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BNetzA prüft Kopplung von Telekom-IP-Anschlüssen an Router



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Klar, die Antwort war zu erwarten, sind ja auch nur Textbausteine, die den Standpunkt von o2 wiedergeben. 

 

Die nächsten Jahre wird nichts ändern? Das hängt wohl von der BNetzA ab.

bs0 schrieb:
 

Die nächsten Jahre wird nichts ändern? Das hängt wohl von der BNetzA ab.

Es hängt davon ab, ob O2 gegen das Gesetz verstößt. Sie darf den Anschluss beliebiger Endgeräte an der entsprechenden Schnittstelle nicht verweigern. Was mit "Schnittstelle" gemeint ist, steht im § 2 Nr. 5a FTEG. Dort heißt es:

 

" "Schnittstelle"  ein Netzabschlusspunkt, das heißt der physische Anschlusspunkt, über den der Benutzer Zugang zu
öffentlichen Telekommunikationsnetzen erhält."

 

Für O2 ist dieser Netzabschlusspunkt die TAE-Buchse des IADs.

 

Auch spricht das Gesetz von Telekommunikationsendeinrichtung. Was darunter zu verstehen ist, findet man unter § 2 Nr.2 FTEG. Auf den ersten Blick würd ich sagen, man meint damit das Telefon. Da braucht man aber nur 2 Juristen dran lassen und man hat 3 Meinungen dazu.

 

Bis das alles endgültig geklärt ist, wird es wohl noch dauern. 

 

Benutzerebene 7
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Das ist richtig, und wenn man die bereits geposteten Antworten von o2 der letzten Tage mit der Antwort, die ich gepostet habe, vergleicht, hat o2 ihre Textbausteine für die Antwort auf solche Anfragen mit diesem Hinweis auf den Netzabschluss ergänzt. Die Frage ist also, ob der Netzabschluss die TAE-Buchse des IADs ist, oder die 1. TAE Dose des Anschlusses.

 

Da mich der Standpunkt der BNetzA interessiert, habe ich die Email an die BNetzA weitergeleitet und genau das gefragt.

 

§ 2 FETG

...

ist "Telekommunikationsendeinrichtung"ein die Kommunikation ermöglichendes Erzeugnis oder ein wesentliches Bauteil davon, das für den mit jedwedem Mittel herzustellenden direkten oder indirekten Anschluss an Schnittstellen von öffentlichen Telekommunikationsnetzen (Telekommunikationsnetze, die ganz oder teilweise für die Bereitstellung von der Öffentlichkeit zugänglichen Telekommunikationsdiensten genutzt werden) bestimmt ist;

 

Schön juristisch formuliert, aber das kann meiner Meinung nach außer ein Telefon auch eine PBX sein (was das IAD in sehr abgespeckter Form auch ist). Es kommt hier aber auch darauf an, was genau die Schnittstelle ist - IAD oder 1. TAE.

 

Die BNetzA sieht eine Fritzbox wohl als Endeinrichtung, aber die zu klärende Frage scheint wirklich in erster Linie die des Netzabschlusses zu sein. Bei NGN-Anschlüsse kann man kein Telefon direkt an die 1. TAE anschliessen, was die Sache etwas komplizierter macht. Für VoIP braucht man immer eine zusätzliche (End)einrichtung, um den Anschluss zu ermöglichen.

 

Mal sehen, wie es weiter geht. Ich brauche die Telefonie derzeit nicht und habe diese Einschränkung beim Vertragsschluss bewusst in Kauf genommen. Trotzdem ist es für mich eine Einschränkung, die nur dann hinnehmbar ist, sofern sie auch wirklich zulässig ist.

Hallo zusammen,

 

hier die Antwort von o2/Alice die ich mal direkt an die BNetzA weitergeleitet habe:

 

Guten Tag Herr Winkler, 

vielen Dank für Ihre E-Mail.

 

 Wir haben uns aus Sicherheitsgründen dazu entschlossen, die VoIP-Zugangsdaten nicht zu veröffentlichen. Bitte verwenden Sie deshalb die Geräte, die wir Ihnen für Ihren Alice Anschluss kostenlos zur Verfügung gestellt haben. Die VoIP-Konfiguration von Fremdgeräten wird von uns nicht unterstützt. Bitte haben Sie dafür Verständnis.  

