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Hallo Zusammen, ich bin im Dezember umgezogen. Mit den Nachmietern wurde vereinbart, dass sie meinen DSL Anschluss bis Ablauf nutzen und mir dafür die monatliche Gebühr überweisen.(nur mündlich also schwer nachzuweisen) Leider ist es nun so, dass seit deren Eimzug sämtliche Anfragen bezüglich der Zahlung ignoriert werden. Gibt es die Möglichkeit den Anschluss sperrenzulassen, sodass er nicht mehr genutzt werden kann? Bezahlt wird natürlich trotzdem bis Vertragsende und ich kann per Meldebescheinigung nachweisen, dass ich dort nicht mehr wohnhaft bin. Welche Möglichkeit hätte ich alternativ? Sehe es nicht ein für andere zu bezahlen und ärgere mich sehr über meine Naivität. Vielen Dank schon mal für die Hilfe!



Lass den Anschluss doch umziehen...



Oder nimm den Router von der Leitung, dann fehlen dem Nachmieter die Zugangsdaten



Den alten Router musst du so oder so zurück schicken und solltest du dir besorgen.




Natürlich kann der Anschluß deaktiviert werden. Probier es ggf. mit einer offiziellen Anschlußübernahme. Löst aber auch nicht das Problem an den Router zu kommen, wenn es ein Leihrouter von O2 ist.




Ja aber nicht wie eine SIM Karte und schon gar nicht mal so.



Eine Deaktivierung ist generell so mal eben nicht einfach. Wobei es mir auch neu wäre das O2 laufende Verträge stilllegt, wenn es keine Zahlungsrückstände oder Umzüge ins Ausland vorliegen.




In der Praxis hast Du Recht! 😉



Nach dem TKG ist aber eine "unverzügliche" Abschaltung vorgeschrieben. Fragt sich nur wie lange das unverzüglich dann bearbeitet wird.




Kannst du den Passus mal hier posten? Ich denke das wäre dann noch eine Alternative auf die man (der Beitragsersteller) sich ggf. berufen kann.



Mir fällt sonst auch nichts mehr ein, was man noch tun könnte.




TKG § 46



Zitat:



In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.



Aus der Begründung im Referentenentwurf ist die dann logisch folgende Abschaltung (gegen Mißbrauch, Sicherheitsgründe) zu entnehmen. ☺️



Wir hatten auch schon solche Fälle und da brauchte man noch nicht mal auf das TKG verweisen. So bald der Auszug erfolgt ist, stellt sich nämlich die Frage wer die komemnden 0900-Rechnungen zahlt und bei Nutzung durch Terroristen in Schwierigkeiten kommt ☹️




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