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Warum O2
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Hallo,

o2 will Geld abbuchen für einen Glasfaser anschluss der bis jetzt nicht existiert.

Das Rohr liegt vorm Haus und es ist noch keine Glasfaser eingeblasen.

Wie kann das sein ???

MFG

Hallo @Pi21 ,
herzlich willkommen in unserer o2 Community. 😀
Entschuldige, dass du gleich zu Beginn verunsichert wirst. 
Es handelte sich nicht um die Kosten für den Vertrag, sondern für den Router.
Dieser ist aber inzwischen wieder bei uns eingegangen. Die Kosten werden dir zurück erstattet. 
Melde dich gerne, falls du noch Fragen hast. 🌸
Gruß, Solveig 

 


Hallo,

Wie kommt denn der Betrag von 131,74 Euro für den Router zustande ?

Die Miete wird doch angegeben mit 6,99 Euro.

MFG


Moin @Pi21 ,

bei den von uns an dich gelieferte Router handelt es sich um ein Leihgerät, hierfür zahlst du ja die monatliche Miete. Wenn die Rücksendung zu spät oder gar nicht erfolgt, wird eine Schadenersatzforderung in Rechnung gestellt. 

In deinem Fall beliefen diese sich auf 131,74 €. Wenn die Rücksendung eingetroffen ist, wird die Rückzahlung auf dein Konto erfolgen.

Magst du uns auf den Laufenden halten, wenn die Zahlung bei dir eingegangen ist? 😊

Viele Grüße

Jenni


Hallo, woher soll man es wissen das der Router zurück geschickt werden soll ? Es gab keine Information darüber.


Hallo @Pi21 ,

danke für deine Rückmeldung. Hattest du vor Abschluss die vorvertraglichen Informationen von uns per E-Mail erhalten? Dort war u.a. auch unsere Preisliste angehangen, hier ein kleiner Auszug bezüglich unserer Leihrouter: 

Preisliste Seite 2 - O2 my Home Preisliste Privatkunden (o2online.de)

 

Zusätzlich hast du nach Abschluss des Vertrags noch eine Bestätigung erhalten, in dem dein Vertrag und Optionen aufgeführt sind. Dort ist auch noch mal beschrieben, dass der Router für die Dauer des Vertragsverhältnisses bereitgestellt wird.

Halte uns gerne auf den Laufenden, wenn du du dein Geld wieder auf deinem Konto verzeichnest.

Viele Grüße

Jenni


Hallo

Das Geld ist wieder auf meinem Konto angekommen.

Die Liste mit den Tarifen habe ich bekommen, es steht aber nirgends das der zugesandte Router zurück geschickt werden soll. Zumal der Glasfaseranschluß noch garnicht aktiv bzw. noch nicht mal im Haus liegt. Woher soll man dann wissen das der Router zurückgeschickt werden soll ??? Davon steht nirgens etwas.

MFG


Moin @Pi21 ,

klasse, dass das Geld bei dir angekommen ist. 🤗

Es ist natürlich bedauerlich, wenn dir das mit dem Leihrouter nicht so bewusst war in Bezug auf die Rücksendung, wenn der Vertrag endet oder nicht zustande kommt. Vielen Dank für deinen Hinweis. 

Benötigst du noch weitere Unterstützung? 

Viele Grüße

Jenni

 


Hallo

Das ist mir schon klar das man ein Leihgerät zurückgeben muss wenn der Vertrag endet, allerdings ist der Vertrag ja noch garnicht aktiv weil die UGG das Glasfaserkabel noch garnicht ins Haus gelegt hat.

Wenn mir dann o2 den Router schon vorzeitig zuschickt liegt der Fehler nicht an mir und woher soll man dann wissen das ich den wieder zurück schicken soll ??? man geht ja davon aus das der Vertrag zeitnah startet.

 


In den AGB steht, dass der Router zurück muss. Und der Vertrag ist wohl wegen technischer Unmöglichkeit garnicht (sic) zustande gekommen, daher ist es eigentlich logisch, dass der Router zurück muss.


UGG sowie o2 haften wahrscheinlich als Gesamtschuldner für das Dilemma, sodass Sie schriftlich o2 ein Zurückbehaltungrecht am Router anzeigen oder glauben Sie einem xxxxxxx wie @bs0? Erst der Geldeingang bei Ihnen, dann das Rücksenden des Routers.

Vergleichen Sie bitte die rabulistische Interpretation des Rechts des @bs0  in diesem Thread:

https://hilfe.o2online.de/o2-my-home-rechnung-35/umstellung-auf-lastschrift-623062

 

Edit o2_Ines/8.10/13.05/ Beleidigung entfernt.