Telefónica kommt ihren Verpflichtungen aus § 11 FTEG nach und verweigert nicht den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an ihre Schnittstellen.  Ein Anspruch zur Herausgabe von SIP-Daten besteht jedoch nicht.  Freundliche Grüße

Ihr o2 TeamMal sehen, was da noch passiert.
Ich verfolge diese Diskussion nun eine Weile mit Interesse. Ich bin nämlich auch einer dieser Kunden, die sich in nicht allzu ferner Zukunft entscheiden müssen, welcher zukünftige Internetzugang der richtige ist (Mein aktueller Vertrag passt nicht mehr zu meinen Bedürfnissen). Ich besitze eine Fritzbox. Warum sollte ich etwas anderes wollen oder ein zweites Gerät vorschalten wollen? Meine Fritzbox ist technisch gesehen ein geeignetes Endgerät für einen Alice Anschluss.

 

Klar, wenn O2 zum rechten Zeitpunkt nicht bietet, was ich möchte, werde ich wechseln. Heißt aber im Umkehrschluss, dass, wenn O2 rechtzeitig lernt (oder durch die BNetzA bezwungen wird), ich durchaus bleiben könnte.

 

Das dreisteste an der O2 Aussage ist ja diese Phrase "Wir haben uns aus Sicherheitsgründen dazu entschlossen, die VoIP-Zugangsdaten nicht zu veröffentlichen." Welche Sicherheitsgründe sollen das denn sein? Warum gibt es die bei den alten O2-Anschlüssen nicht? Oder möchte man einfach nicht zugeben, dass es ökonomische Gründe hat (welche hier im Forum an anderer Stelle schon angedeutet wurden)? Natürlich sind alle drei Fragen rhetorischer Natur 😉


Hier die Antwort der BNetzA:

 

Am 21. Mai 2012 13:45 schrieb <Verbraucherservice@bnetza.de>:

Vorgangsnummer 2012-05-09-0249/216-18

 

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

 

Sehr geehrter Herr Winkler,

  

vielen Dank für Ihre E-Mail mit der Sie informieren, dass der Anbieter Alice Ihrer Ansicht nach gegen Wettbewerbsregeln verstößt. Sie fordern die Behörde auf, hier tätig zu werden.

 

Das zuständige Fachreferat teilte uns zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt Folgendes mit.

 

Alice (und jeder andere Anbieter) ist gemäß § 11 Absatz 3 des FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) verpflichtet, den Anschluss alternativer Hardware (z.B. Fritzbox) zu gestatten und dafür dem Kunden u.a. etwaige Netzzugangspasswörter zu nennen, damit Sie z.B. Ihre Fritzbox entsprechend konfigurieren können.

 

Alice hat in Zusammenhang mit einer Kundenbeschwerde im vergangenen Jahr gegenüber der Bundesnetzagentur zugesagt, sich entsprechend zu verhalten.

 

Wenn Sie mit dem Kundencenter telefonieren oder eine E-Mail dorthin versenden, können Sie gerne auf die Bundesnetzagentur und diese Auskunft verweisen.

 

Sollte Ihnen trotz Nachfrage der Anschluss Ihrer Hardware verwehrt bleiben, nennen Sie uns  bitte Datum und Uhrzeit Ihres Telefonats mit dem Unternehmen sowie den Namen des Mitarbeiters bzw. leiten Sie uns den Schriftwechsel zu.

 

Sollte die Verweigerung der Nennung des Netzzugangspassworts zur Konfiguration Ihrer eigenen Hardware nicht Ihr Problem sein, erläutern Sie mir das Problem bitte erneut..

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Verbraucherservice

verbraucherservice@bnetza.de

http://www.bundesnetzagentur.de

 

Hier meine Antwort Richtung BNetzA:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider hat o2/Alice auch nach mehrmaliger Aufforderung, die Netzzugangskennungen speziell für die geschalteten VoIP-Verbindungen nicht zur Verfügung gestellt.
o2/Alice verweist auf Sicherheitsgründe, die mir nicht ersichtlich sind.
Es handelt sich schließlich um meine Daten, die auch zur Abrechnungszwecken benötigt werden.

