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Frist zur O2 DSL Freischaltung

  • October 31, 2014
  • 2 Antworten
  • 90 Aufrufe

der-danik
Besucher:in
Da keine Antwort per Fax, SMS, Facebook, PN kam:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 28.10.2014 wurde die Telefonleitung pünktlich um 12:00 durch den Telekom-Techniker freigeschaltet. Um 14:00 habe ich zum ersten mal die O2 Hotline kontaktiert, da der Zugangspin trotzt synchronisierter DSL Leitung nicht funktionierte. Der Mitarbeiter konnte nicht weiterhelfen und gab mir die Auskunft, dass ich um 18 Uhr noch mal anrufen solle.  Um 18 Uhr musste ich 30 Minuten warten, um ein Techniker Ticket zu erstellen, da am Telefon keine Lösung gefunden wurde. Es wurde mir versichert, dass die Techniker sich bis 23:00 am selben Tag um den Fall kümmern würden (28.10.). Bis heute (31.10.) 12:00 Uhrhat sich an diesem Status nichts geändert.

 

Aufgrund dieser mangelhaften Informationspolitik und fehlender Leistung halte ich mir das Recht vor, die Rechnung zu kürzen oder 

ggf den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sollten sie die Freischaltung bis zum 31.10.2014 18:00 Uhr nicht realisieren.

Ferner werde ich das Europäische Zentrum für Verbraucherschutz über diesen Vorfall informieren.

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2 Antworten

bs0
Legende
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  • Legende
  • October 31, 2014
Dass du in einem Forum keine Fristen setzen kannst ist dir aber hoffentlich klar, und schon gar nicht 6 Stunden! Bis zur Freischaltung besteht aber kein Zahlungsanspruch seitens o2, so, dass du nach Freischaltung ggf. eine Gutschrift für die fehlenden Tage anfordern kannst, sofern der Fehler tatsächlich bei o2 liegt (wovon ich auch ausgehe).

 

der-danik schrieb:
 

Ferner werde ich das Europäische Zentrum für Verbraucherschutz über diesen Vorfall informieren.

Dazu müsstest du aber erstmal eine Einigung mit o2 angestrebt haben, die letztendlich gescheitert ist. Das geht nicht so schnell. Für den Vorfall werden sie sich erstmal nicht interessieren.


der-danik
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • October 31, 2014
Habe einen Einigung am Telefon, schriftlich per Fax, PN, Facebook und nun Forum seit über 72h mit dieser Frist angestrebt. Leider erfolglos.

 

Das ECC wird sich dafür schon interessieren nach §45b TKG: Der Teilnehmer kann von einem Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telefondienstes verlangen, dass dieser einer Störung unverzüglich, auch nachts und an Sonn- und Feiertagen, nachgeht, wenn der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten über beträchtliche Marktmacht verfügt.