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Warum O2
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Erlauben die o2 AGB 4.3 eine Teilnahme an einem Freifunknetz?

  • October 3, 2023
  • 40 Antworten
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40 Antworten

bielo
Legende
  • October 26, 2023

Tut mir leid, das lese ich nicht alles. Gerne zitiere auszugsweise und gib dann gerne Quellen zusätzlich an. Die Mühe haben wir uns auch gemacht.

 

Dann weiß man auch, was du damit sagen willst. 

 

 


binber
Mitgestalter:in
  • Autor
  • Mitgestalter:in
  • October 26, 2023

@dSkill: “Ich rate dir aber trotzdem davon ab”

 

Freilich, die Freifunker per WLAN benutzen in der Regel einen eigenen Freifunk-WLAN-Router, der unabhängig von einem privaten Internetzugang (z.B. o2) arbeitet. Einen Internetzugang über den Freifunk per WLAN bieten meist die am Freifunknetz per WLAN beteiligten Behörden, Firmen usw. über das Freifunk-Betriebsystem.

https://freifunk-goettingen.de/faq/

https://freifunk.net/worum-geht-es/haufige-fragen/

https://kbu.freifunk.net/wiki/index.php?title=Mitmachen

Einige Bundesländer wie z.B. NRW, Niedersachsen/Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin/Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern fördern den Freifunk mit Subventionen, zumindest in der Vergangenheit.

https://www.land.nrw/medien/freifunk-foerderung

https://www.engagiert-in-nrw.de/landesservicestelle/engagement-und-foerdermittel-von-bis-z/ausgewaehlte-landesfoerderprogramme

https://www.bznb.de/aktuelles/details/?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=102&cHash=06a35ff3785633f9d66012e5b6748aaf

https://www.mabb.de/information/digitale-welt/freifunk.html


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  • Legende
  • October 26, 2023

 

@dSkill: “Ich rate dir aber trotzdem davon ab”

 

Freilich, die Freifunker per WLAN benutzen in der Regel einen eigenen Freifunk-WLAN-Router, der unabhängig von einem privaten Internetzugang (z.B. o2) arbeitet. Einen Internetzugang über den Freifunk per WLAN bieten meist die am Freifunknetz per WLAN beteiligten Behörden, Firmen usw. über das Freifunk-Betriebsystem.

https://freifunk-goettingen.de/faq/

https://freifunk.net/worum-geht-es/haufige-fragen/

https://kbu.freifunk.net/wiki/index.php?title=Mitmachen

Einige Bundesländer wie z.B. NRW, Niedersachsen fördern den Freifunk mit Subventionen, zumindest in der Vergangenheit.

Ich weiß was du meinst :) bei uns in der freifunk Domain sind die Anbieter bunt gemischt.  O2 kann und darf nicht prüfen was du im Internet machst zusätzlich läuft es über einen VPN. Also ich sag mal so wo kein Kläger da kein Richter :) empfehlen darf und werde ich es dir aber nicht ;-) Bei der Konkurrenz ist es so wenn du dein WLAN komplett offen ist und jemand etwas wie Portscan macht bekommst du einen netten Brief. Seltdem das Fitnessstudio Freifunk hat ist nichts mehr passiert. Ich denke o2 möchte sich nicht einfach nicht mit 1000en Abuse Briefen rumärgern was ich verstehen kann 


binber
Mitgestalter:in
  • Autor
  • Mitgestalter:in
  • October 26, 2023

@Sandroschubert: “Die Antwort kann ich voraussagen, es wird keine Ausnahmegenehmigung erteilt.”

 

Nun, o2-Shops offerieren ein Kunden-WLAN, was auch viele andere Firmen praktizieren. Warum also den privaten Bereich einschränken? 

Woher wissen Sie so genau, dass der o2-Kundenservice in Nürnberg einen Antrag der Ausnahmegenehmigung bezüglich einer WLAN-Nutzung über das o2-Netz generell negativ entscheidet? Bitte belegen!

So wende ich mich gleich an die nächst höhere Instanz im Unternehmen Telefónica o2 oder gleich direkt an das zuständige Vorstandmitglied Chief Officer Legal & Corporate Affairs Valentina Daiber oder Chief Consumer Officer (CCO) Andreas Laukenmann.

https://www.telefonica.de/investor-relations/geschaeftsbericht.html Der Konzern Seite 9 Marken (und Partner), 65 (Achtung: Seitennummerierung nicht des Magazinvorspanns, sondern im folgenden Geschäft-, Lage-, Konzernbericht).

https://www.handelsregister.de/rp_web/ergebnisse.xhtml

https://www.northdata.de/Telefónica+Germany+GmbH+%26+Co.+OHG,+München/HRA+70343

https://www.telefonica.de/unternehmen.html

https://www.telefonica.de/investor-relations.html

https://www.o2online.de/recht/impressum/ Geschäftsführung und Vorstand beider Gesellschafter

https://www.eco.de/mitglieder/telefonica-germany-gmbh-co-ohg/


Sandroschubert
Legende

Stelle doch einfach die Anfrage als alles auszudiskutieren. Dann siehst du was  raus kommt. Du kannst ja auch das Kontaktformular nutzen...


binber
Mitgestalter:in
  • Autor
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  • October 26, 2023

@Sandroschubert: “Du kannst ja auch das Kontaktformular nutzen ...”