 

Mal sehen, was nun passiert.

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@Mattes

 

Was gefällt dir an den alten Anschlüssen nicht mehr? Warum passen diese nicht mehr zu dir?

Benutzerebene 7
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mattes schrieb:
 

Das dreisteste an der O2 Aussage ist ja diese Phrase "Wir haben uns aus Sicherheitsgründen dazu entschlossen, die VoIP-Zugangsdaten nicht zu veröffentlichen." Welche Sicherheitsgründe sollen das denn sein? Warum gibt es die bei den alten O2-Anschlüssen nicht? Oder möchte man einfach nicht zugeben, dass es ökonomische Gründe hat (welche hier im Forum an anderer Stelle schon angedeutet wurden)? Natürlich sind alle drei Fragen rhetorischer Natur 😉


Dass das nur eine Ausrede ist, ist klar, aber die eigentliche und nicht rhetorische Frage ist "Wie unsicher ist ein Alice-Anschluss überhaupt, dass die Bekanntgabe der SIP-Daten ein Sicherheitsrisiko darstellt?

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Ich frag mich eigentlich was nach dem wegfall der TV Option an Alice noch so interessant sein soll?!?!? O2 Alice laufen die Kunden weg

 

http://www.dslweb.de/dsl-news-aktuell/dsl-fakten/grosser-zulauf-bei-o2-handy-vertraegen-abwanderung-bei-alice-dsl-12051102.html

 

Nun, natürlich stehen dagegen auch Neuverträge aber ich würde sagen, die Tendenz ist negativ.

 

Unterm Strich ist die Zahl der o2 DSL Kunden in der Zeit von Januar bis Ende März 2012 um 40.700 auf 2,547 Millionen abgerutscht.

 

Wenn man bedenkt, O2 hatte vor  Alice so um die 600 Tausend Kunden. Wenn wir diese jetzt von den 2,547 abziehen, dann bleibt nicht mehr viel von der so tollen Übernahme übrig. Die Kundenzahlen allein von Alice scheinen seit der Übernahme gesunken zu sein und somit verliert die Marke an Wert.

 

Mal sehen was O2 dagegen unternehmen möchte. Ich bin mir sicher, wir werden es erfahren.

 

Aber lasst uns beim Thema bleiben.

@Mister79:

 

Damals (TM), als ich den Vertrag abschloss, war der große O2-DSL Anschluss genau das richtige. Plakativ gesagt: Viel Internet für mich und viel Telefon für meine (Ex-) Freundin und nette Gimmicks wie weitere Nummer für (Fritzbox-) Faxgerät.

 

Aktuell fehlt in meinem Haushalt der telefonierende Teil. Ich telefoniere zwar durchaus hier und da mal, aber lange nicht genug für die Flat. Und die vier Nummer brauche ich eigentlcih auch nicht mehr.

 

Ist natürlich besonders blöd (aus O2 Sicht in Bezug auf die Möglichkeit, mich als Kunden halten zu können), dass die das Alice TV auch abgeschafft haben (hast du ja im späteren Post auch drauf hingewiesen). Denn langfristig werde ich sicherlich eine bezahlbare Alternative zu meinem DVB-T haben wollen. Weiter führe ich das hier nicht aus, wäre OT.

 

Bis zum Spätherbst hat O2 Zeit, sich was zu überlegen, um zB mich zu halten. (Man könnte überlegen, mal einen Thread zu machen, der den optimalen DSL-Anbieter beschreibt...)

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An sich gibt es viele Möglichkeiten etwas an deinem Vertrag zu machen. Erstmal kannst du gucken ob du schon die 15 Prozent Onlinerabatt bekommst. Wenn Nein, dann mal in der Hotline nachfragen. Dann kannst du unter Mein O2 mal gucken ob du die Telflat nicht rausnehmen kannst. Dann wird es auch wieder etwas günstiger.

 

Mal alles in allem gesehen, so einen Anschluss bekommst du nicht mehr wieder wenn der weg ist. Das Alicegedönse ist damit nicht vergleichbar und seit dem es das TV Paket nicht mehr gibt auch uninteressant. Das Einzige was noch nett ist wären die 10 Euro Rabatt zusammen mit der Communityflat aber sonst? Den Rest kannst du in diesem Beitrag ja erlesen.

