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Frage

Kundenservice und Entstörung

  • 14 September 2016
  • 0 Antworten
  • 1358 Aufrufe

😢 Heute dem Ersten DSL Störung.



(Störungsnummer 6324034)



Hatte gedacht Service zu bekommen. Nichts von dass. Bin nur einem dumme Kunde die keinem AGB lesen kann....



Helpdesk angerufen um einem Termin zu machen.



Erst am 20. September konnen Sie mir helfen.



Dazu geantwortet dass die AGB versprechen die Störung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Störungsmeldung behebt wirdt.



Wurde mir beantwortet mit: "Ich habe es Falsch".



Es sind 24 Stunden fur Geschäftskunden. Fur meinem Kontrakt als Privatkunden gibt es keinem Zeitrahmen.



Ihm nochmals dem dem AGB von Juli 2016 vorgelesen...Aber nein. Ich war Falsch. Er hat recht.



Und Ich muss doch nicht bezahlen fur die Zeit ohne DSL?



Jetzt bin ich sprachlos. Ich will nur dem Service dem O2 versprecht in die AGB...



Ich will nur meinem DSL



Kan jemand mir bitte helfen?



Mal etwas info:



Leistungsbeschreibung für Festnetz-Privatkundenprodukte Stand: Juli 2016






AGB fur Privatkunden 24 Stunden



AGB fur Geschaftskunden 8 Stunden



6 Kundenservice und Entstörung



6.1 Die Kundenbetreuung ist im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten täglich in der Zeit von 0 bis 24 Uhr telefonisch erreichbar. Die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind unter www.o2online.de aufgeführt.



6.2 Der Anbieter nimmt täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr Störungsmeldungen entgegen. Geht die Störungsmeldung werktags (montags 00:00 Uhr – freitags 20:00) ein, beseitigt der Anbieter die Störung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Störungsmeldung beim Anbieter. Bei Störungsmeldungen, die freitags nach 20.00 Uhr, samstags, sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am folgenden Werktag um 0.00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörungsfrist während des Feiertages ausgesetzt und am folgenden Werktag fortgesetzt.



6.3 Ist zur Entstörung ein Technikerbesuch beim Kunden erforderlich, wird dem Kunden ein Termin für werktags 8:00 bis 14:00 Uhr oder 14:00 bis 20:00 Uhr oder samstags 8:00 bis 16:00 angeboten. Eine weitere Eingrenzung der Zeitfenster ist nicht möglich. Kommt der Technikerbesuch aus vom Kunden zu vertretenen Umständen nicht oder erst später zustande, entfällt die Entstörungsfrist gem. Ziffer 6.2.



6.4 Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die ihm durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.



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