Hallo @Ohwe,
ich habe gerade noch einmal nachgeschaut, es ist leider erneut nichts angekommen.
Es tut mir leid, dass es hier aufgrund eines mir noch unbekannten Problems nicht mit der Übermittlung funktioniert und du das Ganze einmal händisch einreichen müsstest.
Viele Grüße
Giulia
Hallo Ohwe,
ich habe jetzt noch einmal nachgeschaut, offenbar wurde festgestellt, dass du die Anträge mit einer anderen Festnetznummer als deiner eigenen eingereicht hattest. Daher konnten sie auch nicht bearbeitet werden.
Ging es denn um einen ganz anderen Anschluss? Sonst bitte noch einmal mit der richtigen Festnetznummer einreichen, dann gerne auch online.
Viele Grüße
Giulia
Hallo @o2_Giulia
Ich habe die Anträge mit der "Original Telefonnummer" eingereicht. Wie ich ja schon mal geschildert hatte, wurde mein ursprünglicher Vertrag, aus mir nicht bekannten Gründen und ohne es mir mitzuteilen, von o2 storniert, und mit der Neuanlage des Auftrages wurde mir eine neue Telefonnummer zugewiesen. Die Kundennummer ist aber gleich geblieben und die wurde von mir auch angegeben.
Für mich ist die erste Nummer die entscheidende, da sie dem ursprünglichen Vertrag zugeordnet war. Wenn ich die neue Nummer angegeben hätte, ich würde wetten der Antrag wäre als unbegründet abgelehnt worden, da es mit dem Anschluss/der Schaltung unter der neuen Nummer keine Probleme gab.
Ich habe jedoch in der Zwischenzeit postalisch einen Antrag auf Entschädigung gestellt. Ich müsste jetzt nachgucken wann genau ich den abgeschickt habe, aber es müssten inzwischen im die zwei Wochen vergangen sein. Ich habe das per Einschreiben abgeschickt. In dem Schreiben habe ich den Vorgang ganz ausführlich geschildert.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wetzel
Hallo @Ohwe,
ah, ich verstehe, das erklärt natürlich, warum du eine anderslautende Rufnummer angegeben hast.
Jedoch wussten die Mitarbeiter, die sich um die Entschädigungsanträge kümmern, das sicherlich nicht, und haben wegen der abweichenden aktuellen Daten den Antrag immer wieder nicht bearbeitet.
Ich hake dort noch einmal für dich nach, dann können wir das Thema hoffentlich bald abhaken.
Viele Grüße
Giulia
Hallo @o2_Giulia
Dein Nachhaken hat etwas gebracht. Ich habe so eben eine Mail erhalten in der mir eine Gutschrift angekündigt wurde.
Allerdings ist die meines Erachtens nach nicht ausreichend. Gemäß TKG stehen bei Nichtversorgung pro Kalendertag 10€ Entschädigung zu. Es handelte sich in meinem Fall um eine 32 Tage andauernde Nichtversorgung, vom 10.062024 bis einschließlich 11.07.2024.
Könntest du da nochmal nachfragen?
Allerdings bin ich auch ehrlich froh, dass sich da jetzt etwas getan hat und dir danke ich ganz ausdrücklich für deine Mühe und deinen Einsatz!
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wetzel
Hallo @Ohwe,
ich habe einmal nachgefragt, die Gutschrift bezieht sich bereits auf den Zeitraum 10.6.2024- 12.7.2024.
Ich lasse sie noch einmal prüfen, da ich den Berechnungsweg nicht kenne. Unsere Mitarbeiter werden dich dazu ggf. noch einmal erneut informieren.
Viele Grüße
Giulia
3. und 4. Tag nach Störungsmeldung je 5€, ab 5. Tag je 10€, siehe
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html
Guten Tag @o2_Giulia und @Sächsin
Vielen Dank für die Information.
Doch wenn ich mich jetzt nicht völlig täuschen sollte ist die Berechnung dennoch nicht korrekt
Tag des Auftretens der Störung: kein Anspruch Tag 1 und 2 nach der Auftreten der Störung: kein Anspruch Tag 3 und 4 je 5€ Anspruch = 10€ Tag 5 bis Tag 32 je 10€ Anspruch = 27 Tage = 270
Macht nach meiner Berechnung nach zusammen 280€. Allerdings lautet die Nachricht von o2 auf 240€.
Ich bitte um Prüfung und entsprechende Anpassung der Entschädigung.
Mit freundlichen Grüßen
Ohwe
Hallo @Ohwe,
genau das hätte ich eigentlich auch gedacht. Vielleicht bekommen wir dazu ja noch ein paar mehr Informationen von der Fachabteilung geliefert.
Viele Grüße
Giulia
Hallo @Ohwe,
leider ist man jetzt wieder zu keinem anderen Ergebnis gekommen, ich lasse die Guthabenbuchung aber noch einmal erneut prüfen.
Viele Grüße
Giulia
Hallo @o2_Giulia
Vielen Dank!
Ich habe eine schriftliche Mitteilung erhalten, in der ausgeführt wurde, dass die Entschädigung nur für Werktage zu zahlen sei. Dies gibt meiner Ansicht nach aber der Paragraph, den @Sächsin hier im Chat gepostet hat, nicht her.
Ich würde also eine nochmalige Überprüfung sehr zu schätzen wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Ohwe
Hallo @Ohwe,
es scheint da in der Tat einen Unterschied zwischen Störungen und verzögerten Aktivierungen zu geben. Der Gesetzgeber hat das in den §en 58 und 59 im Telekommunikationsgesetz offenbar unterschiedlich geregelt. Bei Ausfällen wegen Störung wird jeder Tag angerechnet, hier in deinem Fall aber nur die Arbeitstage.
Eine Rückmeldung habe ich noch nicht erhalten, es ist aber möglich, dass es daher diese Differenz gibt. Das hatte ich vorher auch nicht auf dem Schirm, wieder was dazugelernt.
Viele Grüße
Giulia