 

Ist ja nicht so als hätten wir User nicht genug Vorschläge gemacht wie O2 ein DSL Festnetzrenner werden kann aber daraus ist im Januar genau das hier geworden (samt Tarife)...

 

Vergleich mal die anderen Anbieter, preislich kommst du nicht besser weg und wenn sich deine Situation wieder ändert, bekommst du diesen Vertrag nicht mehr und generell sind die alle teurer geworden. Aber darüber können wir gerne in einer PN uns unterhalgen wenn du Lust hast.

Abzeichen
Ich habe heute der BNetzA geschrieben und umgehend eine Antwort erhalten, man setzt sich erneut mit O2 in Verbindung, es könne jedoch 3-4 Wochen dauern.

 

Momentan habe ich von O2 erstmal genug, ich überlege meinen Vertrag zu Kündigen oder wenigstens zu Mindern, da meiner Meinung nach mindestens ein Mangel vorliegt. Sowohl mein Vertrag beihaltet das Wort "Analog", als auch der Vertriebsmitarbeiter von Alice sagte auf meine Rückfrage, für die ich glücklicherweise einen Zeugen habe, das es sich natürlich um einen analogen Anschluss handelt.

O2 sieht dies logischerweise anders und sagte mir ich könne es ja gerichtlich anfechten, vermutlich da sie nicht damit rechnen das ein junger Mensch dies dann auch tatsächlich tut.

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Cyruss1989 schrieb:
 

Sowohl mein Vertrag beihaltet das Wort "Analog", als auch der Vertriebsmitarbeiter von Alice sagte auf meine Rückfrage, für die ich glücklicherweise einen Zeugen habe, das es sich natürlich um einen analogen Anschluss handelt.

 

Das ist auch ein wesentlicher Punkt. Was ist der Netzabschluss? Hat dir die BNetzA dazu etwas geschrieben? o2 ist der Meinung, das IAD stellt der Netzabschluiss da, und somit muss nur ermöglicht werden, dass man eigene Geräte hier anschliessen kann.

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Nein, hat sie nicht. Ich werde das noch einmal explizit anfragen, da mein Kontakt bei der BNetzA äußerst schnell antwortet.

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Zum einen ist es wichtig zu wissen wann du den Vertrag abgeschlossen hast. Wenn das vor Januar gewesen ist dann kann es durchaus sein, dass es ein analoger Anschluss ist. Ab Januar und zwar dem 17.01.12 werden die Anschlüsse als IP Anschluss geschaltet.

 

Nun was den Abschluss betrifft muss die Frage ja schon geklärt worden sein durch die Agentur.

 

Da die Telekom auch IP schaltet und dort bemängelt wurde das man "wohl" keinen eigenen Router kaufen kann und gezwungen ist dort einen zu kaufen hat die Agentur ja reagiert.

 

Ich denke das der Netzabschluss schon geregelt ist und O2 diesen nicht durch einen Router verlängern kann und zwar so wie Sie es wollen. Da wird sich die Agentur schon drum kümmern und ich denke das die auch wissen das O2 IP schaltet. Der Router ist ein Hilfsmittel um a DSL zu bekommen und b in diesem Fall die Telefonie zu ermöglichen. Sonst könnte O2 ja auch sagen, wir verkaufen Modems und daran kann der Router angeschlossen werden weil wir unsere Router als Netzabschluss sehen. Nene, so wird das nix werden.

 

 

Mister79 schrieb:
 

Ich denke das der Netzabschluss schon geregelt ist und O2 diesen nicht durch einen Router verlängern kann und zwar so wie Sie es wollen. 

  

In der Tat, eigentlich ist es geregelt. Die technische Beschreibung des Netzabschlusspunktes ist.. Zitat. Wikipedia: *klick*

"Datenanschlüsse haben in der Regel ein Modem (meist ein DSL-Modem oder Kabelmodem) als Netzabschluss; darauf basierende NGN-Anschlüsse verwenden ein Integrated Access Device zum Netzabschluss"

 

Früher war das halt bei einem analogen Anschluss die TAE-Dose der Telekom oder der NTBA bei ISDN. Platt gesagt also die Buchse, in der man sein Telekommunikationsendgerät (Telefon) einstöpselt. 

