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Bestätigung das Störung vorlag.


Sehr geehrtes o2-Team,

ich möchte Ihnen mein Anliegen schildern, das sich auf den kürzlichen Ausfall meines Kabel-Internets bezieht. Am 26.06.2023 ab 13:39 Uhr hatte ich plötzlich keine Internetverbindung mehr.

Ich arbeite zu 100% im Homeoffice, und mein Arbeitgeber verlangt von mir, dass ich von meinem Internetanbieter eine schriftliche Bestätigung erhalte, die den Zeitraum der Störung vom 26.06.2023 ab 13:39 Uhr bis zum 27.06.2023 gegen 14 Uhr dokumentiert. Mein Arbeitgeber ist bereit, die Zeitspanne vom 26.06.2023 ab 13:39 Uhr bis 17:30 Uhr zu vergüten, vorausgesetzt, dass Sie den Ausfall bzw. die Störung bestätigen.

Ich bitte Sie daher höflichst, mir eine offizielle Bestätigung über den genannten Zeitraum zukommen zu lassen. Diese Bestätigung sollte klar angeben, dass es am 26.06.2023 ab 13:39 Uhr eine Störung gab und diese voraussichtlich bis zum 27.06.2023 gegen 14 Uhr andauerte.

Ich bin mir bewusst, dass technische Probleme auftreten können, und ich schätze Ihren schnellen und effizienten Kundenservice. Bitte helfen Sie mir, diese Bestätigung so bald wie möglich zu erhalten, damit ich die entsprechende Vergütung von meinem Arbeitgeber erhalten kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.

Lösung von Klaus_VoIP

o2 wird solche Wünsche auch gar nicht erfüllen können, da a)o2 nicht der Netzbetreiber ist und b)nicht alle Störungen erfasst werden können. Vielleicht reicht eine Kopie Deiner Störungsmeldung(Ticketnr) bei o2 aus, denn der Wunsch des AG ist schon sehr ungewöhnlich und weltfremd.

11 Antworten

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  • Legende
  • June 28, 2023

Ich würde empfehlen deinen Arbeitgeber dezent darauf hinzuweisen, dass die Bereitstellung der Arbeitsmittel allein ihm obliegt und folglich auch die Folgen der Nichtverfügbarkeit von Arbeitsmitteln. 


Klaus_VoIP
Legende
  • Lösung
  • June 28, 2023

o2 wird solche Wünsche auch gar nicht erfüllen können, da a)o2 nicht der Netzbetreiber ist und b)nicht alle Störungen erfasst werden können. Vielleicht reicht eine Kopie Deiner Störungsmeldung(Ticketnr) bei o2 aus, denn der Wunsch des AG ist schon sehr ungewöhnlich und weltfremd.


der Giuseppe
Legende

@blablup 

Da muss ich dich leider korrigieren.

Die Bereitstellung der Arbeitsmaterialien obliegt nur die Hardware, wie zb Laptop, Monitor, Tastatur, Zugang zum System usw.

Für die technischen Voraussetzungen wie zb einen Internetzugang obliegt ausschließlich die Verantwortung beim Arbeitnehmer.


  • June 28, 2023

Für die technischen Voraussetzungen wie zb einen Internetzugang obliegt ausschließlich die Verantwortung beim Arbeitnehmer.

Kann man sehen wie man will, denn wenn der Arbeitgeber Homeoffice gewährt / erlaubt oder wie bei Corona anordnet, oder das ganze Vertraglich geregelt ist dass nur im HomeOffice gearbeitet werden kann/muss, dann nimmt er das Betriebsrisiko in Kauf dass das Internet beim  Mitarbeiter über mehrere Tage ausfallen kann, demnach denke ich kaum dass eine Beweispflicht durchsetzbar ist vom Arbeitgeber (die man ohnehin nicht vom ISP bekommt … und wenn dann nur durch 1000 Umwege)

 


bielo
Legende
  • June 28, 2023

Ohne die Homeoffice-Vereinbarung zu kennen, kann man eh nur raten. Hier geht es auch weniger ums Arbeitsrecht.

 

Diese Bestätigung kann der Kunde nur über eine Störungsmeldung nachweisen. Mehr wird nicht drin sein. 


Sächsin
Legende
  • June 28, 2023

@blablup

...

Für die technischen Voraussetzungen wie zb einen Internetzugang obliegt ausschließlich die Verantwortung beim Arbeitnehmer.

Entschuldige, dass ich da einhake:

Wenn dem so ist, warum trägt dann der AG in Falle eines Internetausfalls das Betriebsrisiko?

 

Ohne einen Internetzugang kann man doch seiner Arbeitspflicht im Home-Office gar nicht nachkommen... 


bielo
Legende
  • June 28, 2023

Darum geht es, oder? Da der AG das Betriebsrisiko bei sich sieht, will er zur Lohnfortzahlung einen Nachweis über den Ausfall haben. 


der Giuseppe
Legende

@Sächsin 

Ist alles richtig. 

Der Arbeitnehmer muss aber den AG unverzüglich informieren und einen entsprechenden Nachweis erbringen. Das ist das Anliegen des TE. 

Nur die Frage ist, von wem bekommt er diesen Nachweis. o2 wird keine entsprechende Bescheinigung ausstellen, zumindestens habe ich davon noch nie etwas gehört bzw gelesen.

Der einzige Nachweis ist eben die gemeldete Störung samt Ticketnummer und die Nennung des Störendes.

Grüße


bielo
Legende
  • June 28, 2023

Also mal ehrlich. Das ist doch ohne Kenntnis der Vereinbarung ins Blaue geschossen. Bei uns muss sich der AN zB umgehend auf der Arbeitsstelle einfinden. Wir brauchen da keinen Nachweis, er darf dahin kommen, wo es Internet gibt. Daher haben wir auch kaum Ausfälle bei den AN. ;-)


Sächsin
Legende
  • June 28, 2023

Mir ging es vorrangig um den letzten Satz im Screen

"dieser (der Chef) hat in der Folge die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen, um die Betriebsstörung zu beheben."

 

Wie kann ein Chef eine Betriebsstörung beheben, auf die er keinerlei Einfluss hat, weil er/sein Unternehmen nicht mal Kunde bei dem betreffenden Provider ist?

​​

Soll ich mir das so vorstellen, dass der sagt"o2 stellt mal dem Herrn Müller sein Internet schnell wieder an" oder stellt er dem MA schnellstens eine mobile Lösung zur Verfügung?

 

Der Internetzugang ist für's Home Office existentiell und soll dann nicht unter die "vom AG zur Verfügung gestellten Dinge" gehören? 🤔

 

Will mir nicht in den Kopf, aber das ist derzeit leider mit vielen Dingen so und da mich das nicht betrifft, bin ich jetzt auch hier raus.

cu

 


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • June 28, 2023

Hallo @DannyNewber ,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀
Das ist ärgerlich, dass du einen ganzen Tag nicht arbeiten konntest.
Du hast von uns zur Störungsaufnahme und zum Störungsende eine SMS oder e-Mail bekommen. 
Das genügt deinem Chef nicht ? 
Danke an alle für die rege Diskussion. 🌸

Gruß, Solveig