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O2 erstattet Beiträge eines Verstorbenen nicht zurück


Hallo liebe Community,
ich wende mich hier an das o2-Team, da der normale Kundenservice meinen Fall leider fehlerhaft bearbeitet hat.
Der Vertragsinhaber (Kunden-Nr. liegt vor) ist bereits im Juni 2025 verstorben und war mein Bruder.. Als rechtmäßiger Erbe habe ich o2 bereits den Erbschein in Kopie zukommen lassen. Da ich erst im April 2026 durch die Bankunterlagen des Verstorbenen von dem Vertrag erfahren habe, konnte ich den Fall nicht früher melden. Mein Bruder wohnte leider weiter weg von mir und ich habe kein Auto, um mal eben hinzufahren und nach Unterlagen zu schauen. Der Anschluss wurde seit dem Todestag im Juni 2025 nachweislich nicht mehr genutzt. Er lebte alleine.
Nun habe ich ein Schreiben von o2 erhalten, in dem der Vertrag „aus Kulanz“ erst zum Mai 2026 beendet wird. Das ist rechtlich nicht zulässig, da mir als Erbe eine rückwirkende Auflösung zum Sterbedatum zusteht. Es wurden seit dem Tod unberechtigt Beiträge in Höhe von insgesamt 695,15 Euro (monatlich 61,70 Euro) abgebucht.
Ein offizielles Widerspruchs-Einschreiben mit Fristsetzung ist bereits auf dem Postweg zu Ihnen. Ich bitte einen o2-Moderator darum, sich den Fall hier anzusehen und die Rückerstattung auf mein Konto in die Wege zu leiten. Die genauen Daten (Sterbedatum, Kundennummer, Erbschein) kann ich gerne per PN übermitteln

28 Antworten

Frau Bollermann
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@Carmen Skill 

Mein aufrichtiges Beileid 🌹 

Die Verträge hätten bereits mit Vorlage der Sterbeurkunde gekündigt werden können. 

Leider können und dürfen die Mods nicht auf die Daten zugreifen, wenn man hier nicht mit der bestehenden o2 Rufnummer registriert ist. 

Da musst du dich leider auf die Antwort der schriftlichen Beschwerde gedulden. 


Frau Bollermann
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@Carmen Skill 

Es ist leider auch so, dass man als Erbe alle Rechte und Pflichten übernimmt - auch für Verträge. Eine vorzeitige Auflösung aufgrund Sterbefall ist tatsächlich "Kulanz" 


Anfänger1
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  • June 1, 2026

Mein Beileid. 

@Carmen Skill  Aber eine Rückwirkende Gutschrift gibt es nicht bis dato Sterbetag, da hat man dir ein Märchen erzählt. Ein MoFu geht am Sterbetag auf den Erben über mit allen Rechten und Pflichten. 

Du hättest einfach auch ohne irgendwelche Unterlagen mit Sterbeurkunde ab diesen Tag kündigen können und müssen.

 

Aber deine Beschwerde füllt nur den Mülleimer nicht mehr und nicht weniger 


Frau Bollermann
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@Anfänger1 

Sie wusste ja nichts von dem Vertrag. 

Zum Glück hab ich alle Verträge in der Familie geregelt, sodass ich direkt kündigen konnte. Ich hatte keinerlei Probleme und der Vertrag wurde nach Vorlage der Sterbeurkunde mit 1 Monat Frist aus Kulanz beendet..   Eine rückwirkende Gutschrift gab es aber nicht, der Vertrag wurde bis zum Ende berechnet. 


Anfänger1
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  • June 1, 2026

@Frau Bollermann Ja trotzdem gibt es keine Rückwirkende Erstattung .

Ja bei mir das gleiche hatte alles schon zu lebzeiten geregelt , und konnte 4 Wochen später mit Sterbeurkunde den Mobilfunk kündigen meiner Mutter. 

Aber das  mit der Rückwirkend Zahlung sagt fast jede KI keine Ahnung wo die das herzieht . 


poales
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  • June 1, 2026

@Carmen Skill 

erst mal  herzliches Beileid auch von mir,

 

ob in Vertrag genutzt wird, ist für die Kosten unerheblich, 

das man als Erbe sich die Bankdaten zeitnah anschaut, 

sollte eigentlich üblich sein, 

wenn dies durch fehlende  Vollmacht oder  Erbschein nicht möglich ist, 

können ungewollte Kosten entstehen. 

du kannst O2 nochmal freundlich anschreiben und 

um Kulanz, vielleicht hilft es. Zumindest schadet  nicht.

