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Formelle Beschwerde, Rechnungsprüfung und außerordentliche Kündigung (DSL und Mobilfunk) wegen technischer Unmöglichkeit sowie Fortführung des Hardware-Ratenplans

  • August 27, 2026
  • 2 Antworten
  • 8 Aufrufe

Betreff: Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (DSL und Mobilfunk) wegen technischer

Unmöglichkeit und Falschmeldung sowie Weiterführung der Hardware-Ratenzahlung (Kundennummer:

6121361774)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (gemäß § 314 BGB und

§ 56 TKG) für meinen DSL-Anschluss sowie für alle damit verknüpften Mobilfunkverträge unter der oben

genannten Kundennummer.

Ich verweise ausdrücklich auf mein Kündigungsschreiben per Einschreiben von Anfang August 2026. Die

gesetzliche Frist zur Nachbesserung oder Rückmeldung ist fruchtlos verstrichen. Die Erbringung der

vereinbarten Dienstleistung in meiner Wohnung in der Inrather Str. (Krefeld) ist nachweislich technisch

unmöglich.

Begründung des wichtigen Grundes:

1. Technische Unmöglichkeit und Falschmeldung: Die physische Telefonverkabelung im Keller des

Gebäudes ist komplett beschädigt und unterbrochen. Ihr Techniker hat am Einrichtungstag vor Ort festgestellt,

dass kein DSL-Signal ankommt. Trotz dieser eindeutigen Feststellung wurde im System fälschlicherweise eine

"erfolgreiche Aktivierung" registriert, was eine Täuschung darstellt.

2. Nichtnutzung der Hardware: Der DSL-Router liegt seit dem ersten Tag ungenutzt in der

Originalverpackung. Der Vermieter ist über den Schaden im Keller offiziell informiert; Fotos und Videos der

defekten Infrastruktur sowie der ungenutzten Hardware liegen mir als unwiderlegbare Beweise vor.

Zahlungsabwicklung und Hardware-Raten:

* Stornierung der Mobilfunkdienste: Mit der außerordentlichen Kündigung entfällt die Geschäftsgrundlage für

alle damit gekoppelten Mobilfunkverträge. Ich fordere die sofortige Einstellung der Berechnung der

Grundgebühren für DSL und SIM-Karten.

* Weiterführung des Hardware-Kaufs: Entsprechend der gesetzlichen Regelungen für verbundene Verträge

werde ich die monatlichen Raten für das im Ratenkauf erworbene Mobiltelefon ordnungsgemäß bis zum Laufzeitende weiterbezahlen. Meine Kündigung richtet sich ausschließlich gegen die Dienstleistungen (Tarife),

nicht gegen den Kaufvertrag der Hardware.

Zahlung unter Vorbehalt:

Ich habe den geforderten Betrag von 112,38 € am heutigen Tage unter ausdrücklichem Rechtsvorbehalt

überwiesen. Diese Zahlung erfolgt ausschließlich zur Vermeidung von Mahngebühren, Inkassoverfahren oder

negativen Schufa-Einträgen und stellt kein Anerkenntnis der Schuld dar. Ich fordere die Rückerstattung der seit

dem Ausfalltag zu viel gezahlten Beträge.

Sollten Sie diesem berechtigten Anliegen nicht innerhalb von 7 Werktagen mit einer schriftlichen

Kündigungsbestätigung nachkommen, werde ich den gesamten Vorgang (Einschreiben-Beleg von Anfang

August, Fotos, Videos des Kellers und der Hardware) an die Bundesnetzagentur übergeben und rechtliche

Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen,

__________________________________________

Diana Marcela Velasquez Becerra

2 Antworten

Diana Marcela Velasquez Becerra

Inrather Str.

47803 Krefeld

 

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

Kundenbetreuung / Beschwerdemanagement

90345 Nürnberg

 

 

Krefeld, 27.08.2026

 

 

Betreff: Formelle Beschwerde, Rechnungsprüfung und außerordentliche Kündigung (DSL und Mobilfunk) wegen technischer Unmöglichkeit sowie Fortführung des Hardware-Ratenplans

 

Kundennummer: 6121361774

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit erkläre ich die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (gemäß § 314 BGB und § 56 TKG) für meinen DSL-Anschluss sowie für alle damit verbundenen Mobilfunkverträge unter der oben genannten Kundennummer mit sofortiger Wirkung.

 

Ich nehme ausdrücklich Bezug auf mein Kündigungsschreiben per Einschreiben von Anfang August 2026. Die gesetzliche Frist zur Mängelbeseitigung bzw. Rückmeldung ist fruchtlos verstrichen. Die Erbringung der vereinbarten Leistung in meiner Wohnung (Inrather Str., Krefeld) ist nachweislich unmöglich.

 

Begründung des wichtigen Grundes:

 

1. Technische Unmöglichkeit: Die physische Verkabelung im Keller des Gebäudes ist komplett beschädigt und unterbrochen. Ihr Techniker hat am Bereitstellungstermin festgestellt, dass kein DSL-Signal ankommt. Dennoch wurde fälschlicherweise eine "erfolgreiche Freischaltung" im System hinterlegt. Dies entspricht nicht den Tatsachen.

 

2. Nichtnutzung der Hardware: Der DSL-Router befindet sich seit dem ersten Tag ungenutzt in der Originalverpackung. Der Vermieter ist über den Schaden am Kabelnetz des Hauses informiert; Fotos und Videos der defekten Infrastruktur liegen als unumstößlicher Beweis vor.

 

Abrechnung und Hardware-Ratenzahlung:

 

Mit der außerordentlichen Kündigung entfällt die vertragliche Grundlage für alle Mobilfunk-Dienstleistungen. Ich fordere die sofortige Einstellung der Berechnung der Grundgebühren. Den Ratenplan für das separat erworbene Mobiltelefon werde ich selbstverständlich wie gesetzlich vorgeschrieben ordnungsgemäß bis zum Laufzeitende weiterbezahlen.

 

Zahlung unter Vorbehalt:

 

Den aktuell geforderten Betrag von 112,38 € habe ich am heutigen Tag ausschließlich unter ausdrücklichem Vorbehalt überwiesen, um Mahngebühren, Inkassoverfahren und negative Schufa-Einträge während des laufenden Klärungsprozesses zu vermeiden. Dies stellt kein Anerkenntnis der Schuld dar. Ich fordere die Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge ab dem Tag der Leistungseinstellung.

 

Sollten Sie diesem berechtigten Anliegen nicht innerhalb von 7 Werktagen mit einer schriftlichen Bestätigung nachkommen, werde ich den gesamten Vorgang (Einschreiben-Beleg von Anfang August, Fotos, Videos des Kellers und des ungenutzten Routers) an die Bundesnetzagentur (BNetzA) weiterleiten und rechtliche Schritte einleiten.

 

Mit freundlichen G

rüßen,

 

Diana Marcela Velasquez Becerra


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