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Vertrag gekündigt trotzdem abgebucht.

  • September 3, 2013
  • 9 Antworten
  • 180 Aufrufe

OptiKaze
Besucher:in
Guten Tag,

 

ich habe innerhalb der 14 Tage von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht und meine  Vertrag gekündigt.

 

Nun wurden mir trotzdem Gebühren abgezogen. Dies erkläre ich mir so, das ich ja den Tatentarif in der Zeit genutzt habe stimmt das soweit?

 

Gut. 2 Frage:

 

Die Handy versicherung wurde mir nach Kündigung trotzdem abgebucht. Der O2 Mitarbeiter versicherte mir aber das er sich um alles Kümmert. Wieso wurde mir also die 8€ abgebucht?

 

Vielen Dank und Freundliche Grüße

 

Robert

Lösung von bs0

Der gewählte Threadtitel ist irreführend, denn du hast nichts gekündigt, sondern den Vertrag widerrufen. 

 

Wie Bielo bereits geschrieben hat zahlst du für die Nutzung bis zum Widerruf. Die Versicherung wird dir zunächst berechnet (ist auch logisch, denn du hast diese bestellt) und später wieder erstattet. Wende dich diesbezüglich noch an die Kundenbetreuung, die dir bestimmt sagen kann, wie lange das dauert. 

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9 Antworten

bielo
Legende
  • September 3, 2013
Wenn ein Vertrag genutzt wird, dann muss dies auch bezahlt werden. Das ist dann grundsätzlich auch korrekt.


OptiKaze
Besucher:in
  • Autor
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  • September 3, 2013
Gut aber bei der Versicherung. Wurde die jetzt nur einmalig abgebucht und da kommt nichts mehr auf mich zu?


bielo
Legende
  • September 3, 2013
Das kann ich dir nicht sagen. Das hast du doch aber mit der Hotline geklärt?


o2_Miria
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  • September 3, 2013
Hallo Optikaze,

 

wenn Du den Vertrag innerhalb der Frist ordnungsgemäß widerrufen hast brauchst Du Dir keine Gedanken machen. Wenn sich die Abbuchung mit der Bearbeitung Deines Widerrufs überschnitten hast wird Dir das zu viel abgebuchte Geld zurück überwiesen.

 

Liebe Grüße

Miriam


bs0
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  • Legende
  • Lösung
  • September 3, 2013
Der gewählte Threadtitel ist irreführend, denn du hast nichts gekündigt, sondern den Vertrag widerrufen. 

 

Wie Bielo bereits geschrieben hat zahlst du für die Nutzung bis zum Widerruf. Die Versicherung wird dir zunächst berechnet (ist auch logisch, denn du hast diese bestellt) und später wieder erstattet. Wende dich diesbezüglich noch an die Kundenbetreuung, die dir bestimmt sagen kann, wie lange das dauert. 


ilurme
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  • September 3, 2013
Ist es nicht so, dass man, sobald man die Karte nutzt, der Widerruf erloschen ist?

 

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege


bielo
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  • September 3, 2013

 

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege

Hiermit getan. 😉


ilurme
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  • September 3, 2013
bielo schrieb:

 

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege

Hiermit getan. 😉

 

Danke, dann muss es da wohl eine Änderung gegeben haben. Ich kannte das von früher noch so, dass man sobald man eine SMS oder einen Anruf getätigt hatte, der Widerruf erloschen war.

 

Aber ist gut, dass sich das wohl geändert hat.


bielo
Legende
  • September 3, 2013
Gurgel mal nach einem Urteil des LG Kiel (5 O 206/08) dazu. Natürlich ist es fraglich, ob andere Gerichte das auch so sehen. O2, so meine ich, wendet es aber so an.

 

Auszug:

 

Für den Fall der Inanspruchnahme einer teilbaren Leistung während der noch laufenden Widerrufsfrist besteht kein Schutzbedürfnis des Unternehmers, sofern er in der Lage ist, die bereits erbrachten Teilleistungen abzurechnen. Dies ist bei Inanspruchnahme von Mobilfunktelefonleistungen unproblematisch der Fall (so ausdrücklich MüKo-Wendehorst, § 312 d BGB Rn. 56, Staudinger/Thüsing, § 312 d BGB Rn. 36; vgl. auch AG Montabaur, NJW-RR 2009, 281). Es ist ohne weiteres möglich, dem Kunden die bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.