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Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit ohne mein Zustimmen / Sonderkündigungsrecht wg. Leitungsmangel an neuer Adresse


Ich war lange Zeit zufriedene o2 Deutschland-Kundin (seit 2011), bis im letzten Jahr die Mindestvertragslaufzeit meines Festnetzvertrags ohne mein Zustimmen verlängert wurde. Ihr beruft euch dabei auf ein Telefonat, das tatsächlich stattgefunden hat, in dem es aber zu keinem Zeitpunkt um eine Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit ging. Dieser hätte ich niemals zugestimmt, da mir zu dem Zeitpunkt bereits klar war, dass ich im Laufe des Jahres (2019) umziehen werde in unseren Neubau und den O2-Vertrag dorthin nicht mitnehmen möchte. Jetzt prüft O2 seit einiger Zeit, ob ich über eine Sonderkündigung aus dem Vertrag komme wegen Leitungsmangels an meiner neuen Adresse. Wir ziehen zum 1.11. um. Bei einem der Telefonate wurde noch angemerkt, dass wir jetzt ja noch gar keine Meldebescheinigung vorlegen könnten und dass es auch bei Sonderkündigung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gebe... D.h. ich werde aller Voraussicht nach ab dem 1.11. noch für mind. 3 Monate zahlen für eine Leistung, die O2 mir nicht erbringen kann. Und das obwohl ich mich früh genug gemeldet habe.
Ich warte nun auf Antwort bezügl. meiner Sonderkündigung, habe aber bisher noch nichts dazu gehört. Gerade habe ich bei Mein O2 zudem gesehen, dass ihr offensichtlich meine Kontakt- und Rechnungsdaten bereits auf die neue Adresse geändert habt, obwohl ich mehrfach darauf hingewiesen habe, dass wir dort erst ab dem 1.11. erreichbar sind. Bitte um Klärung.

Viele Grüße

Lena
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Lösung von o2_Manga 24 August 2019, 17:08

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8 Antworten

Mir fällt gerade auf, dass ich es in meiner ersten Nachricht nicht ganz richtig formuliert habe, deshalb hier eine kleine Korrektur: Mein seit 2011 (zunächst bei Alice, was dann in O2 überging) ohne Mindestvertragslaufzeit laufender Vertrag wurde in dem besagten Telefonat plötzlich mit einer Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren versehen.

Viele Grüße
Lena
Hallo und herzlich willkommen in der Kunden-helfen-Kunden-o2-Community,

Ich war lange Zeit zufriedene o2 Deutschland-Kundin (seit 2011), bis im letzten Jahr die Mindestvertragslaufzeit meines Festnetzvertrags ohne mein Zustimmen verlängert wurde. Ihr beruft euch dabei auf ein Telefonat, das tatsächlich stattgefunden hat, in dem es aber zu keinem Zeitpunkt um eine Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit ging. Dieser hätte ich niemals zugestimmt,
wann und auf welchem Wege hast Du Kenntnis darüber erlangt, dass die Laufzeit verändert wurde? Hattest Du seinerzeit nicht eine E-Mail erhalten (Vertragsmail), in welcher dies stand?
Benutzerebene 7
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Die drei Monate gelten immer ab dem Zeitpunkt des Umzugs, also ist es egal wann du dich gemeldet hast.

Was nun geprüft werden muss ist die Sache mit der Laufzeit.
wann und auf welchem Wege hast Du Kenntnis darüber erlangt, dass die Laufzeit verändert wurde? Hattest Du seinerzeit nicht eine E-Mail erhalten (Vertragsmail), in welcher dies stand?

Als ich im Juli diesen Jahres (wie ich dachte fristgerecht mit 3-monatiger Vorlaufszeit) zum 1.11. hin kündigen wollte, habe ich von der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren erfahren. Ich hielt es zunächst für einen Fehler, da ich ja wie bereits geschrieben seit 2011 Kundin bin und mein Vertrag zuvor keine Mindestvertragslaufzeit hatte. Eine E-Mail zu dem Thema habe ich nicht erhalten.
Die drei Monate gelten immer ab dem Zeitpunkt des Umzugs, also ist es egal wann du dich gemeldet hast.

Das ist wirklich schade. o2 sagte mir bereits mehrfach am Telefon, dass sie mich an meiner neuen Adresse nicht bedienen können (die Gegend ist sehr ländlich). Also werde ich ab 1.11. o2 für etwas bezahlen, das ich gar nicht bekomme.
Benutzerebene 7
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Aber o2 muss auf die Grundgebühr für die restliche Vertragslaufzeit verzichten. Die drei Monate sind übrigens gesetzlich vorgeschrieben und sollen als Entschädigung für die Anbieter dienen. Ein Umzug ist schließlich Privatsache und es ist nicht so lange her, dass es in solchen Fällen gar kein Sonderkündigungsrecht gab.
Hallo @lenali-aus-xx,

bedauere, daß es so aussieht, als hätten wir ohne deine Zustimmung den Vertrag verlängert, dem ist aber leider nicht so. Im Juni letzten Jahres wurde dir ein Treue-Angebot unterbreitet, daß einen Rabatt auf die Grundgebühr und eine Einmalguthabenbuchung und damit warst du einverstanden. Die Kollegen haben daraufhin eine Bestätigungs-Email verschickt, die explizit auf die Verlängerung des Vertrags von 24 Monaten hinweist. Es blieb somit 14 Tage Zeit, diesem zu widersprechen und den Treuerabatt abzulehnen. Da dies nicht erfolgt ist, ist die Vertragslaufzeit korrekt. Sollte an der neuen Adresse tatsächlich keine Schaltung möglich sein, wird dir mit Wirkung zum 1.11. eine Aufwandsentschädigung nach §46 TKG in Rechnung gestellt. Dies ist üblich und keineswegs eine Besonderheit von uns.

Um alles weitere werden sich die Kollegen kümmern.

Grüße
In dem Telefonat ging es um die Korrektur eines Rechnungsfehlers, wofür ich von o2 dann auch eine Gutschrift bekam. Ich habe zu keinem Zeitpunkt einer Mindestvertragslaufzeit zugestimmt und auch nichts dergleichen unterschrieben. Es ist schade, dass ihr es jetzt so darstellt. Ich hatte auf eine versöhnliche Lösung gehofft.

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