 

Noch mal Wikipedia:


"Der Netzabschluss ist außerdem der Punkt, an dem die Verantwortung des Netzbetreibers für die vertragsgemäße Betriebsfähigkeit aufhört. Fehlfunktionen auf der Teilnehmerseite des Netzabschlusspunktes fallen in den Verantwortungsbereich des Teilnehmers." 



Der schon mehrfach zitierte §11 (3) FTEG regelt nur, dass der Betreiber nicht den Anschluss eines bestimmten Endgerätes (Telefon) an die Schnittstelle (Netzabschlusspunkt) vorschreiben kann. Die Vorschrift räumt aber nicht das Recht ein, seinen eigenen Netzabschlusspunkt aufhängen zu dürfen.

 

Mister79 schrieb:
Nene, so wird das nix werden.

  


In der Tat, aber anders als Du denkst. Die Bundesnetzagentur hat einfach eine andere Rechtsauffassung und kann ein Bußgeld verhängen. O2 kann gegen diesen Verwaltungsakt den Rechtsweg beschreiten. Da gilt aber der Spruch "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Setzt sich O2 mit seiner Rechtsauffassung durch, könnten andere Provider auch auf diesen Zug aufspringen.

 

 

 

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Hallo Skys,

 

nun ich kenne den Bericht von Wiki aber ich halte diesen nicht für Aussagekräftig. Denn genau die Klage hat die Telekom schon versucht und ist gescheitert. Ich finde das die definition der Bundesnetzagentur dort mehr aussagt als einen Bericht auf Wiki. Natürlich wird sich O2 auf genau diesen Standpunkt stellen denn sonst hätte O2 ja keine Handhabe aber was wir nicht vergessen sollten, O2 sagt immer, wir und die Telekom sind nur verantwortlich für die Leitung bis in den Keller. Wenn es an der Hausverdrahtung liegt dann ist der Eigentümer verantwortlich für Störungen. Somit würde Alice bzw O2 also das Stück zwischen dem Hausanschluss und der TAE Dose ausklammern aber genau hinter der TAE Dose möchte O2 dann wieder Zugriff haben? Dann müsste auch O2 für das Stück Leitung zwischen dem Hausanschluss und dem Router verantworlich sein.

 

Der Netzabschluss ist außerdem der Punkt, an dem die Verantwortung des Netzbetreibers für die vertragsgemäße Betriebsfähigkeit aufhört. Fehlfunktionen auf der Teilnehmerseite des Netzabschlusspunktes fallen in den Verantwortungsbereich des Teilnehmers."

 

Mhh laut der Holtine hört die Verantwortung im Störungsfall für O2 an der Leitung genau am Hausanschluss auf. Warum sollte O2 dann auf einmal die Verantwortung ab der TAE Dose wieder haben wollen? Cool, dann könnte ich also bei Leitungsfehlern im Haus auch O2 anrufen und die müssen mir diesen beheben. Ne schade, doch nicht denn da sagt die Hotline ja das ich verantworlich bin und dies Teilnehmerseite ist... MHHHH was denn jetzt? O2 nimmt sich das Recht die Verantwortung hinter dem Hausanschluss zu verweigern aber ab der TAE Dose wollen die diese wieder haben?

 

Also ich kann das so nicht stehen lassen und akzeptieren. Vorallem steht das auch so nicht in den AGB. Genau das wird der Streitpunkt sein und genau das meine ich wenn ich sage, das sehe ich anders und O2 verschiebt sich den Netzabschluss so wie SIE den gerade brauchen aber klammern dann Stücke dazwischen wieder aus. Ruf doch mal in der Hotline an und frag einfach mal nach wer dafür verantworlich ist wenn an deiner Leitung im Haus etwas ist oder wenn deine TAE Dose defekt ist, wer kommt für die Kosten auf? Richtig, der Hausbesitzer und somit endet der Netzabschluss am Hausanschluss und alles was von diesem abgeht liegt in der Verantwortung von dem Hausbesitzer und somit liegt auch nach der TAE Dose die Verantwortung bei MIR als Eigentümer und nicht bei O2. Also kann ich auch entscheiden welchen Router ich dort einsetzen möchte und das ist sicher kein IAD oder eine Homebox.

