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Frage

Kabelfernsehsammelvertrag wird gekündigt


Hallo zusammen, bin etwas verwirrt:

Sorry, ist vielleicht nicht exakt das Thema dieses Bereichs. Dennoch versuche ich es mal:

Wegfall der Umlagefähigkeit der Kabelfernsehgebühren!

Bis heute nutzen wir als Eigentümergemeinschaft einen Kabelfernsehsammelvertrag. Dieser soll nun gekündigt werden und durch einen Gestattungsvertrag abgelöst werden.

Nun zu meiner aktuellen Situation:

Von dem Kabelanschluss in unserer Wohnung nutze ich lediglich den Internetanschluss und den über O2.

TV schaue ich ausschließlich über IP-TV (waipu.tv). Der Fernseher hat noch nicht mal nen Suchlauf gemacht.

Muß ich trotzdem einen separaten Gestattungsvertrag  bzw. Versorgungsvertrag mit dem Kabelanbieter abschließen?

7 Antworten

Eine Gestattung ist doch lediglich ein Ausführungs- und Zugangsrecht! Daher ist der Vertrag i.d.R. kostenfrei und somit unkritisch. Wie sonst soll man denn sonst eine Störung am Kabel im Haus beheben, wenn der Zugang nicht “gestattet” ist? 😉

Ohne inhaltliche Kenntnisse wird man Dir keine genaueren Auskünfte geben können.
Die Gestattung für das gesamte Objekt wird vermutlich nur über die Eigentümergemeinschaft/Hausverwaltung erfolgen.

Benutzerebene 7

Willkommen in der o2 Community @Nepie58, schön, dass du dich hier meldest 💙

Hat dir die Antwort von @Klaus_VoIP schon weitergeholfen?
Das klingt eher wie ein rechtliches Thema, welches mit dem Eigentümer/Hausverwaltung geklärt werden müsste. Ich mag mich hier nicht aus dem Fenster lehnen, da es nach einer speziellen Situation klingt. 

Falls du noch offene Fragen hast, bei denen du aber denkst, dass wir die beantworten müssten, gib gerne Bescheid, dann Bemühe ich mich nochmal um Antworten 😄

Beste Grüße,
Paul

 

Hallo zusammen. Vielen lieben Dank für die Informationen. Ich glaube zu verstehen.

Da der Gestattungsvertrag anscheinend über die Hausverwaltung laufen wird und mich noch niemand direkt kontaktiert hat, werde ich erstmal die Füße still halten.

Soweit ich die Sachlage bzw. Euch verstehe sind Gestattungsvertrag (Zugang zu den Dosen) und Versorgungsvertrag 2 ganz verschiedene Dinge.

Liebe Grüße ins Forum

Volkmar

Die Gestattung ist von der Begrifflichkeit eigentlich bekannt und MUSS an sich sein. Und unkritisch, da i.d.R. kostenfrei.

Ein “Versorgungsvertrag” kann vieles sein und womöglich Kosten beinhalten. Wie soll man ohne Kenntnis der Inhalte etwas dazu sagen? Es hat wohl schon unlautere Versuche von Wohnungsbaugesellschaften gegeben hier zusätzliche Serviceverträge zu schaffen. Solche Konstrukte werden derzeit aber rechtlich geprüft und müssen individuell betrachtet werden. Eher ein Fall für die Verbraucherzentrale.

Hallo Zusammen, @Klaus_VoIP vielen Dank für deine tolle Unterstützung. @Nepie58 falls du weitere Fragen dazu hast, kannst du sie gerne jederzeit hier erneut stellen 🙂

Viele Grüße,

Senay

Kabelfernsehen und O2-TV sind 2 unterschiedliche Geschichten. Wenn man O2-TV nutzt braucht man weder eine Gestattung noch eine Nutzung, lediglich genügend Datenvolumen wenn man das über einen Mobilfunkvertrag nutzt.

Hallo @Nepie58, ich hoffe, dass du einen  Lösung anhand der Tipps und Hinweise hier gefunden hast. Lass uns gerne wissen, wenn du weiterhin unsere Unterstützung hier benötigst.

Liebe Grüße,

Senay

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