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Warum O2
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Hallo O2,



der Gesetzgeber schreibt keine Form für die Fristsetzung vor und da ich die telefonische Fristsetzung ( die bereits erfolgte) nicht beweisen kann, wähle ich den Weg über das Forum um Ihnen die Frist zu setzen meinen DSL Anschluss binnen 2 Wochen zu aktivieren. Sollte dies nicht erfolgen, werde ich fristlos kündigen, einen anderen Anbieter beauftragen, meine bisherigen Auslagen zurückfordern und Anspruch auf Erstattung meiner entstandenen Schäden prüfen.



Ich habe den Vertrag im Mai abgeschlossen, kurz danach über dene bevorstehenden Umzug informiert und wurde mehrmals verströstet von Mitarbeitern, die mir sagten, dass ich die Schaltung an der alten Adresse erst abwarten müsste, obwohl sie den Anschluss stornieren und neu aufsetzen hätten können.



Seit dem 30.07 versuche ich nun einen Aktivierungstermin zu bekommen, wurde mehrmals von Ihren MItarbeitern belogen und falsch beraten, jeder zweite Mitarbeiter spricht davon, dass im vorherigen Gespräch von Ihren Mitarbeitern Falschaussagen getroffen werden. MIttlerweile habe ich knapp 160 Minuten in den letzten 4 Wochen in Ihrer Hotline verbracht bei über 10 Gesprächen und bis heute keine Lösung.



Es gab 3 vereinbarte Termine, zu denen ich jeweils Urlaub nahm und die alle nicht stattgefunden haben, zweimal konnte ich meinen Urlaubstag kurzfristig stornieren, beim letzten Termin am 21.8 war das nicht der Fall, sodass hier Verdienstausfall als Schaden entstanden ist. Am 20.8 habe ich extra nochmals bei der Hotline nachgefragt, ob der Termin stattfindet, was mir bestätigt wurde, allerdings wurd emir dann nach verstrichenem Zeitfenster am 21.8 gesagt, dass der Termin im Portal nur reserviert war und nicht bestätigt.



Nun fordere ich Sie auf meinen Anschluss bis spätestens zum 09. September zu aktivieren, da ich sonst die oben beschriebene Schritte einleite.



Mit freundlichen Grüßen



Timm Langmaack
Forderungen und Fristen kannst du über das Forum nicht setzen. Setze diese, nachweisbar, schriftlich an O2.
Doch, das kann ich, sie entspricht den gesetzlichen Anforderungen, das Forum hier wird von O2 betrieben und auch betreut. Da keine Form ther Fristsetzung vom Gesetz vorgerschrieben wird, auch mündliche Fristsetzungen akzeptiert werden, ist das hier gesetztesgetreu und im Fall eines Rechtsstreis Beweis genug :)

Natürlich erfolgt das ebenfalls schriftlich als Ergänzung.
Eine Fristsetzung macht erst Sinn nach Beginn einer Leistung. Diese beginnt erst mit Inbetriebnahme des Anschlusses. Wie willst Du jemand ohne verbindliche Terminzusage und ohne begonnene Leistung in Verzug setzen?

Ein in-Verzug-setzen klappt auch nur bei Mitteilung in Text- oder Schriftform an o2 gerichtet mit den notwendigen Angaben. Ein posten in einem Forum gehört da wohl kaum dazu, da so ein Thread u.U. erst 4 Wochen später von o2 gelesen wird. Erst ab da würde die Frist beginnen. Sofern man von einem anonymen Nick überhaupt auf einen Vertrag schließen kann ..
Doch, das kann ich, sie entspricht den gesetzlichen Anforderungen, das Forum hier wird von O2 betrieben und auch betreut.

Verlinke mal bitte die gesetzlichen Anforderungen danke.
*)

(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.



-> Keine vorgegebene Form, Rechtsprechung akzeptiert sogar mündliche Form

-> Direkt an den Schuldner gerichtet, auf Plattform von O2, die nachweislich von O2 beachtet und betreut wird ( erst nach 4 wochen ist kein Argument, da der Zugang zählt)

-> Die vertragsmäßige Leistung läuft bereits, da der Vertrag zum 30.07 begann und bereits 3 verbindlich zugesagte Termine seitens O2 nicht eingehalten wurden

-> Eindeutige Zuordnung ebenfalls, da ich hier mit meinem O2 Account eingeloggt bin



Rechtlich ist das wasserdicht, keine Sorge da habe ich mich bereits im Vorfeld abgesichert.

Wenn ihr anderer Meinung seid, dann könnt ihr das natürlich sein, ändert aber nichts am Sachverhalt. O2 hat jetzt diese Fristsetzung, zusätzlich zur postalisch erfolgten, und damit ist das Grundlage eines späteren Rücktritts.



Viele Grüße
Eine Fristsetzung macht erst Sinn nach Beginn einer Leistung. Diese beginnt erst mit Inbetriebnahme des Anschlusses. Wie willst Du jemand ohne verbindliche Terminzusage und ohne begonnene Leistung in Verzug setzen?

Ein in-Verzug-setzen klappt auch nur bei Mitteilung in Text- oder Schriftform an o2 gerichtet mit den notwendigen Angaben. Ein posten in einem Forum gehört da wohl kaum dazu, da so ein Thread u.U. erst 4 Wochen später von o2 gelesen wird. Erst ab da würde die Frist beginnen. Sofern man von einem anonymen Nick überhaupt auf einen Vertrag schließen kann ..


Joar, so sollte es sein ... aber kann denn dann der Vertragspartner überhaupt schon eine Leistung in Rechnung stellen?
Natürlich nicht! So wie auch bei Ausfällen die Zeiten gutgeschrieben werden.



Der TE irrt hier in mehrfacher Hinsicht:


  • es gibt keinen Fixtermin zur Erfüllung. Somit fällt es schwer einen angemessenen Zeitraum rechtlich festzulegen( Frist zu setzen meinen DSL Anschluss binnen 2 Wochen zu aktivieren). Natürlich sind 3 Monate zu lang und man kann wegen Nichterfüllung etwas unternehmen.
  • Hier hat der TE wegen Umzug ein Durcheinander verursacht. So ganz durchschaue ich es nicht und daher bin ich nur auf auf den Aspekt "Terminsetzung über Forum" eingegangen. Ein Mitverschulden ist offenkundig. Bewerten kann man es ohne Angabe zum Umzugstermin etc. nicht.
  • bei Zustellung einer Mitteilung per Mail, Fax, Post, whatsapp etc. geht man von einer Zustellung und Kenntnisnahme innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes(1-3 Werktage) aus. Nicht aber in einem moderierten Forum. Somit gilt nicht das Datum des Posts, sondern das Datum der Kenntnisnahme eines Mitarbeiters als Beginn der Frist. Andere Anbieter koppeln das mit einem Ticketsystem. Dort mag das anders aussehen. Somit sind Fristsetzungen völlig untauglich. Rechtsgrundlage und Referenzen wurden von TE nicht geliefert!

@P4sty Ich sage mal so, wenn Du Dich die ganze Zeit bereits so seltsam benimmst, kann ich mir vorstellen, warum der Anschluss heute noch nicht funktioniert.



Vom Korinthen kacken, bekommt man keinen Kuchen gebacken!
Hallo @P4sty,

willkommen in der o2 Community :)

Gerne schaut sich ein DSL Kollege deinen Fall an. Dazu bitte noch etwas Geduld.



Eine Fristsetzung ist über die o2 Community tatsächlich nicht möglich. Bitte wende dich dazu schriftlich an unsere Kundenbetreuung.



Viele Grüße,

Flo

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