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Wann erhält man seine Kündigungsbestätigung?


Benutzerebene 2
Ich habe meinen DSL Vertrag nach knapp 10 Jahren nunmehr gekündigt und frage wann die Bestätigung wohl kommt.

Die Kündigung erfolgte gestern per Fax und per Post nach München. Heue nochmal per Post nach Nürnberg und Hamburg.

Ich habe außerordentlich zum 30.4.18 gekündigt (ordentlich wäre 12/18).

Grund. DSL 50 ist hier von anfangs 48 auf 38 geschrumpft und seit einer Woche sind nur noch 19 hier machbar als maximum. Hotline und Social Media Team wiesen darauf hin das ich außerordentlich kündigen könnte, was mir schon klar war und nach Prüfung der Rechtsgrundlagen sich auch bestätigte. Wechsel zu Kabel (ohne Portierung).

Denn die Leitungen wären mit allen Anbietern ja dieselben und hier geht wegen der Ports der Telekom inzwischen nicht mehr bei VDSL als 25/5 (wobei nicht mal die ankommen).

Hardware wird ende der Woche zurückgesendet. Aber ne Bestätigung wäre schon nice, braucht der neue Anbieter auch weil er bis Durchführung die Grundgebühr erstattet.

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Lösung von o2_Lars 8 May 2018, 13:44

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43 Antworten

Moin,

ich wage zu bezweifeln, dass eine außerordentliche Kündigung zum 30.04 klappt. Die dafür zuständige prüft jeden Fall einzeln und aus Erfahrung dauert das eine geraume Weile.

Eine Bestätigung, so denn der außerordentlichen Kündigung stattgegeben wird und du dann eine erhältst, denn einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, kommt die meist kurz vor dem Ende des Vertrages.

Du kannst aber hier gerne auf einen Moderator warten, eventuell hat der noch andere Informationen, dazu aber etwas Geduld.

Greetz

Benutzerebene 2
Die SMS zur Eingangsbestätigung kam jedenfalls am Folgetag. Social Media Team meinte das sie eingegangen ist und nun geprüft wird (viel zu prüfen gibts da ja nicht).

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Doch, weil man zunächst prüfen muss warum die Leistung nicht möglich ist und ob sie wieder bereitgesetellt werden kann. Dafür muss man bei einer ausserordentlichen Kündigung ohenhin eine angemessene Frist setzen. Es könnte etwas schneller gehen, aber ich würde mit mindestens 2 - 3 Wochen rechnen. Es ist sicherlich nicht zielführend gewesen, dass du deine Schreiben an diverse (falsche) Adressen geschickt hast. Richtig ist Hamburg, aber das Fax ist standortübergreifend und wohl bereits angekommen.

Benutzerebene 2
Jogi schrieb:

Eine Bestätigung, so denn der außerordentlichen Kündigung stattgegeben wird und du dann eine erhältst, denn einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, kommt die meist kurz vor dem Ende des Vertrages.

Joah der endet ja mit Kündigung also am 30.4 😉 So denn wäre kurz vorher sicher nett, aber kurz danach ist auch ok.

Stimmt natürlich das die Kündigung zwar einseitig erfolgen kann (wenn rechtmäßig), aber die Bestätigung ist "nur" ein Service, aber rechtlich nicht vorgeschrieben.

Aber ne Bestätigung wäre schon nice, braucht der neue Anbieter auch weil er bis Durchführung die Grundgebühr erstattet.

Dann hat es doch bis zu 12 Monate Zeit ...  😉

Spaß beiseite - die Frage ist schlichtweg nicht zu beantworten, da es zwischen 3 Tagen und 3 Monate dauern kann.

Benutzerebene 2
bs0 schrieb:

Doch, weil man zunächst prüfen muss warum die Leistung nicht möglich ist und ob sie wieder bereitgesetellt werden kann. 