 

In der Tat, aber anders als Du denkst. Die Bundesnetzagentur hat einfach eine andere Rechtsauffassung und kann ein Bußgeld verhängen. O2 kann gegen diesen Verwaltungsakt den Rechtsweg beschreiten. Da gilt aber der Spruch "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Setzt sich O2 mit seiner Rechtsauffassung durch, könnten andere Provider auch auf diesen Zug aufspringen.

 

Nun ich würde sagen, in der Tat hat die Telekom und die Provider genau festgelegt wo der Netzabschluss endet und nicht die Bundesnetzagentur. Sonst würde ich ja sagen können, liebe Telekom, liebes O2 ich baue gerade ein Haus und habe einen IP Tarif bestellt. Da bei IP Tarifen der Netzabschluss ja mit dem Router sein soll möchte ich die Kosten für die verlegung der Leitung vom Keller bis zur TAE Dose von Euch gemacht haben. Das Lachen am Ende der Leitung möchte ich mal hören.

 

Somit bleibt es dabei, der Netzabschluss ist im Keller und nicht nach dem Router weil es ein IP Anschluss ist. Der Netzabschluss bei ISDN ist ja auch nicht hinter dem Splitter nur weil ich die Geräte bekomme um ISDN nutzen zu können.

 

Also ich bleibe dabei, die Aussage von Wiki halte ich für nichtssagend und würde mich in diesem Fall nicht gerichtlich darauf verlassen. Wiki ist gut für technische Fragen oder Erklärungen aber für den Bereich der definition?!?! Aber das muss jeder selbst für sich entscheiden.

 

Edit

 

Wenn man jetzt kleinlich ist und das Wort Netzabschluss wirklich so auslegt weil ein Netz dort endet wo das Telefon eingesteckt wird, dann halte ich noch dagegen das der Verantwortungsbereich von den Anbietern im Keller aufhört und dies auch genau so von den Hotlines kommuniziert wird. Somit kann nicht gesagt werden, die Verantwortung ab dem Keller bis zur Dose ist Hausbesitzersache aber dann nehmen wir die Verantwortung für den Router wieder auf uns usw. Du siehst also wir drehen uns im Kreis und ich verlasse mich da wirklich lieber auf die Bundesnetzagentur als auf einen Bericht bzw eine Definition auf Wiki wo keiner so genau weiß wo diese her kommt.

 

Da O2 ja gerade einen so auf Kundenwünsche macht, sollten die gemerkt haben was wir Kunden uns wünschen und diesen Wunsch vielleicht mal umsetzten.

 

Warten wir einfach mal ab wie es weiter geht und ich gehe jetzt arbeiten...

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Mister79 schrieb:
Zum einen ist es wichtig zu wissen wann du den Vertrag abgeschlossen hast. Wenn das vor Januar gewesen ist dann kann es durchaus sein, dass es ein analoger Anschluss ist. Ab Januar und zwar dem 17.01.12 werden die Anschlüsse als IP Anschluss geschaltet.

 


Der Vertrag wurde letztes Jahr abgeschlossen. Was genau ist an meinem Anschluss denn analog, die Telefonie läuft doch über NGN ab?

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Extra einen neuen Beitrag

 

Nun wobei wir sagen müssen, deine Argumentation wird ja gar nicht von O2 angeführt sondern O2 legt es auf den Bereich der Sicherheit. Da halte ich aber auch gegen.

 

Es ist kein Fall bekannt an dem O2 ein Sicherheitleck hatte durch Fremdrouter. O2 hatte sicher mal ein Leck und das wurde hier im Forum auch besprochen und was ist passiert?

 

Still und heimlich hat O2 ein Update für Ihre Zycel Geräte eingeführt. So schleichend... Tja, hätte es an den Fritzboxen gelegen würde O2 sicher dafür sorgen das dies öffentlich gemacht wird und ein Beitrag in den passenden DSL News setzten lassen. Aber so? Dann halte ich auch dagegen das es keinen Fall gibt in dem ein Fremdrouter im Bereich der Sicherheit versagt hat aber die eigene Hardware die angeboten wird schon...

