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Status Vertragsstillegung

  • September 3, 2016
  • 4 Antworten
  • 73 Aufrufe

Synotex
Besucher:in
Hallo zusammen,

Hab ein kleines Problem. Da ich seit heute für ein Jahr in Neuseeland lebe, habe ich dem O2 support vor einiger Zeit einen Antrag zur stillegung meines Vertrages geschickt. Ich habe davor extra angerufen um zu fragen ob die mitgeschickten Unterlagen als Grund für eine Stillegung reichen (ein Jahres Visum). Dies wurde mir mehrfach bestätigt. Der Vertrag sollte ab dem 1.september stillegen. Jetzt ist der 3.september und ich bin bereits in Neuseeland. Eine Antwort habe ich immer noch nicht bekommen. Und den support kann ich nicht anrufen da dies von hier viel zu teuer wäre.

Was kann ich tuhen ?

Vielen dank für eure Hilfe.

Niklas

P.s. eine Woche vor meinem Flug habe ich mich noch einmal mit dem Support am telefon in verbindung gesetzt und er sagte bis zum 1.september müsste das geregelt sein . Also was ist da los ?

4 Antworten

Frechnuss
Einsteiger:in
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  • September 3, 2016
Moin Synotex,

wenn ich mir das Formular zur Vertragsstillegung so durchlese, welches man hier findet:

https://‌

habe ich nicht das Gefühl, dass ein Visum reicht.

Sonst hast du keine weiteren Unterlagen?

Wohin hast du deinen Antrag und die Unterlagen geschickt?

Grüße, Katja


Synotex
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • September 3, 2016
Hi Katja,

Ich hab den Antrag an die Adresse geschickt die auf dem Formular angegeben ist.

Ja ich habe mein Einjahresvisum und mein Flugticket mitgeschickt. Weil ich mir auch nicht sicher war habe ich in meinen örtlichen O2 shop gefragt und extra den Support angerufen. Beides mal wurde mir versichert dass dies aufjedenfall ausreichend wäre.

Gruß Niklas


Synotex
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • September 3, 2016
Wäre aufjedenfall mega wichtig dass sich dass mal ein Support anschaut


o2_Marc
  • Team
  • September 12, 2016
Hi Synotex,

die Unterlagen liegen vor, allerdings befinden sich diese noch in der Bearbeitung.

Ich kann dir auch nicht versprechen dass diese akzeptiert werden. Grundsätzlich muss eines von diesen genannten Punkten nachgewiesen sein: Studienbescheinigung, Arbeitsvertrag, Bestätigung des Arbeitgebers, Marschbefehl bei Soldaten. ärztliches Attest oder Bescheinigung bei Kuraufenthalt.

Gruß,

Marc