Laut Störungsstelle geben die genutzten Telekom Ports maximal 25/Mbits her. Telekom selber vermarktet auch nicht mehr.
Es ist also nichts das im Einflussbereich von O2 liegt. Und ich bezweifel das sie die Telekom dazu bekommen dei Technologie wieder Downzugraden und meine Leitung als Störer laufen zu lassen 😉

Benutzerebene 7
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Das denke ich auch, aber geprüft werden muss es von der Fachabteilung trotzdem, und leider kann dir niemand hier sagen wie lange das tatsächlich dauert ;-)

Benutzerebene 7
Hallo @Videorevs,

einen Hinweis vom Social Media Team, dass Du außerordentlich kündigen könntest, finde ich.... ungewöhnlich. Besonders, als ich mir Deinen Anscluss mal genauer angeschaut habe. Wenn (bis zu) 50 bestellt sind, dann liegen zumindest 25MBit noch im Bereich des zumutbaren.

Deine Daten hast Du dem Social MEdia Team nicht genannt, oder? Auf welchem Kanal hattest Du denn den Kontakt?

Ich sehe auch keinen einzigen Kontakt hinsichtlich eines Störungstickets, ich wage zumindest daher die (meiner persönlichen Meinung entspringende) Prognose, dass die außerordentliche Kündigung abgelehnt werden wird.

Letztendlich obliegt die Entscheidung darüber natürlich nicht mir, der entsprechende Fachbereich wird Dir dazu nach Prüfung eine Rückmeldung zukommen lassen.

Gruß,

Lars

Benutzerebene 2
Scheinbar kennst Du die aktuelle Rechtslage nicht Lars.

Abgesehen von diversen Urteilen gibt es seit fast einem Jahr eine Tranzparenzregelung.

Bittesehr: Bundesnetzagentur - Breitbandgeschwindigkeiten 

Und stimmt hab nochmal geschaut. Auf Facebook hieß es nur das maximal ein 25er Profil geschaltet werden könnte.

Die Hotline sagte auch das die Telekom sagte Technisch nicht mehr machbar als 25.000. Ich hatte einen DSLM Vertrag, der ist ja nun von O2 einfach umgestellt worden (wegen der Telekom). 

Aufgrund der neuen Leitungen sind scheinbar keine freien Ports verfügbar. Man kann auch nichts bei der Telekom beantragen dazu. 17-25.000 ist das maximale. In dem Fall kann ich eine Sonderkündigung einreichen sagte man mir.

Und ja, laut geltendem Recht ist das ja so. Brauchen wir hier garnicht diskutieren drüber Lars,das isg die Rechtslage.

Mir ging es nur um die Bestätigung. Und um mal was zum Thema beizutragen:

Eingangsbestätigung kam am nächsten Tag per SMS.
Nach 3 Tagen steht "in Bearbeitung" im Frontend und die Option "Kündigen" ist nicht mehr wählbar.

Nun ist die Frage wie lange es bearbeitet wird.

Videorevs schrieb:

Scheinbar kennst Du die aktuelle Rechtslage nicht Lars.

Abgesehen von diversen Urteilen gibt es seit fast einem Jahr eine Tranzparenzregelung.

Bittesehr: https:///external-link.jspa?url=https%3A%2F%2Fwww.bundesnetzagentur.de%2FDE%2FSachgebiete%2FTelekommunikation%2FUnternehmen_Institutionen%2FBreitband%2FBreitbandgeschwindigkeiten%2FBreitbandgeschwindigkeiten-node.html 

Die Bundesnetzagentur setzt kein Recht. Sie ist nichts weiter als eine (nachgeordnete) Bundesbehörde. Sie legt im vorliegenden Fall nur aus ihrer Sicht unbestimmte Rechtsbegriffe aus. In dem auf der verlinkten Seite enthaltenen relevanten Dokument  Mitteilung zu Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten im Festnetz (pdf / 11 KB)  schreibt die Agentur übrigens selbst, dass Ihre Mitteilung lediglich eine Konkretisierung aus ihrer Sicht darstellt, ohne der Auslegung durch die Gerichte vorzugreifen.