 

Ich sag dir warum O2 das nicht möchte. Sobald du eine Fritzbox anschließt und es schaffst den Router auzulesen dann kannst du 2 Gespräche gleichzeitig führen ohne dafür den Tarif für 35 Euro gebucht zu haben. Zwar steht dir dann nur 1 Rufnummer zur verfügung aber du kannst 2 Gespräche damit führen und das für wenig Geld. Denn 2 Leitungen lässt sich O2 im IP Bereich ja bezahlen als wenn es ein ISDN Anschluss wäre aber einem keine Kosten im IP Bereich dadurch entstehen.

 

Der Grund ist einfach das O2 eine Reihe an Steuerungsmöglichkeiten wegfällt und mehr ist das nicht...

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@Cyruss

 

Nun, dass muss nicht unbedingt sein. Vor Januar hatte Alice analog und ISDN im Programm. Somit kann es gut sein das der Anschluss daher auf analog geschaltet ist. Erst seit Januar werden Anschlüsse auf NGN geschaltet. Sprich, du ziehst um oder bestellst einen Neuanschluss oder verlangst eine freiwillige Umstellung.

 

Natürlich kann es sein das der Anschluss auch vor Januar auf NGN geschaltet ist aber es gab auch andere Möglichkeiten. Sprich wenn die Leitung nur 1 Mbit kann, dann geht NGN nicht unbedingt und somit hat Alice in der Vergangenheit dann auf jeden Fall analog/ISDN geschaltet. Verstehst du wie ich das meine?

 

Daher ist es wichtig zu klären was du für eine Hardware hast. Ist es denn schon geklärt das du auf jeden Fall über NGN telefonierst? Pauschal würde ich diese Antwort nämlich nicht mit ja oder nein beantworten

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Hi, das Alice Gerät ist eine IAD 4421.

 

Danke im voraus ☺️

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So aus dem  Bauch raus würde ich sagen, dieses Gerät ist ein VOIP Gerät und Ja, du telefonierst dann über NGN VOIP

 

Aber wir sollten hier beim Thema bleiben. Also weiter mit dem Thema BNetzA

Mister79 schrieb:
 

Wenn man jetzt kleinlich ist und das Wort Netzabschluss wirklich so auslegt weil ein Netz dort endet wo das Telefon eingesteckt wird, dann halte ich noch dagegen das der Verantwortungsbereich von den Anbietern im Keller aufhört und dies auch genau so von den Hotlines kommuniziert wird. 


Der Provider wird im Falle einer Störung die Funktionsfähigkeit des Telekommunikationsdienstes bis zum Netzabschlusspunkt prüfen (bei einem IAD halt bis zu diesem Gerät). Hierin liegt seine Verantwortlichkeit. Ist die hausinterne Verkabelung in Ordnung, muss der Provider die vertraglich vereinbarte Telekommunikationsleistung am Netzabschlusspunkt erbringen (TAE-Dose). Anders gesagt, der Kunde muss dafür sorgen, dass der Eigentümer des Hauses die notwendigen Voraussetzungen schafft (Hausverkabelung i.O.), damit der Provider die Dienstleistung erbringen kann.

 

Liegt bei einer Störung der Fehler im IAD, muss der Provider selbst Abhlife schaffen. Liegt es an der TAL, wird halt die Telekom beauftragt. Die Frage, wer die Störung beheben muss und wer dafür die Kosten trägt, bringt einen bei der juristischen Definition des Begriffs "Netzabschluss" leider nicht weiter.   

 

Mister79 schrieb:
Denn genau die Klage hat die Telekom schon versucht und ist gescheitert. 

Das würde mich interessieren. Hast Du da einen Link?

 

 

 

 

 

 

 

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Nicht mehr, das ist vor Jahren gewesen und ich kann mich noch dran erinnern wie die Telekom das Geschäft öffnen musste. Denn bei der Telekom war es auch mal so für kurze Zeit. Darum ist ja die Bundesnetzagentur direkt nach der Kundenbeschwerde (die in diesem Fall wohl nicht OK gewesen ist) sofort in die offensive gegangen und hat darauf hingewiesen das es eine Empfehlung ist und kein muss die Router bei denen zu kaufen.

