens VOR der geplanten Schaltung.

portboy

 


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • April 4, 2026

Hallo ​@heiboy,

es ist wirklich schade, dass du so lange auf eine Antwort warten musst. 

Ich kann dir aber schon einmal so viel mitteilen, dass wir uns an die gesetzlichen Vorgaben halten und unseren Kunden mit o2 Home Verträgen mit Glasfaser auf Wunsch eine Kündigung nach 24 Monaten ermöglichen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Neukunden haben bis zur Aktivierung die Möglichkeit, ihre Verträge zu widerrufen. 

Da dein Vertrag noch nicht aktiviert ist, können wir aktuell die Vertragslaufzeit noch nicht entsprechend anpassen. 

Wenn ich dich richtig verstanden habe, geht es dir aber grundsätzlich nur um die Laufzeit, oder wolltest du schon vor der Aktivierung widerrufen?

Viele Grüße

Giulia


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  • Autor
  • Besucher:in
  • April 5, 2026

@o2_Giulia,

danke für deine schnelle Reaktion 👍🏻

Mir geht es ausschließlich um die Hinterlegung der korrekten Vertragslaufzeit. Ich habe nicht vor zu kündigen! Ihr habt mich nach 20 Jahren von meinem bisherigen Anbieter abgeworben. Ich bin also lange treu. Dafür erwarte ich eine ehrliche Kommunikation 🤝🏻

heiboy


Sächsin
Legende
  • April 5, 2026

@heiboy darf ich fragen, wie die Konditionen des im Januar 2025 abgeschlossenen Vertrags waren?

 


5G_Tester
Legende
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  • Legende
  • April 5, 2026

Zudem basieren meine Konditionen auf dem alten 500 MBit Tarif vom Januar 2025, der längst durch 600 MBit ersetzt wurde.

@Sächsin das steht zumindest im Eingangsposting. Aber ich könnte mir vorstellen, dass es dir ums Preisliche geht oder? 


Sächsin
Legende
  • April 5, 2026

@5G_Tester korrekt 😉


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  • Autor
  • Besucher:in
  • April 7, 2026

@Sächsin , ​@5G_Tester 
die Konditionen waren entsprechend Januar 2025 … nix besonderes.

Mir geht es hier ausschließlich um den Vertragsbeginn bezogen auf die Mindestlaufzeit.

Heute bekommt man mehr für sein Geld als 2025. Ich Zahle 59 und bekomme nur 500 statt heute 600.