Maßgeblich für die Auslegung von Gesetzen und somit auch unbestimmter Rechtsbegriffe sind nur Gerichte (möglicherweise durch mehrere Instanzen). Und da Du von "diversen Urteilen" sprichst, sei doch bitte so nett und nenne wenigstens ein bis drei einschlägige. Damit würdest Du anderen in ähnlichen Situationen sicher helfen.

Nicht dass Du mich missverstehst: Damit will ich nicht sagen, dass ich mich der einen oder anderen Meinung anschließe. Mich interessiert das Thema einfach.

Würde mich auch interessieren. Die Transparenzverordnung hat nämlich für langjährige Altkunden einen gewissen Nachteil - es fehlt nämlich meist die individuelle Aussage zur "vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit"  😮

In meinem Vertrag werden 25 MBit als vertragliche Leistung angegeben, bei 50 MBit/s max. und 100 MBit/s möglich am Ort.

Daher bin ich gespannt wie die Sache ausgeht und welche anderen Fälle bereits nach der Transparenzverordnung verhandelt wurden.

Benutzerebene 2
Das Recht wurde auch nicht von der Bundesnetzagentur gesetzt wie Du wohl falsch gelesen hast. Sondern von der EU mit Verordnung (EU) 2015/2120. Die Bundesnetzagentur hat lediglich die Umsetzung der Regeln Ihres erachtens nach festgelegt.

Klar Könnten Gerichte sagen das 1x 90% in 2 Tagen nicht ausreichend sind, aber in der Regel werden Gerichte sich wohl auch daran orientieren, die wollen nämlich auch sowenig Arbeit wie möglich haben. Wenn Du Spaß dran hast kannst Du dir ja Urteile raussuchen, ich hab genug Arbeit und betüttel da keinen zu 😉

@Klaus: Wenn es Vertraglich nicht festgelegt war, dann gilt vergleichbares zu aktuellen angeboten. Gibt ja auch genug Urteile zu dem Thema bevor die EU eine Regelung festgesetzt hat. Zum Beispiel 07.11.2014 - 223 C 20760/14.

Eben - alles was vor der Transparenzverordnung war, ist großteils obsolete. Achte mal auf die Jahreszahl 2014!

O2 würde heute niemals mehr so freizügige Angebote mit "bis 16 MBit/s" machen können, denn es war (bei ADSL2+!) schon immer klar, dass es 2-16 MBit/s waren. O2 hat immer das techn. mögliche Maximum geliefert und >95% der Kunden waren damit hochzufrieden. Nach den heutigen Rechtsvorschriften völlig unmöglich!

Soll sagen - schau Dir die Leistungszusagen auf individueller Basis gut an, denn die rechtliche Bewertung in so einem Fall ist nicht so einfach. Warum nutzt Du die "bis 12 Monate ohne Grundgebühr" nicht beim Kabelanbieter aus? Wäre doch bis 12/18 der einfachere Weg!

Benutzerebene 2
Habe übrigens nochmal in die Unterlagen geschaut, weil ich mich gefragt wann ich zur Laufzeit kam 😀

Also ich habe 2002 Alice M DSL gehabt. Ohne Laufzeit mit 4 Wochen Kündigungsfrist. Damals noch 16Mibt/s.
Das ganze wurde dann 2012 zu Alice M mit 25.000-50.000 Kbit/s laut Vertrag. Ab da gab es die Mindestlaufzeit und O2 hat es als O2 DSL M mit Speed Option im System gehabt. 

Zwischen 2012-2014 etwa hatte noch 48/10. (96%/100%)
2014-2018 waren es etwa 38/10 (76% / 100%)
Und seit Technologiewechsel diesen Monat nur noch 19,5/3,5 mit 25er Profil. (39% / 35%)
Je Maximalwerte.