 

Richtig der Provider wir die Leitung bis zum Router messen aber ob dort auch wirklich der Netzabschluss liegt bezweifel ich und der Wiki Beitrag ist für mich dort nicht aussagekräftig.

 

Ich finde auch das du dich etwas widersprichst. Denn jeder Anbieter wird die eine Leitung schalten wenn in dem Haus ein Kabel liegt bis in den Keller. Jeder Hotline sagt, was ab dort passiert liegt nicht in unseren Händen und der Anschluss ist geschaltet.

 

Natürlich muss bei einer Messung auch ein Endpunkt vorhanden sein um einen Gegenpunkt bei der Messung zu haben denn sonst verläuft diese ja ins leere ABER die Verantwortung liegt nur bis in den Keller. Wenn ich nämlich jetzt sage, es gibt in dem Haus keine TAE Dosen? Vielleicht gibt es nur Netzwerkdosen? Die Verkabelung im bzw ab dem keller liegt ganz in meiner Hand und da kann kein Anbieter mir vorschreiben wie ich was zu verlegen habe.

 

Wie du schon schreibst, der Vermieter oder Hausbesitzer muss die Sorge dafür tragen das AB... Somit kann die Verantwortung nicht beim Anbieter liegen AB diesem Punkt und wenn jemand die Verantwortung übernimmt, hat er auch die Haftung.

 

Wie so oft werden Anschlüsse geschaltet und diese funktionieren dann nicht weil die Leitung im Haus zu alt ist oder beschädigt oder was auch immer. Jeder Anbieter sagt dir das die Verantwortung ab der Verteilung aufhört und der Mieter, Besitzer oder wer auch immer dafür Sorge zu tragen hat und die Leistung erbracht ist. Also kann O2 auch nicht von einem verlangen an einem Punkt der nicht in der Verantwortung von O2 liegt etwas anzuschließen was er nicht haben möchte.

 

Wenn der Punkt noch in der Verantwortung des Anbieters liegen würde, würde ich Dir Recht geben denn dann rüstet der Anbieter die letzten Meter so um das der Kunde die Leitung nutzen kann. Fakt ist das der Kunde die Leitung nutzen kann mit jedem anderen Gerät wenn O2 die Daten rausrückt.

 

Es gibt dazu drei Standpunkte. Deinen, die der anderen User und die der Agentur und scheinbar sieht die Agentur es ähnlich meiner Argumentation und die der anderen User (bis jetzt).

 

Wie gesagt, in meinen Augen erbringt der Dienstleister seinen Dienst, sobald die Leitung geschaltet ist und das Signal im Haus ankommt. Auch wenn die Telekom messen kommt, es wird immer vom Anschluss im Keller zur Vermittlung gemessen und nie von der TAE Dose aus. Wenn die Messung im Keller erfolgreich ist, schreiben die in Ihrem Bericht rein, Leistung erbracht, Messung im Haus erfolgreich, Fehler wohl in der Hausverkabelung.

 

Andersrum darf ich diesen Punkt ja auch nicht auf machen und dort an den Leitungen prutschen. Dort sitzt in der Regel ein Siegel drauf. Also darf die Telekom mir auch kein Zwangsgerät anbringen und das tun die auch nicht denn die Daten sind frei erhältlich nur bei O2 nicht in diesem Fall.

 

Also in aller Liebe, ich lasse mich auch gerne darauf ein die TAE Dose als Endpunkt zu bezeichnen aber nicht eine in der Bauart bewegliche Einrichtung...

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Mister79 schrieb:
 

Also in aller Liebe, ich lasse mich auch gerne darauf ein die TAE Dose als Endpunkt zu bezeichnen aber nicht eine in der Bauart bewegliche Einrichtung...

Genauso sehe ich das auch, wobei ich auch ein NTBA dazu zählen würde im Falle eines ISDN-Anschlusses.

 

Ein IAD ist einem NTBA nicht gleichzusetzen, weil ich ohne NTBA gar nichts anschliessen kann. Ohne IAD geht das beim NGN-Anschluss schon, nur muss ich die entsprechenden Zugangsdaten haben. Während ich mir ein kompatibles NTBA irgendwo besorgen, und damit problemlos über den Anschluss telefonieren kann, muss ich, wenn ich über Alice telefonieren möchte, zwingend das IAD von Alice verwenden.