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Warum O2
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Hallo Zusammen,



 



Ich bin ehemaliger Alicekunde und habe im Januar zu Ende Februar zwei Optionen für eine meiner Handynummern gekündigt. Trotz schriftlich vorliegender Kündigungsbestätigung ist Alice/O2 nicht in der Lage die mtl. Berechnung der Optionen zu stoppen und mir die mittlerweile zustehenden Gutschriften anzuweisen. Ich habe umfangreichen Mailverkehr zu Thema aber eine Lösung ist nicht in Sicht, so dass ich nach mehrfacher Fristsetzung den Fall nun meinem Anwalt übergeben werde! Eigentlich Schade, da ich in der Vergangenheit mit Alice immer sehr zufrieden war und den Anbieter auch guten Gewissens weiterempfohlen habe. Nun werde ich wohl die nächste Gelegenheit nutzen und wechseln – auch wenn es dann teurer wird.



 



Hat von Euch denn noch jemand einen Tipp wie ich an mein Geld kommen könnte? Alternativ werde ich als nächstes dann die Abbuchungsvollmacht entziehen und nur noch den zustehenden Differenzbetrag überweisen.



 



Viele Grüße,



Sebastian



 



PS: Anrufen werde ich bei Alice übrigens nicht, da bin ich in den letzten Monaten nämlich mehrfach belogen worden (sonst wäre die Kündigung der Optionen auch schon einen Monat früher wirksam geworden…).



Wenn du alles gut nachweisen kannst, dann würde ich zurückbuchen.




sebami schrieb:
Hat von Euch denn noch jemand einen Tipp wie ich an mein Geld kommen könnte?
 



Einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren



 



Wobei die schriftliche Androhung eines solchen Verfahrens auch schon Wunder wirken kann.




bielo schrieb:

Wenn du alles gut nachweisen kannst, dann würde ich zurückbuchen.



Würde ich auch machen, oder halt mit zukünftigen Beträgen verrechnen. Sollte man aber vorher schriftlich ankündigen.




robert_do schrieb: 



Einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren



 



Wobei die schriftliche Androhung eines solchen Verfahrens auch schon Wunder wirken kann.



Der Mahnbescheid ist kostenpflichtig und wenn o2 widerspricht, was sie vermutlich auch erstmal machen würden, bleibst du auf den Kosten sitzen. Man sollte auf jeden Fall vorher schriftlich angemessene Fristen setzen, damit o2 in Verzug gesetzt wird. Den Mahnbescheid würde ich in diesem Fall als Notlösung ansehen, denn man muss einen bestimmten Betrag einfordern und damit löst der TE sein Problem nicht, wenn danach weiterhin alles mit seinen Abrechnungen nicht stimmt.




bs0 schrieb:



Der Mahnbescheid ist kostenpflichtig und wenn o2 widerspricht, was sie vermutlich auch erstmal machen würden, bleibst du auf den Kosten sitzen.



Das geht ja dann noch weiter. Um dann was zu erreichen, muss Klage erhoben werden. Dazu ist aber erst einmal ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Alles in allem kein wirklich guter Tipp.




bs0 schrieb:

Der Mahnbescheid ist kostenpflichtig und wenn o2 widerspricht, was sie vermutlich auch erstmal machen würden, bleibst du auf den Kosten sitzen. Man sollte auf jeden Fall vorher schriftlich angemessene Fristen setzen, damit o2 in Verzug gesetzt wird. Den Mahnbescheid würde ich in diesem Fall als Notlösung ansehen, denn man muss einen bestimmten Betrag einfordern und damit löst der TE sein Problem nicht, wenn danach weiterhin alles mit seinen Abrechnungen nicht stimmt.
Da seit ein paar Jahren das vereinfachte Mahnverfahren gilt, ist es nicht mehr nötig den Schuldner in Verzug zu bringen, man kann sofort bei Gericht (sogar online) einen Mahnbescheid beantragen. Wenn der TE seine Forderung belegen kann, bleibt er auch bei einem Widerspruch O2s nicht auf den Kosten sitzen, da er ja im folgenden Verfahren, das er ja dann gewinnen sollte, seine sämtliche Auslagen von O2 erstattet bekommt. Und da er schreibt, dass er schon einen Anwalt eingeschaltet hat, ist wahrscheinlich auch eine Rechtschutzversicherung vorhanden und die Deckungszusage erteilt, also wo ist das Risiko?



 



Wie ich schon sagte, hilft bei berechtigten Forderungen häufig schon die schriftliche Androhung. Das habe ich bei meinem Ex-Vermieter, einer recht großen Wohnungsbaugesellschaft, gemacht, nachdem er mir nach 3 Jahren immer noch nicht den Rest meiner Kaution überwiesen hatte und das hat die Sache sehr beschleunigt.



 



Der Gedanke des TE, ab sofort gekürzte Beträge zu überweisen ist auch möglich, hier kann es aber sein, dass O2 ihn dann als Schulder betrachtet inkl. negativem SCHUFA. Auf jedenfall sollter er nicht nur gegenüber O2 die Einzugsermächtigung widerrufen, sondern auch seine Bank darüber informieren.




Das hat jetzt nichts mit Verzug oder so zu tun. Es gibt vorliegend einen viel einfacheren Weg.



 



Denn derjenige, der den Mahnbescheid beantragt und dann das Gericht anruft, zahlt erst einmal einen Gerichtskostenvorschuss. Dann folgt eine Güteverhandlung. So sich auf dieser geeinigt wird, werden die Kosten in der Regel geteilt. Man muss also zu 100% wissen, dass man alles zu seinem Gunsten verläuft.



 



Wieso soll der TE sich das alles antun. Die Beträge kann er zurückbuchen. Wenn o2 dann das Geld von ihm will, dann müssen sie aktiv werden. Er kann sich dann entspannt zurücklehnen und gegen einen etwaigen Mahnbescheid Widerspruch einlegen und warten, ob eine Klage kommt. Dazu kann er dann die Deckungszusage einer etwaigen RSV nutzen.



 



Ein Mahnbescheid lockt heute, schon aufgrund des vereinfachten Verfahrens, keinem mehr hinter dem Ofen hervor. Die kommen mitlerweile öfter,, als noch vor paar Jahren. Was aufgrund des Gerichtskostenvorschusses dann oft nicht kommt, ist die Klage. Viele vergessen aber gegen den Mahnbescheid vorzugehen. Das kann dann negative Folgen haben.



 



Für deine Fall war der Mahnbescheid genau da richtige Mittel. Denn genau wenn man selbst Forderungen hat, sollte man diesen einsetzen.



 



Edit: Vielleicht warten wir mal auf den TE, denn nach absenden des Beitrages ging er off und hat demnach nocht nichts weiter gelesen. Am Ende sollte er sich den für ihn besten Weg aussuchen und ihn dann gehen. Es wurden mehrere Wege genannt, es bleibt ihm ja überlassen. Wegen mir auch Mahnbescheid.