Benutzerebene 2
Was möchtest Du sagen Klaus? 
Ich schrieb... vor der Regelung gab es schon entsprechende Rechtssprechung, wie das genannte. Du meinst daraufhin das Urteil aus 2014 ist nicht mehr relevant. Aber Du hastd och vorher selbst geschrieben das Urteile relevanter sind als Regelungen. Das Verwirrt mich jetzt etwas. 

Ja, wichtig ist aber nicht das man das maximal mögliche Schaltet, sondern was man anbietet 😉 Das ist ja der Krux dabei! Heutzutage halten sich Anbieter daher zurück und Treffen gegebenenfalls extra Verträge (1&1 z.B.).
Bedeutet... man bietet z.B. ein 50er Profil an.... nach aktivierung wird festgestellt es gibt leider nur malximal 40... dann vereinbart man mit dem Kunden das dies in Ordnung ist, der Vertrag wird halt entsprechend ergänz. Sowas ist dann ja auch okey, weil dann 100% = 40Mbit/s sind. 

Ist in meinem Fall aber völlig irrelevant, da es so eine Vereinbarung niemals gab. Wozu auch, ich hatte 48 Mbit/s von 50 MBit/s Die späteren 38 waren zwar schon Kritisch, aber Upload war noch gut. Aber irgendwo ist auch mal ne Grenze 😉

Du fragst warum ich nicht einfach das Angebot mit 12 Monate ohne Grundgebühr genutzt habe?
Naja, zum einen läuft das bis Durchführung der Kündigung ja Parallel. Zum anderen stehen hier 19,99/Monat f+r 200/12 mal eben 35.-/Monat für 19/3 gegenüber 😉 
Ein Freund von mir hat es aber so gemacht wie Du sagst. Der zahlt knapp 20.-EUR für sein DSL Anschluss und nutzt daher nun sein DSL weiter für seine X-Box und das Kabel-Internet kostenfrei für den Rest.

Benutzerebene 2
Korrigiere nicht Alice M 2002 sondern Alice Fun Max Flat

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Es gibt hier nur zwei Möglichkeiten:

1. o2 stimmt der Kündigung zu, oder

2. o2 stimmt der Kündigung nicht zu mit der Begründung, der Vertrag wird eingehalten. Siehst du das aufgrund der Vertragslage anders kannst du ggf. - und im Idealfall mithilfe eines mit dem Thema vertrauten Anwalts - rechtlich dagegen vorgehen. Die Variante mit dem "kostenlosen" Kabelanschluss dürfe aber günstiger und weniger aufwändig sein.

Benutzerebene 2
1. Ist unnötig, eine Kündigung ist eine Einseitige Willenserklärung und bedarf keiner Zustimmung

2. Du meinst sicher O2 Widerspricht der Kündigung, das würde in der Tat gehen. Und sowas hätte dann eben einen Rechtsstreit dann halt zur Folge, der Final von Gerichten zu Entscheiden wäre.

Aber was soll der Beitrag meiner Frage beitragen ?! Ich hab schließlich nur gefragt wie lange es dauert bis man eine Bestätigung bekommt. Beantworten können das Personen die Erfahrung damit haben. Auf Diskussionen Drum herum war ich eher weniger aus. Ich bin gelernter IT Systemkaufmann und hab das alles schon aus Berufsgründen durch.

Benutzerebene 2
PS: Die Variante mit dem Kabelanschluss würde mich 120.-EUR Kosten. Ein Gerichtsverfahren wäre kostenfrei ^^

Benutzerebene 7
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1. Richtig, und im Falle einer ordentlichen Kündigung gar kein Problem.

2. Wenn o2 einer ausserordentlichen Kündigung nicht zustimmt (bzw. widerspricht oder nicht anerkennt, was rechtlich gar keinen Unterschied macht) werden weiterhin Ansprüche gegen dir geltend gemacht und ja, das hätte dann einen Rechtsstreit zur Folge, wenn du das nicht hinnehmen würdest.

Ein Gerichtsverfahren wäre ganz sicher nicht kostenfrei, es sei denn du gewinnst und die Kosten sind 100% von der Gegenseite zu tragen. Oder natürlich wenn du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hast und du von dieser eine Deckungszusage bekommst.

