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Warum O2
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Hallo zusammen,







mein Vertrag mit BASE wurde zu O2 umgestellt.







Der BASE-Vertrag besteht aus der Faltrate und einem Betrag für das Miet-Handy.







Vor kurzen musste ich das iPhone 6 64GB auf Grund eines technischen Defekts (Handy konnte sich nicht mehr ins Netzwerk einbuchen und ich somit nicht mehr telefonieren) zur Reparatur einsenden. Laut der W-Support GmbH kann die Reparatur nicht im Rahmen der Gewährleistung durchgeführt werden. Mit meinem BASE-Vertrag habe ich das o.g. Handy wie eingangs erwähnt als Miete-Handy zur Verfügung gestellt bekommen. Seitens der W-Support GmbH wurde mir nun ein Kostenvoranschlag übermittelt. Da das iPhone nach meines Wissens noch nicht in mein Eigentum übergegangen ist, stellt sich nun die Frage wie damit umgegangen werden soll. Es wäre daher gut wenn Sie mir bei der Beantwortung folgender Fragen behilflich sein könnten:



1. Die iPhone-Reparatur wird durch mich bezahlt. Geht das iPhone am Ende der Vertragszeit in mein Eigentum über, so dass ich darüber frei verfügen kann?



2. Die Reparatur wird nicht vorgenommen und das iPhone an mich zurück gesendet. Das gemietete iPhone wird zum Vertragende meinerseits unrepariert an O2 zurück gesendet. Was wäre in diesem Fall zu beachten und was hätte dies für Konsequenzen?



Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar, zumal ich der W-Support GmbH bis spätestens 22.07.2016 die Entscheidung mitteilen muss, ob eine Reparatur vorgenommen werden soll oder nicht.







Besten Dank im Voraus und viele Grüße







huckleberry1512





H huckleberry1512,



dazu würde ich mir gerne mal den Auftrag anschauen.



Magst du uns die Auftragsnummer mitteilen?



Gruß,

Marc




‌Hallo o2_Marc,



danke für Deine Rückmeldun.



Die Nummer des Service Auftrags lautet:  651600415088-01







Auf dem Foto sieht man dass das iPhone gebogen ist.  Dies rührt allerdings von einem Sturz vor circa vier Wochen  her.  Danach hat das iPhone allerdings noch einwandfrei funktioniert. Erst seit letzter Woche konnte es sich nicht mehr in das Netzwerk einbuchen. Eine Handy-Versicherung habe ich nicht abgeschlosse. Es wäre nett wenn du dir mal den Sachverhalt anschauen könntest und einen Tipp zum weiteren Verfahren geben könntes.







Besten Dank im Voraus für Deine Bemühungen.







huckleberry1512






Hallo https:///people/huckleberry1512,



grundsätzliche Informationen zum Miethandy von BASE, wie Rückgabe und co. findest du hier http://www.o2.de/umstellung-handy .



Um am Ende des Mietzeitraumes Eigentum (also Kauf) des Handys zu erlangen, musst du uns nur bescheid sagen, dann wird dein "Treuegutschein" verrechnet und das Gerät gehört dir.



Wenn du das Gerät zurückgeben möchtest, kannst du uns ebenfalls bescheid sagen und sendest dann dein Gerät an uns zurück (siehe obigen link) nach Eingang und Prüfung (kein selbstverschuldeter Schaden, Gewährleistungsausschluss) wird dein "Treuegutschein" dir gutgeschrieben.



Solltest du also das Gerät in deinem Fall unrepariert zurücksenden, erhälts du keine Gutschrift des "Treuegutscheins". wird dir der Schaden in Rechnung gestellt.



Grüße,



Emanuel




Hallo https:///people/huckleberry1512,



ich bin es nochmal 😀.



Kleine Korrektur!



Sendest du das Gerät defekt zurück bekommst du den Treuegutschein ausbezahlt, der Schaden wird dir jedoch in Rechnung gestellt.



Grüße,



Emanuel




Hallo o2_Emanuel,



danke für Deine Rückmeldung.



In meinem Fall beträgt der Kostenvoranschlag seitens der W-Suppport GmbH bis zu 340 € für die Reparatur. Laut den von Dir zur Verfügung gestellten Informationen zur Umstellung von BASE auf O2 enstpricht der Warennwert zum Ende der Vertragslaufzeit dem Wert des Treue-Gutscheins sprich 80 €.



Demnach könnte man mir bei Einsendung eines defekten iPhones nach meinem Rechtsempfinden maximal ein Schaden in Höhe von 80 € in Rechnung gestellt werden. Sehe ich das richtig, oder vertritts Du eine andere Auffassung?



Für eine kurze klarstellende Rückmeldung wäre ich Dir dankbar, zumal die Höhe des Kostenvoranschlags für mich nicht unerheblich ist und ich gut abwägen muss, wie ich mit der eingetretenen Situation umgehen soll, ohne größere finanzielle Risiken einzugehen .



Viele Grüße



huckleberry1512




Hallo https:///people/huckleberry1512,



es gelten die AGB von BASE zur Mietsache.



[...]



Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand nach Beendigung des Mietverhältnisses im vertrags- und ordnungsgemäßen Zustand, insbesondere betriebsbereit und gereinigt, mit allen e..]



Bedeutet, es kann dir der Schaden in Rechnung gestellt werden. Inwieweit hier vertragsgemäßer Zustand bewertet wird (ist das ein Schaden) und ob Zeitwert/Reparatur eine Rolle spielen kann ich dir leider nicht sagen, da dies individuell bewertet wird.



Grüße



Emanuel




Hallo o2_Emanuel,



danke für Deine Rückmeldung. Ich denke, dass ich das iPhone reparieren lasse.



Viele Grüße



huckleberry1512




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