 

Welchen Wert besitzt ein Kontaktformular ohne Eingangquittung des Empfängers und mit obligatorischer Eingabe einer o2 Mobilfunknummer, die ich nicht besitze, denn mit den Angaben einer o2 Festnetznummer, E-Mail-Adresse, Kundennummer, einem Namen usw. sende ich das Kontaktformular, den Geschäftbrief ohne eine o2 Mobilfunknummer nicht erfolgreich ab, weil das Kontaktformular dann einen Fehler auf meinem Bildschirm des stationären PCs, Notebooks meldet? 


Haber gerade erfolgreich das von Dir verlinkte Kontaktformular ausgefuellt und versendet.
Und das ohne Angabe einer Mobilfunknummer.

Allerdings war das Muster fuer die Festnetznummer “+49 89 78 79 79 400” nicht korrekt, erst als ich meine Nummer stumpf als 089787979400 eingegeben habe (also Vorwahlnummer inklusive Null, direkt gefolgt von den Ziffern ohne Lehrzeichen) hat es funktioniert.


binber
Mitgestalter:in
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  • Mitgestalter:in
  • October 26, 2023

@pufferueberlauf0: “Und das ohne Angabe einer Mobilfunknummer.”

 

Danke für Deine korrekte Information sowie Mühe!

Auch ich sende soeben mit meinem PC das ausgefüllte Kontaktformular als Geschäftbrief mit einem Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zu 4.4 Satz 2 AGB O2 My-Home Produkte wegen eines unentgeltlichen Mitbenutzens des o2 Festnetzanschlusses durch Dritte, nicht Haushalt- oder Familienangehörige, Freifunknutzer einer sozialen, nicht gewerblichen Selbsthilfeorganisation https://map.kbu.freifunk.net/#!/de/map erfolgreich ohne den Eintrag einer Mobilfunknummer, ohne eingeloggtes Mein_o2, jedoch mit E-Mail-Adresse, o2 Festnetznummer, Kundennummer, Name etc. an die Geschäftführung der Gesellschafter des Unternehmens Telefónica o2 GmbH & Co. OHG in München ab, was beim ersten Mal wegen eines Antrages auf einen Tarifwechsel o2 my Home L trotz eines eingeloggten Mein_o2 usw. an den Kundenservice scheitert, sodass ich eine o2 Mobilfunknummer des Geschäftbetriebes der Telefónica o2 eintrage, um einen Versand des Kontaktformulars in der Vergangenheit abzuschließen.

Ich hoffe auf eine positive, schriftliche Antwort der Gesellschafter als Geschäftführer hinsichtlich meines Begehrens. Schade, dass o2 keine Wahl einer Kopie des abgesandten Kontaktformulars als Bestätigung zurückgibt ...

 


binber
Mitgestalter:in
  • Autor
  • Mitgestalter:in
  • October 27, 2023

@pufferueberlauf0

@bielo: “Die Mühe haben wir uns auch gemacht.”

Bitte lesen, beachten Sie auch Art 3 Abs. 2, 5 der TSM-VO (VO (EU) 2015/2120). Zudem informieren die Jahresberichte Netzneutralität der Bundesnetzagentur über den Stand der rechtlichen Situation zu diesem Thema, falls jemand jenes näher interessiert. Hier z.B. einen Kommentar oder ein Handbuch des Telekommunikationrecht mittels einer Universitätbibliothek etc. zu zitieren, führt in diesem kommerziellen Forum wohl zu weit.


bielo
Legende
  • October 27, 2023

Hier meine Antwort:

 

KLICK

 

Wie ich gestern schon sagte, bitte ich dich, dass du teilweise zitierst, was du aus den verlinkten Artikeln mitteilen willst. Es macht keinen Sinn in einer Diskussion eine ganze VO zu verlinken.

 

In diesem Sinn, bin ich solange raus.  


binber
Mitgestalter:in
  • Autor
  • Mitgestalter:in
  • October 27, 2023

Entschuldigung, ich gebe den genauen Ort des betreffenden Artikels 3 Abs. 2, 5 der EU-VO 2015/2120 im obigen Beitrag an. Macht Dir das Blättern in der EU-VO oder in den Inhaltverzeichnissen der Jahresberichte der BNA viel Mühe?

Mehr Muehe als es Dich kosten wuerde den Text zu zitieren:

hier z.B.:

(1)   Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereitzustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen.

