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Beschwerde und Fristsetzung

  • April 4, 2026
  • 2 Antworten
  • 34 Aufrufe

Sehr geehrte Damen und Herren,

trotz wiederholter Kontaktaufnahme und zahlreicher Terminvereinbarungen sehe ich mich gezwungen, mich erneut mit äußerstem Nachdruck an Sie zu wenden.

Unser Internetanschluss (Kabel, 300 Mbit/s), dessen Aktivierung zum 06. März vorgesehen war, ist bis heute nicht funktionsfähig. Eine vertragsgemäße Leistungserbringung Ihrerseits ist somit weiterhin nicht erfolgt.

Die bisherigen Abläufe sind inakzeptabel:

  • Insgesamt wurden neun Technikertermine vereinbart.
  • Sechs dieser Termine wurden Ihrerseits kurzfristig abgesagt.
  • In einem Fall wurde wahrheitswidrig behauptet, es sei niemand vor Ort erreichbar gewesen. Ich habe mir ganztägig freigenommen und war durchgehend anwesend. Es erfolgte weder ein Klingeln noch ein Anruf.
  • In einem weiteren Fall wurde fälschlich angegeben, es habe kein Zugang zu den technischen Einrichtungen im Keller bestanden. Auch dies entspricht nicht der Wahrheit, da ich im Besitz des Schlüssels bin und vor Ort war.

Ein heute erschienener Techniker Ihres Partners konnte ebenfalls keine Lösung herbeiführen und verwies auf ein Problem mit der Kabelverbindung.

Besonders schwerwiegend ist, dass meine Frau im Homeoffice tätig ist und zwingend auf eine stabile Internetverbindung angewiesen ist. Durch Ihr anhaltendes Versäumnis, die vertraglich geschuldete Leistung bereitzustellen, entsteht ihr ein erheblicher beruflicher Nachteil. Ihr Arbeitgeber hat bereits deutlich gemacht, dass die aktuelle Situation nicht länger tragbar ist und arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen.

Hiermit setze ich Ihnen gemäß § 314 BGB sowie den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (insbesondere § 58 TKG) letztmalig eine Frist zur vollständigen Herstellung der Funktionsfähigkeit des Anschlusses bis spätestens Mittwoch, den 08. April. Ich behalte mir vor, den Fall an die Bundesnetzagentur weiterzugeben.

Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, werde ich ohne weitere Ankündigung:

  • von meinem Recht auf außerordentliche Kündigung Gebrauch machen,
  • Schadensersatzansprüche geltend machen (insbesondere aufgrund beruflicher Nachteile), sowie
  • weitere rechtliche Schritte einleiten.

Ich weise darauf hin, dass nach dem Telekommunikationsgesetz bei vollständigem Ausfall eines Anschlusses ein Anspruch auf Entschädigung besteht (ab dem dritten Ausfalltag mindestens 5 € bzw. 10 % des monatlichen Entgelts pro Tag, ab dem fünften Tag mindestens 10 € bzw. 20 %).

Angesichts der bereits seit dem 06. März andauernden Störung behalte ich mir ausdrücklich vor, diese Ansprüche rückwirkend geltend zu machen.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir unverzüglich schriftlich mitzuteilen, welche konkreten Maßnahmen zur Behebung der Störung ergriffen werden und wie die fristgerechte Herstellung sichergestellt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

2 Antworten

Bollermann
Legende
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@Bobby Thompson 

In einem Forum kannst du keine Frist setzen. Eine angemessene Frist beträgt 10 Werktage ab Zugang. 

Wende dich schriftlich an o2..

Den Antrag auf Entschädigung kannst du nach Entstörung einreichen.

https://www.o2online.de/service/entschaedigung 


Bollermann
Legende
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@Bobby Thompson 

Aber wenn der Anschluss noch nicht geschaltet ist, wird nix berechnet....so besteht auch kein Anrecht auf Entschädigung. 

Für einen funktionierenden Anschluss im Home-Office ist der Arbeitgeber zuständig. 

Seid ihr auch o2 Mobilfunkkunden? Dann können 200gb Datenvolumen aufgebucht werden. 

Wenn du oder ein volljähriges Familienmitglied noch kein o2 Mobilfunkkunde ist, könnt ihr die Testkarte bestellen 

 

https://www.o2online.de/e-shop/tarif/netz/o2-testkarte?