 

Verbraucherzentrale 

Haushaltsauflösung: Verträge eines Verstorbenen richtig kündigen

Nach einem Todesfall müssen viele Dinge geklärt werden. Wie Sie mit den Verträgen von Verstorbenen richtig umgehen und was Sie bei der Haushaltsauflösung beachten müssen, erklären wir Ihnen.

https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/gewappnet-fuer/haushaltsaufloesung-vertraege-eines-verstorbenen-richtig-kuendigen-40032


bs0
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  • June 1, 2026

o2 kündigt Verträge im Todesfall, eine rechtliche Verpflichtung dazu gibt es aber nicht. Die Aussage "das ist rechtlich nicht zulässig, da mir als Erbe eine rückwirkende Auflösung zum Sterbedatum zusteht" ist leider falsch.

Die Kündigung aus Kulanz ist richtig, eventuell kommt man dir nach erneuter Anfrage auch mit den angefallenen Kosten entgegen, aber das kann hier im Forum niemand entscheiden.


poales
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  • June 1, 2026

  • Autor
  • Besucher:in
  • June 2, 2026

Nun, wie bereits erwähnt, habe ich erst durch Zusendung des Erbscheins 9 Monate nach dem Tod erfahren, dass ein Vertrag bei o2 besteht. Aus diesem Grund konnte ich schlicht und einfach nicht eher reagieren. Und hier im Forum sind auch Mitarbeiter von o2. Werde mich wohl doch an den Verbraucherschutz wenden müssen.


bs0
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  • June 2, 2026

Hast du bereits nachgefragt ob eine (Teil-)Erstattung der Kosten aus diesem Zeitraum aus Kulanz möglich ist? Die Moderation kann diesbezüglich leider keine Entscheidung treffen.

Einen Link zur entsprechenden Information des Verbraucherschutzes hast du hier bekommen.


Frau Bollermann
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@Carmen Skill 

Wenn du ein Erbe antrittst ohne zu wissen, was du genau erbst, ist das leider deine Verantwortung. 

Da gibt's nix erstattet. Erst wenn o2 Kenntnis über den Tod des Vertragsinhabers erlangt, wird der Vertrag mit einer Frist von 1 Monat aus Kulanz gekündigt. 


  • Autor
  • Besucher:in
  • June 2, 2026

Ich wusste, dass ich keine Schulden erbe, aber Einsicht in Bankunterlagen bekommt man erst mit dem Erbschein. Und ich wohne weit weg von meinem Bruder und konnte somit keine Unterlagen sichten. Ich konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht einmal zur Beerdigung fahren. 


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • June 2, 2026

Hallo ​@Carmen Skill,

ich möchte dich herzlich in unserer o2 Community willkommen heißen und dir mein aufrichtiges Beileid aussprechen.

Es freut mich, dass dir hier schon viele hilfreiche Tipps gegeben wurden.

Grundsätzlich können Verträge von Verstorbenen durch die berechtigten Angehörigen gekündigt werden. Nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen erfolgt die Kündigung immer zum nächsten Monatsende.

Die Kündigungen werden durch die zuständige Fachabteilung zügig bearbeitet. Eine rückwirkende Kündigung ist allerdings in der Regel nicht möglich. Ob es in deinem Fall eine Kulanzmöglichkeit gibt, können wir hier im öffentlichen Forum leider nicht entscheiden. Bitte gedulde dich noch etwas, unsere Mitarbeiter werden sich sicherlich schnell mit einer Antwort auf dein Einschreiben bei dir zurückmelden. . 

Lass uns gerne wissen, wenn du weitere Fragen hast, wir helfen dir gerne weiter. 

Viele Grüße

Giulia


Anfänger1
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  • Legende
  • June 2, 2026

 

Nun, wie bereits erwähnt, habe ich erst durch Zusendung des Erbscheins 9 Monate

—————-

Also wusstest du doch vom Tod. Der Erbschein muss von Dir/Nachlass beantragt werden und wird nicht automatisch zugestellt.

@Carmen Skill 

 

Für Bankunterlagen ist kein Erbschein nötig, soviel dazu,das ist Fakt . Der ist nur zwingend nötig bei Grundstücken

 

Was soll jetzt genau der Verbraucherschutz machen? 

 

 


Frau Bollermann
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@Anfänger1 

Da ist falsch: 

Einsicht auf's Bankkonto haben nur bei der Bank registrierte Bevollmächtige und  rechtmäßige Erben. Der Erbschein oder ein notariell beglaubigtes Testament sind vorzulegen. Vorher gibt's weder Auskunft noch Unterlagen.


