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FYI Neues Urteil BGH Mindestvertragslaufzeit

  • January 9, 2026
  • 10 Antworten
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Neuerung bei Abschluss von Verträgen bei der Telekommunikation 

 

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026004.html?nn=10690868

10 Antworten

Klaus_VoIP
Legende
  • January 9, 2026

Autsch, dann ist mein Glasfaserauftrag von vor 2,5 Jahren wohl schon aus der MVLZ raus.  😁

Verständlich bei vorhandener Infrastruktur, jedoch kritisch bei noch notwendigem Ausbau. 


Sächsin
Legende
  • January 9, 2026

Wenn die Richter das so sehen, haben dann die Provider auch Anspruch auf Vergütung ab Vertragsabschluss? 🤔

 

Sorry, aber das ist in meinen Augen grade in Bezug auf noch nicht genügend erfolgtem Ausbau von Glasfaser einfach nicht logisch gedacht...

 


Das Problem ist hier gewesen, dass die DGN ihren Kunden Auftragsbestaetigungen zugesendet hat, aber die Startzeit der 24 Monate MVLZ erst ab Schaltung des Anschlusses zaehlen wollte. Das ist halt so in der Form nicht TKG-konform. Wenn der ISP gar keine Auftragsbestaetigung geschickt hat, sondern nur eine Eingangsbestaetigung, dann ist das Urteil erst mal gar nicht relevant. Die Frage ist in solchen Faellen allerdings auch eher ob so ein ISP es akzeptiert wenn Endkunden vor Erhalt der Auftragsbestaetigung ihren Auftrag einfach wieder zurueckziehen..
 


Sächsin
Legende
  • January 9, 2026

@pufferueberlauf0 o2 handhabt es doch auch nicht anders, die MVLZ beginnt mit Schaltung des Anschlusses und nicht ab Auftragsbestätigung (was m.E. auch logisch ist, da ja vorher keine Leistung erbracht werden kann),  hat es aber so explizit nicht in den AGB (um die ging es in dem Urteil) drin stehen.


Dann gilt das Urteil auch fuer O2… die MVLZ beginnt ab Auftragsbestaetigung… aber es gibt ja einige alternative Wege zum selben Ziel. Mit ist verstaendlich warum die ausbauende ISPs verbindliche Interesse-Bekundungen haben wollen, und auch warum zwischen Interessebekundung und Anschlussbau und -Schaltung Jahre liegen koennen. Aber ch sehe da halt auch ein Fairnessproblem, weil der ISP sich ja i.d.R. nicht nur vorbehaelt wann ausgebaut, sondern sogar ob ueberhaupt ausgebaut wird. 

Ich bin sicher da werden sich Loesungen finden lassen, die nicht im direkten Widerspruch zum TKG stehen… Waehrend viele Kommentatoren zu glauben scheinen, dass das Urteil Schluss macht mit laengerer Bindung als 24 Monate, sehe ich das vorsichtiger und sage ml lediglich der TKG-inkompatible Weg der DGN ist nicht mehr moeglich.


o2_Rebecca
  • Moderatorin
  • January 20, 2026

Na, da bin ich mal gespannt wie sich das noch entwickeln wird. Ich bin immer ein Fan davon, wenn etwas verbraucherfreundlicher wird. Wie sich das im Endeffekt in der Praxis niederschlägt.. könnte ich so nicht vorhersagen.

Schauen wir mal, was da auf uns zu kommt.


chrille610
Legende
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  • Legende
  • January 20, 2026

@Sächsin 

So wie ich das verstehe geht es im Punkt darum, dass der Kunde vorher gar nicht weiß, wann überhaupt der 24-Monatsvertrag zu laufen beginnt. Nächste Woche, nächsten Monat, nächstes Jahr oder gar nicht?!

Meiner Meinung nach hat der Provider auch keinen Anspruch auf Vergütung, da er ja keine Leistung erbringt bis zum tatsächlichen Anschluss.

Somit ist das Urteil grundsätzlich zu begrüßen aus Sicht der Verbraucher.


Klaus_VoIP
Legende
  • January 20, 2026

Der kritische Punkt ist die Knebelung des Kunden an einen Vertrag >24 Monaten, was aber passiert wenn der Ausbau z.B. 20 Monate dauert und dann 24 Monate Vertragszeit = 44 Monate Bindung. 
Vergleichen wir mal mit o2: da wird in der Praxis jeder Vertrag, der überlang in Wartestellung ist auch wieder auf Wunsch des Kunden aufgelöst. Das dürfte auch das eigentliche Ziel des Urteils sein. Lebensfremd wäre es wiederum, wenn man nach 22 Monaten Wartezeit den Vertrag nach 2 Monaten wegen Ablauf der MVLZ kündigen könnte. Das würde die Motivation zum Glasfaser-Ausbau nachhaltig zerstören oder zu unangenehmen Klauseln mit den Ausbaukosten führen. 


Das würde die Motivation zum Glasfaser-Ausbau nachhaltig zerstören oder zu unangenehmen Klauseln mit den Ausbaukosten führen. 

Nur bedingt… zufriedene Kunden wechseln i.d.R. den ISP nicht einfach weil die MVLZ abgelaufen ist. Und in anderen Laendern wie Frankreich scheint die MVLZ bei 12 Monaten zu liegen und die sind beim Ausbau trotzdem weiter als wir. Was ich sagen will, ich verstehe die Position der ISPs, aber 24 Monate sind keine magische Zahl ab der sich ein Anschluss fuer den ISP amortisiert hat sondern nur das Maximum was TKG 56 (1) erlaubt.


Klaus_VoIP
Legende
  • January 20, 2026

Da würde mich tatsächlich interessieren wie die Ausbaufinanzierung in anderen Ländern läuft. Auch die Frage des möglichen Providerwechsels (Open Access) wäre interessant. Bei uns hat man oft gar keine Chance und muss bei seinem Monopol-Anbieter bleiben - egal wie saumiserabel dieser bei seinen Leistungen ist.