Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Eine Lastschrift konnte nicht eingelöst werden weil ich noch eine alte Bankverbindung angegeben hatte. Ich habe daraufhin eine SMS bekommen, dass ich innerhalb von 3 Werktagen überweisen soll weil ich sonst "gesperrt" werde. Es wäre nett wenn ich dann noch irgendwoher Details bekommen könnte WOHIN ich überweisen woll und welchen VERWENDUNGSZWECK ich verwenden soll.



Na immerhin kam eine Info-SMS über Androhung der Sperre... Mir haben sie es einfach so gesperrt. ABER: Es darf erst ab 75 Euro gesperrt werden!!! Ich soll nun 30 Euro Sperrgebühren zahlen, weil 3 SIM-Karten über den Vertrag laufen. Habe mich vorher schon mit o2 gezankt und nun die Rechnung reklamiert. Natürlich per Post, weil online ja gar nix mehr geht.



 



Die Bankdaten sind auf der Rechnung zu finden und als Verwendungszweck einfach die Kundennummer angeben.




Noch ein Nachtrag: Aufgrund der Enge der Zeit bis zur gedrohten unrechtmäßigen Sperrung würde ich die Rechnung jetzt erstmal im nächsten O2-Shop bar bezahlen. Das geht schneller. Man weiß ja nicht, wie schnell das jetzt mit der Überweisung geht. Im Shop gibt man einfach seine Mobilfunk-Nummer an und bezahlt bar. Das geht schneller.




Die Regelung, dass eine Sperre erst ab 75€ erfolgen darf, gilt aktuell nur für den Festnetz-Bereich.



Im Mobilfunk gibt es keinen Mindestbetrag.



Von einer unrechtmäßigen Sperrung kann man hier nicht sprechen.



 



Die Bankverbindung sollte auf der Rechnung stehen, Verwendungszweck ist die Kundennummer.



Aber wie schon gesagt: Im Shop gehts noch schneller.




Nach der aktuellen Rechtsprechung kann man schon sagen, das es sich um eine unrechtmäßige Sperrung handelt, wenn unterhalb von 75 Euro gesperrt wird. Ich würde damit besser gleich zur Verbraucherzentrale oder zum Anwalt gehen, damit diese Spielchen schnell abgestellt werden. Ich muss leider immer wieder feststellen, das es mit den sonst oft  großzügigen Entscheidungen bei o2 nicht besonders gut aussieht, wenns um rechtlich fragwürdige Themen wie Handysperrungen, Rücklastschriftgebühren oder die in Rechnungstellung von unbestellten Abo´s geht. Da muss man dann halt notfalls unfreundlichere Töne anschlagen und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Die Chancen zu gewinnen stehen jedenfalls ganz gut 😛



gruß, zündi




Auch wenn es schon richterliche Entscheidungen in die Richtung gab; solange es kein Gesetz dazu gibt, handelt o2 auch nicht widerrechtlich. Aber wer möchte kann ja gerne klagen ;-)