@bs0 “In den AGB steht, dass der Router zurück muss. Und der Vertrag ist wohl wegen technischer Unmöglichkeit garnicht (sic) zustande gekommen,”

 

Eine abstruse Argumentation schreibt @bs0. Wieso gelten AGB, falls kein Vertrag existiert?


Hallo @binber, unsere Community ist für einen freundlichen Austausch gedacht. Ja bei manchen Themen kann es auch etwas hitzig zugehen. Dennoch sind Beleidigungen hier fehl am Platz.

Ich weise dich hiermit auf unsere Netiquette hin und bitte dich, dich daran ab nun in deinen Antworten und Posts zu halten.

Viele Grüße, Ines.


@o2_Ines  “unsere Community ist für einen freundlichen Austausch gedacht.”

 

Entschuldigung für meinen krassen Ausdruck, jedoch provoziert @bs0 mit seinem arroganten, penetranten, diffamierenden Umgangton, seiner Aufforderung zum Unterlassen von juristischen Positionen an meine Person in seinen Beiträgen oder hinsichtlich seiner absurden, abstrusen, täuschenden Auslegungen des Rechts jene harmlose Bezeichnung seiner Person, die er durch sein Verhalten in seinen Beiträgen offensichtlich erregt. Fordern Sie @bs0 nicht zu einem Unterlassen seiner rabulistischen Rede, zur Mäßigung seiner Worte bezüglich meiner Person auf? Viele diskutierten Probleme, Ratschläge in diesem Forum betreffen das Recht, von sozialer Gerechtigkeit ganz zu schweigen. Warum wünscht er arrogant kein juristisches Betrachten der geschilderten Konflikte im Forum, die grundsätzlich meistens auch das Privat-, Zivilrecht, das Handelrecht oder das bürgerliche oder öffentliche Recht usw. betreffen? In Vertrag-, Zahlung- oder Rechnungfragen z.B: dringt das Recht wesentlich an die Oberfläche der Erfüllung einer Leistung, warum also nicht darüber schreiben? Er behält sich offensichtlich eine privilegierte juristische Auslegung eines Posts exklusiv für seine Person vor, wie er dies in seinem Beitrag in diesem Thread zu den AGB oder einem Vertrag parteiisch handhabt. Darauf entsprechend mit einem rechtlichen Auslegen eines Verhaltens meinerseits zu antworten, verwehrt er mir augenscheinlich penibel. 


Hallo @binber ,

ich habe mir den Austausch zwischen dir und @bs0 angeschaut und konnte sehen, dass ihr beide in mehreren Fällen nicht einer Meinung seid. Dennoch bitte ich dich wiederholt aufrichtig dabei zu bleiben, wir wollen einen respektvollen Umgang untereinander pflegen.  

Auch wenn man nicht einer Meinung ist bzw. die Meinung des anderen teilt, berechtigt es nicht diese Person persönlich anzugreifen. Daher bitte ich dich erneut, solche Äußerungen über eine Person bzw. in diesem Fall über bs0 zu unterlassen. 

Viele Grüße

Jennifer


Erst der Geldeingang bei Ihnen, dann das Rücksenden des Routers.

Eigentlich ist es doch klar, das man fremdes Eigentum zurückgeben muss. Einfaches Beispiel:
Bei Ausnutzung des Widerrufes erfolgt die Erstattung für die Ware erst NACH Rücksendung!
 

Ähnlich verhält es sich bei Leihroutern. Es ist doch unsinnig andere Kunden mit falschem Verhalten aufzuhetzen ohne selbst die Konsequenzen dafür tragen zu müssen.  Außerdem scheint die Angelegenheit doch geklärt?

Daher ist bs0 nicht allein mit seiner Meinung! Aus meiner Sicht hat er eindeutig Recht.


In den AGB steht, dass der Router zurück muss. Und der Vertrag ist wohl wegen technischer Unmöglichkeit garnicht (sic) zustande gekommen, daher ist es eigentlich logisch, dass der Router zurück muss.

??? In der AGB steht, zur Routermiete eigentlich nicht viel:

  1. Hat der Kunde die Bereitstellung eines Routers durch Telefónica Germany beauftragt, wird dieser bei Umstellung der Übertragungstechnologie automatisch und ohne Mehrkosten für den Kunden gegen ein vergleichbares passendes Gerät ausgetauscht.

 

Die DSL-Preisliste sagt auch nur:

Router (optional)11
(Der gewählte Router wird für die Dauer des Vertragsverhältnisses bereitgestellt und verbleibt im Eigentum von Telefónica Germany)

Fussnote 11 hat nichts direkt mit dem Router zu tun. Und “für die Dauer des Vertragsverhältnisses” ist IMHO etwas irrefuehrend, da die Routermiete unabhaengig vom Internetzugang geregelt ist und auch frueher beendet werden kann

 

Ich stimme aber zu, dass bei einem Mietrouter davon auszugehen ist, dass man Miete zahlt und dass das Geraet nach Ende der Mietdauer wohl zurueck muss.

