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Hallo allerseits,



 



ich habe bei o2 mehrere Postpaid-Verträge sowie einen myHandy-Vertrag über 20 €, der monatlich von meinem Konto abgebucht wird. Normalerweise geschieht dies zwischen den beiden letzten und den beiden ersten Tagen eines Monats, also im Normalfall zwischen dem 28. des Vormonats bis zum 2. des Folgemonats. 



 



Dieses Mal traf mich allerdings der Schlag, als ich bemerkte, dass o2 versuchte, die myHandy-Gebühr am 26.5., also knapp 1 Woche vor Monatsende, von meinem Konto abzuziehen.



 



Verständlicherweise war mein Konto zu dem Zeitpunkt nicht ausreichend gedeckt, da ich mit einer derart verfrühten Abbuchung nicht gerechnet hatte. Nun hat meine Bank eine Gebühr von 1,50 € erhoben, was ich noch verkaftete. Nun bekam ich aber von o2 Brief, ich solle den ausstehenden Betrag plus einer Bearbeitungs-Gebühr von 19 € zahlen. Ich frage mich, inwiefern dieser Betrag gerechtfertigt ist und sehe die Zahlung der Gebühr nicht ein, da o2 schließlich extrem verfrüht den Betrag abgebucht hatte. Gibt es nun eine Möglichkeit, der Zahlung dieser Gebühr zu entgehen? Wo steht geschrieben, dass o2 die Wahl des Abbuchungstermins vorbehalten ist?



 



Vielen Dank!



Hi,



 



dich traf der Schlag? ☺️



Verständlicherweise war dein Konto nicht gedeckt?



Sorry aber wenn ich keine 20 € auf dem Konto habe, dann wäre die Überlegung lieber kein Handy zu holen. Wenn ich mir nicht mal 20 € leisten kann, dann sollte man das lassen.



Bitte nicht falsch verstehen.



Die Rücklastschrift mit 19 € ist nicht wenig, da gebe ich dir Recht



Die Gebühr kriegst du nicht erstattet.



Gegenfrage wo steht, das o2 immer am selben Tag abbuchen darf/muss?



 




Danke, lieber o2-Mitarbeiter, aber ich hätte mir lieber eine etwas unvoreingenommenere Antwort gewünscht.



 



Dass man in Erwartung seines anstehenden Gehalts mal ein geringes Bankguthaben hat, ist verständlich.



 



Mit ist bekannt, dass o2 Mitarbeiter als "User" in diesem Forum incognito arbeiten lässt, um unbehelligt dreiste Meinungen abzugeben, um o2s Firmenpolitik in diesem Forum zu verteidigen. Berechtigterweise muss man sagen, dass User meist nur bei Unzufriedenheit Feedback abgeben und Lob oft ausbleibt.



 



Solche Beiträge kann man sich, geehrter o2-Mitarbeiter, allerdings sparen.




Hi,



bin kein o2 Mitarbeiter. Nur zur Info.



Bin selbst o2 Kunde wie du auch.



Und die Meinung ist nicht dreist. Aber wenn man schreibt, das mich der Schlag trifft bei 20€ zu früh Abbuchung, sorry.



Man kanns echt übertreiben.



Das hat nix mit Firmenpolitik zu tun, sondern mit einer persönlichen Meinung. So wie du deine hast, habe ich nun mal meine. Ich kann deine leider nicht nachvollziehen und du anscheinend meine auch nicht.



Du wolltest eine Antwort/Lösung zu den der Rücklastschrift und die hast du bekommen.



Du wirst leider um die 19€ nicht herumkommen. Und ich hatte sogar geschrieben, das ich das auch nicht wenig finde, aber das hast du anscheinend überlesen.



Naja.



 




DarthLuda krass was Du da von Dir gibst!!   Kann man nur ernsthaft den Kopf schütteln oder herzhaft drüber lachen! 




Lachhaft sind Personen, die Unternehmen verteidigen, die nachgewiesen ihre Kunden durch Service-Fallen abzocken.



 



Und ja, woelkiii, es ist wirklich ungeheuerlich, was ich da von mir gebe, ich gehöre gar bestraft und eingesperrt, was?




Aha. Alle Leute, die nicht deiner Meinung sind, sinde "gekauft"?



Ich hoffe du bist im wirklichen Leben nicht so; dann dürfte es sehr einsam sein!



 



Es geht nicht darum, ein Unternehmen zu verteidigen, sindern den Sachverhalt zu erklären.



Und abhängig von Wochenenden und Feiertagen kann es zu Abweichungen beim Bankeinzugstag kommen; genausot ist die Portierungsgebühr in der Preisliste aufgeführt.