Anfänger1
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  • June 2, 2026

@Frau Bollermann  Glaub mir der Erbschein ist nicht nötig. 

Es ist nur eine Sterbeurkunde und Ausweis von nöten . Unterumständen das Stammbuch noch,aber das war’s dann 


Frau Bollermann
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@Anfänger1 

Nein,.. du irrst! 

Ich habe das doch selber gerade erst alles durch. 

Banken bestehen auf gerichtliche/notarielle Urkunden oder aber du musst als Bevollmächtigte/r offiziell mit Ausweis und Unterschrift des Kontoinhabers und Bevollmächtigten registriert sein. Also persönlich in Anwesenheit beider, Unterschrift leisten!

Ansonsten gibt's weder Einsicht noch Zugriff!

 

Wenn man natürlich "blind" ein Erbe antritt, ist das leider Pech. 


bs0
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  • June 2, 2026

Es ist nur eine Sterbeurkunde und Ausweis von nöten

@Anfänger1 Auch das ist pauschal nicht ganz richtig. Es muss für die Bank ersichtlich sein, dass die Person Einsicht bekommen darf. Banken dürfen aber nicht auf den Erbschein bestehen, wenn andere Dokumente vorgelegt werden können.


Frau Bollermann
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@bs0 

Genau. Die Erbschaft bzw Vollmacht muss  offiziell nachgewiesen werden. 

@Anfänger1 

Ich habe in den letzten Jahren 5 Todesfälle, inkl Erbstreit (läuft seit 2, Jahren) in der Familie gehabt und ich weiß, wovon ich rede. 

Zugriff und Auskunft nur mit Nachweis, dass man berechtigt ist. 

 


Anfänger1
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  • June 2, 2026

Ersichtlich kannst es machen da brauchst keinen Erbschein, und ich kann mir nicht vorstellen das sich innerhalb 24 Monate was geändert hat. Desweiteren kommt sowieso nach 8 bis 12 Wochen ein Schreiben vom Gericht, mit dem Inhalt wer alles als Erbe da ist, alleinerbe , und wer nicht ,und ob du es annimmst oder nicht . Das reicht auch vollkommen aus und ist kostenlos.

Aber blind eine Erbschaft antreten . Naja mit allen Konsequenzen positiv und negativ 


bs0
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  • June 2, 2026

Fazit: Man braucht einen geeigneten Nachweis. Dieser kann, muss aber nicht der Erbschein sein. Sterbekunde und Ausweis alleine reicht nur wenn bereits eine Vollmacht vorliegt.


poales
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  • June 2, 2026

“Desweiteren kommt sowieso nach 8 bis 12 Wochen ein Schreiben vom Gericht, mit dem Inhalt wer alles als Erbe da ist, alleinerbe , und wer nicht “

@Anfänger1 

durchaus nicht, da Erben nicht immer  bekannt sind,

das müssen nicht nur gesetzliche Erben sein….

aber irgendwirgendwer hat die Beerdigung organisiert und hat Zugang zur Wohnung, Kontounterlagen, etc.


poales
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  • June 2, 2026

letztlich hat ​@bs0 recht,

de Erbe muss sich irgendwie ausweisen und O2 den Sterbefall mitteilen. 

Ein freundliches Schreiben mit Bitte um Kulanz kann nicht schaden. 

Manchmal hilft es sogar.

 


Frau Bollermann
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@poales 

Für o2 reicht die Sterbeurkunde zur außerordentlichen Kündigung aus Kulanz mit einer Frist von 1 Monat ab Vorlage der Sterbeurkunde. Das war bei mir überhaupt gar kein Problem.  

 

Für Banken muss der Erbe zweifelsfrei via Erbschein oder notariell beglaubigten Testament samt Eröffnungsprotokoll bewiesen sein oder aber die vorliegende Bankvollmacht über den Tod hinaus. 

 

Alles andere ist völliger Quatsch.


Sandroschubert
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@Anfänger1 8-12 Wochen, Wahnsinn. Ich wohne in einer Stadt wo man die Auskunft bekommt 12 Monate. Und da reden wir nicht von einem komplizierten Fall. Auto ab- bzw. Ummelden geht auch nicht ohne Erbschein (so mein Kenntnisstand).

Zum Thema. Ärgerlich für den TE, aber ich drücke die Daumen das eventuell etwas zurückkommt.