Was mir nicht ganz klar ist warum ein Router zugeschickt und berechnet wird wenn der Internetzugang selber noch gar nicht realisiert werden kann, das erscheint ein unbeabsichtigtes Szenario zu sein, welches hoffentlich eher selten eintritt.

 

 

 

 


Was mir nicht ganz klar ist warum ein Router zugeschickt und berechnet wird wenn der Internetzugang selber noch gar nicht realisiert werden kann, das erscheint ein unbeabsichtigtes Szenario zu sein, welches hoffentlich eher selten eintritt.

Es kommt ja noch schlimmer … nach ein paar Monaten schickt o2 den Router wieder los, wenn der Anschluss hoffentlich läuft. Bei UGG und Telekom sind vereinzelt unfertige Anschlüsse als betriebsbereit gemeldet worden. Wenn das aber nicht stimmt, dann beginnt Router- und Kunden-PingPong. 🙄  Die Misere für Pi21 ist klar:

Wenn mir dann o2 den Router schon vorzeitig zuschickt liegt der Fehler nicht an mir und woher soll man dann wissen das ich den wieder zurück schicken soll ??? man geht ja davon aus das der Vertrag zeitnah startet.

Und o2 bekommt keine zeitnahe Auskunft wann der Anschluss nutzbar ist. In der Zwischenzeit beginnt der Abrechnungsmechanismus unerbittlich zu kassieren. Der versteht das erst recht nicht.


@Klaus_VoIP  “Außerdem scheint die Angelegenheit doch geklärt?”

In jenem Fall des gemieteten Routers stellt sich die simple Frage, ob o2 quasi “unbestellte Ware” an einen nicht ans Netz anschließbaren Ort liefert, denn o2 kennt die Anschlussverhältnisse vor Ort sehr genau aus eigener wie aus UGG sowohl in objektiver wie zeitlicher Sicht. Zudem beabsichtigt @Pi21 ein zukünftiges Vertragverhältnis mit o2 anzubahnen. Warum ein Unternehmen in jenem Fall keine Kulanz, Großzügigkeit zeigt, gleich eine Rechnung ohne vorheriges Mahnen des Zurücksendens des Routers ausstellt, vollziehe ich nicht nach. Besteht für o2 zukünftig kein Interesse mehr, mit @Pi21 einen Vertrag durchzuführen? Ihren Vorwurf “unsinnig andere Kunden mit falschem Verhalten aufzuhetzen” bestreite ich völlig. Mein Vermittlungvorschlag zielt indessen auf ein gegenseitiges Nachgeben, denn falls @Pi21 tatsächlich eine Aneignung fremden Eigentums beabsichtigt oder ein zukünftiger Vertrag nicht zustande kommt, stellt o2 eine Kaufrechnung an @Pi21 aus, soweit er den Router nicht an o2 zurückgibt. Ein Hinweis auf ein gegenwärtiges Besitz- und Eigentumverhältnis des Routers durch o2 reicht einstweilen hin. Warum also ein Hin- und Herschieben eines Routers veranlassen?


@pufferueberlauf0 Dann hatte ich wohl den Text aus der Preisliste im Kopf, danke für die Klarstellung. Die Formulierung könnte tatsächlich besser sein, auch wenn man die Pflicht zur Rücksendung daraus ableiten kann. Im vorliegenden Fall ist alles sehr unglücklich verlaufen und diverse Automatismen im Hintergrund werden sicherlich eine Rolle gespielt haben.


Hallo zusammen,

hier gebe ich euch recht, dass in dem speziellen Fall von @Pi21 unglücklich verlaufen ist. Regulär werden die Router kurz vor Aktivierung verschickt @pufferueberlauf0 , damit es nicht zu solchen Fällen kommt. 

Letztendlich können wir den vergangen Lauf bei @Pi21 nicht mehr rückgängig machen. Das Thema ist nun bekannt und entsprechend adressiert. 😊 Vielen Dank für eure Gedanken zu diesem Fall und Thema, diese werden wie immer gesehen und wahrgenommen. 😊 

Viele Grüße

Jenni


Hallo, eine Frage hätte ich noch. 

Mein Aktivierungs Termin ist jetzt in 3 Wochen. Wann kommt denn jetzt das neue Mietgerät ?

MFG


Hallo @Pi21 ,
entschuldige bitte, dass du warten mußtest. 💐
Aktuell haben wir sehr viele Anfragen. 
Das Gerät sollte inzwischen bei dir sein. Oder wie ist der Stand ? 
Gruß, Solveig 

 


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