Wenn du als Kunde o2 Kosten verursachst, wird o2 ja wohl das Recht haben sich die Kosten wieder zu holen. Das würdest du auch machen, wenn du wegen eines Fehlers eines anderen etwas bezahlen müsstest.




Diese "Kosten", von denen Sie sprechen, liebe o2-Mitarbei.... äh stefanniehaus, belaufen sich unmöglich auf 19 Euro. Du selber warst, wie ich sehe, bereits in Gesprächen involviert, in denen diskutiert wurde, ob eine derart hohe Bearbeitungsgebühr in irgendeiner Weise zu rechtfertigen ist und hast o2 souverän verteidigt.



Ich weiß, ihr Frauen könnt das schlecht, aber versuche nicht auf sozialer Ebene zu argumentieren.



 



Woher soll ich übrigens wissen, dass DiggaOne kein Mitarbeiter von o2 ist, schließlich konnte er mit selbstsicherer Bestimmtheit sagen, dass ich die Gebühr nicht erstattet bekomme. Hatte mich geradezu schon gefreut, dass er mir den Anruf bei der Hotline erspart hatte.



 



Und solltet ihr tatsächlich nicht von o2 angeheuert sein, lasst euch eins sagen:



Ihr braucht das Milliardenunternehmen nicht zu verteidigen, dafür hat o2 seine Anwälte...




Ich würde da mal das Abbuchungsdatum auf deiner Ratenzahlungsvereinbarung zu rate ziehen.



Was steht dort für ein Datum?



 



Es kommt ja schließlich immer auf die Wochentag an (Mo-Fr oder Sa-So) und auch auf irgendwelche Feiertage.



 



Allerdings vom 26 - 28 (Anfang des Abbuchungszeitraumes und dazu noch ein Samstag) sind ziemlich knapp, von daher kann das natürlich so passieren.




 



DarthLuda schrieb:

Diese "Kosten", von denen Sie sprechen, liebe o2-Mitarbei.... äh stefanniehaus, belaufen sich unmöglich auf 19 Euro.



Und woher willst du das wissen. O2 darf auch die Verwaltungskosten in Rechnung stellen, auch wenn insgesamt 19 Euro wirklich sehr hoch ist.



 



Du darfst natürlich gerne nachweisen, dass die Kosten weniger, bzw. unangemessen sind. In dem Fall muss dir o2 den geringeren Betrag berechnen. Problem: wie willst du es nachweisen?




Gegenfrage wie will o2 rechtfertigen, inwiefern der Vorfall derart hohe Aufwandskosten verursacht?



 



Zudem empfinde ich derart große Abweichungen von 7 Tagen (zwischen dem 26. und dem 2.) als nur allzu willkuerlich. Der Clou ist dann noch, dass o2 eine Aenderung des Abbuchungszeitraums verweigert. Begruendung: "Das ist zu kompliziert!"




O2 muss das nicht beweisen. Sie müssen dir lediglich das Recht einräumen, nachzuweisen, dass der Schaden geringer ist als der Pauschalbetrag (in diesem Fall 19 Euro).



 



Im Lastschriftverfahren darf am oder nach dem Fälligkeitstermin angebucht werden, davor nicht. Der Fälligkeitstermin erginbt sich entweder aus der Rechnung oder aus einem Vertrag. Steht im Vertrag "Rate fällig am 28. des Monats" wäre die Abbuchung in deinem Fall tatsächlich unzulässig.




Der Abbuchungstag des My-Handy ist jeden Monat gleich und im Ratenzahlungsplan festgelegt. Eine Abbuchung 1 Woche vor dem festgelegtem Datum kann theoretisch gar nicht passieren, da das Datum bei Vertragsbeginn bereits für die ganzen 2 Jahre vollautomatisiert programmiert wird.



 



Die ganze Angelegenheit kann aber sehr einfach durch Kontaktaufnahme mit der Kundenbetreuung geklärt werden. Im Abrechnunsgsytem ist schließlich das geplante Datum aus dem Ratenzahlungsplan und das tatsächliche Einzugsdatum ersichtlich.



 



Sollte in Fehler von o2 vorliegen, dann wird man die Rücklastschriftgebühr sicher wieder erstatten.




Es würde mir ja schon reichen, wenn der Support auf meine E-Mail-Anfrage reagieren könnte, was ja verständlicherweise 4 Werktage dauert...




Ich glaube auf die Antwort kannst du lange warten, ich habe vor ein paar (Wochen) ja richtig Wochen,



2 Mails an die Kundenbetruung von o2 geschickt, diese sind bis heute unbeantwortet geblieben.



Nur mal so zur Info.




Hi,



 



2 Emails vor paar Wochen ohne Antwort?



Das geht gar nicht. Ich maile denen nie. Ruf immer an. So kann ich es sofort klären.



 



Zu dem 19 € Typen....hmm....man kanns auch übertreiben, sorry.