Dieser Absatz lässt das Unionsrecht und das mit dem Unionsrecht im Einklang stehende nationale Recht in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Inhalten, Anwendungen oder Diensten unberührt.

(2)   Vereinbarungen zwischen Anbietern von Internetzugangsdiensten und Endnutzern über die gewerblichen und technischen Bedingungen und die Merkmale von Internetzugangsdiensten wie Preis, Datenvolumina oder Geschwindigkeit sowie die Geschäftspraxis der Anbieter von Internetzugangsdiensten dürfen die Ausübung der Rechte der Endnutzer gemäß Absatz 1 nicht einschränken.

 

und dann Dein Argument darauf zu beziehen, hier etwa “ein Verbot von Freifunk waere ein Verstoss gegen das Recht Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten aus (1) und ist in (2) explizit untersagt” (das ist lediglich als Beispiel gedacht wie man das machen kann, anstelle eines unkommentierten Link-Zoos und ist kein Versuch Dir dieses Position zu zuschreiben).

 

ABER in Deinem Fall ist eine Diskussion hier wenig zielfuehrend.

Deine Optionen sind IMHO:

  1. ignorieren der AGB (4.4) und einfache Teilnahme am Freifunk-Netz.
  2. einschalten eines Anwalts um die Wirksamkeit von AGB (4.4) zu bewerten (Teilnahme an Freifunk dann wenn das Risiko als akzeptabel bewertet wird).
  3. weitere Kommunikationsversuche mit O2 zwecks Erwirkung einer Ausnahmegenehmigung.
  4. nichts tum und einfach nicht am Freifunk-Netz teilnehmen.

Was auch immer Du waehlst, schreib doch hier nochmal wie es ausgegangen sein wird.


binber
Mitgestalter:in
  • Autor
  • Mitgestalter:in
  • October 27, 2023

@pufferueberlauf0: “Deine Optionen”

 

Bis heute praktiziere ich Deine genannten Optionen c), d).

Ich zitiere Gesetze wörtlich nur im Ausnahmefall falls hinreichend, um nicht unnötig Speicherressourcen langatmig zu verschwenden. Zudem offeriere ich meine Internetverweise (deren blauer Text im Verweis, Link das Thema kurz andeutet) unverbindlich als Literaturverzeichnis an interessierte Leser:innen, die selbst frei entscheiden, ob sie die Verweise bei Interesse anwählen, lesen, verstehen usw.

Im Übrigen gilt Deine genannte EU-VO 2015/2120 in der BRD für alle Bürger:innen direkt als vorrangiges Recht.


Dein Problem ist, dass meines Wissens nach sich bisher kein deutsches (oder europaeisches) Gericht dieser spezifischen Interpretation angeschlossen hat. Ich vermute, dass die 4.4 nicht wirksam oder tatsaechlich ueberpriefbar ist, und wuerde persoenlich wahrscheinlich Option a) waehlen, aber ich wuerde mich in keinem Fall auf Rechtsdiskussionen mit fremden in einem Internetforum wie diesem Verlassen…

 

Randbemerkung: AGB 4.4 schliesst dem Wortlaut sogar aus, das eigene WLAN mit Gaesten/Besuchern zu teilen (besonders wenn man bedenkt, dass viele Mobiltelephone Voice Over WiFi verwenden wenn sie in einem WLAN eingeloggt sind, d.h. als O2 Kunde leitet ich dann auch Anrufe weiter). IMHO ist der Paragraph nicht wirksam und ich werde meinen Gaesten/Freunden/Besuchern auch weiterhin mein WLAN zu Verfuegung stellen.


binber
Mitgestalter:in
  • Autor
  • Mitgestalter:in
  • October 27, 2023

@pufferueberlauf0: “dass meines Wissens nach sich bisher kein deutsches (oder europaeisches) Gericht dieser spezifischen Interpretation angeschlossen hat.”

 

Vor den Gerichten verantwortet zunächst einmal die Aufsicht-, Kartell-, Regulierungbehörde Bundesnetzagentur mit ihren Befugnissen (Beschlusskammern usw.) den Sachverhalt, dass Telekommunikationunternehmen die geltenden Gesetze achten, was ich mit meinen Internetlinks versuche anzudeuten und worauf @bielo bereits zuvor in seinem Beitrag per rot markiertem Text hinweist. Ein beobachtendes Einschreiten der Bundesnetzagentur suche ich auf deren Website zum gestarteten Thema vergebens. Nur sporadisch finde ich Äußerungen der Bundesnetzagentur auf deren Plattform zu einem WLAN-Netzwerk in das Internet à la Freifunk und wenig zu den AGB etc. der Telekommunikationunternehmen mit Ausnahme der Informationen der Jahresberichte zur Netzneutralität (siehe Inhaltangabe am Rand der Webseite, bis fast zum Ende blättern), regelmäßig ab Seite 7 im jeweiligen Jahresbericht.