Diskutieren musst du natürlich nicht (auch wenn das hier ein Diskussionsforum ist). Da dir niemand sagen kann, wie lange es tatsächlich dauert heisst es nur warten. Und mit meinem Beitrag wollte ich nur sagen, dass es egal ist was die BNetzA sagt, denn am Ende entscheidet o2 ob sie der Kündigung anerkennen oder ob du diese ggf. rechtlich durchsetzen musst.

Angesichts des Alters des Vertrags kann es durchaus sein, dass die Erfolgsaussichten (Zustimmung o2 oder Erfolg bei Gericht) vorhanden sind. Um das zu beurteilen, fehlt mir allerdings die Kenntnis, was seinerzeit vereinbart wurde und auch was Gerichte dazu seinerzeit entschieden haben.

Bei neueren Verträgen wären die Aussichten schlecht. Dazu sind die Leistungsbeschreibungen (die Vertragsbestandteil sind) zu eindeutig formuliert, siehe hier: Leistungsbeschreibung DSL (o2)

Benutzerebene 2
Wenn es keine Gewinnaussichten gibt, wird auch die Rechtsschutzversicherung den Fall erst garnicht annehmen mein lieber. Natürlich hab ich eine, daher auch meine Aussage.... aber ich gehe mal stark davon aus das O2 nicht Blöd ist und eh keinen Widerspruch schreibt. Am ende Riskieren sie noch das ich meinen Handyvertrag nicht verlängere ^^

Wie gesagt, wer Erfahrung damit hat, der könnte es durchaus sagen. Aber da es hier keiner hat bisher, kann man das eben nicht. Ich werde das Thema aber entsprechend ergänzen. Außerhalb dieses Forums habe ich etwas zwischen 2-3 Wochen gelesen.

Benutzerebene 2
Da hast Du aber auch eine ältere Leistungsbeschreibung rausgebuddelt 😉. Die All-In-Tarife sind schon älter.
Hier was von den aktuellen Tarifen https://static2.o9.de/blob/13076110/v=3/Binary/1_DSL_O2-DSL-M_(2017)_20170427_1.1.pdf 

Ja wie gesagt, Vertraglich sind 25.000-50.000 drin. Bedeutet die Mindestgeschwindigkeit ist 25.000.

Vielleicht hat das der ein oder andere ja nicht erfasst, aber mir ging es hier absolut nicht um die Frage ob der Kündigung zugestimmt wird... sondern nur um die Bearbeitungsdauer des ganzen.

Videorevs schrieb:

Da hast Du aber auch eine ältere Leistungsbeschreibung rausgebuddelt . Die All-In-Tarife sind schon älter.

Ja, ich habe mich da bei den tausend offenen Fenstern verklickt. Danke jedenfalls für das Posten eines aktuelleren Dokuments. Aber im Wesentlichen steht da ja auch nichts nichts grundsätzlich Anderes. 😉

Videorevs schrieb:

Vielleicht hat das der ein oder andere ja nicht erfasst, aber mir ging es hier absolut nicht um die Frage ob der Kündigung zugestimmt wird... sondern nur um die Bearbeitungsdauer des ganzen.

Ich glaube, dass haben alle mitbekommen. Wir diskutieren hier halt gerne. Ist ja normal in Foren.

Zur Bearbeitungsdauer wurde ja, glaube ich, auch schon was geschrieben. Das kann bei o2 leider manchmal recht lange dauern. Jedenfalls drücke ich Dir die Daumen, dass Du nicht allzu lange warten musst.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Videorevs schrieb:

Wenn es keine Gewinnaussichten gibt, wird auch die Rechtsschutzversicherung den Fall erst garnicht annehmen mein lieber.

Erm, hattest du irgendwo erwähnt, dass du bereits eine Deckungszusage hast? Das können wir doch garnicht (sic) wissen ;-)

Dann wünsche ich dir ebenfalls viel Glück sollte es soweit kommen.

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