Hallo zusammen, bin etwas verwirrt:
Sorry, ist vielleicht nicht exakt das Thema dieses Bereichs. Dennoch versuche ich es mal:
Wegfall der Umlagefähigkeit der Kabelfernsehgebühren!
Bis heute nutzen wir als Eigentümergemeinschaft einen Kabelfernsehsammelvertrag. Dieser soll nun gekündigt werden und durch einen Gestattungsvertrag abgelöst werden.
Nun zu meiner aktuellen Situation:
Von dem Kabelanschluss in unserer Wohnung nutze ich lediglich den Internetanschluss und den über O2.
TV schaue ich ausschließlich über IP-TV (waipu.tv). Der Fernseher hat noch nicht mal nen Suchlauf gemacht.
Muß ich trotzdem einen separaten Gestattungsvertrag bzw. Versorgungsvertrag mit dem Kabelanbieter abschließen?