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Warum O2 Service
Gelöst

Wie lautet die o2-Email-Adresse für Vertragsangelegenheiten?


mrychlik
Neuling
Hallo, ich bin bereits seit mehreren Jahren o2-Kunde und war bisher auch stets zufrieden. In den letzten Wochen brechen meine Gespräche im Mobilfunk aber ständig ab oder die Qualität ist teilweise grottenschlecht. Derartige Probleme bestanden bisher an meinem Wohnort eigentlich kaum. Nun aber die Krönung: Diese Woche ist es mir bereits 3 Mal passiert, dass es während eines laufenden Gesprächs plötzlich "getutet" hat, als würde ich einen neuen Anruf tätigen und plötzlich war ein wildfremder Mensch am Telefon ("Hallo Mama, ..."). Das kann ja wohl nicht wahr sein: da führt man ein vertrauliches Telefonat und urplötzlich ist eine fremde Stimme am Apparat. Diesen Misstand möchte ich natürlich nicht hinnehmen. Daher den Hörer gegriffen und versucht, die Hotline zu erreichen. Zu meiner nicht allzu großen Überraschung war die Hotline überlastet und die nette elektronische Stimme hat mir empfohlen, das Gespräch zu beenden. Das alles möchte ich nicht mehr hinnehmen, gerade im Hinblick darauf, dass sogar die Bundesnetzagentur gegen o2 wegen der Nichterreichbarkeit ermittelt. Daher meine Frage: wie lautet die korrekte Email-Adresse von o2 für Vertragsangelegenheiten? Ich werde o2 nämlich umgehend abmahnen um meine Rechte im Hinblick auf eine außerordentliche Kündigung zu wahren (falls sich die Umstände nicht ändern) und möchte nicht noch das Geld für ein Einschreiben opfern, schließlich verdient dieser Konzern bereits genug an uns Verbrauchern.

Lösung von bs0

OK, dann meinst du damit wie ich vermutet habe tatsächlich eine Fristsetzung. Diese wäre in Dauerschuldverhältnissen üblich und ist die Grundvoraussetzung für die außerordentliche Kündigung - und aufgrund deines Vorhabwens genau richtig. Mit einer Abmahnung im rechtlichen Sinne hat das aber nicht zu tun. Das wäre nämlich eine (eventuell strafbewährte) Unterlassungserklärung, die du aber als Privatperson nicht ohne einen Anwalt durchsetzen könntest.

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8 Antworten

o2_Markus
  • Team
  • 5458 Antworten
  • 24. November 2016
Hallo @mrychlik ,

die Korrspondenz via E-Mail wird von Telefonica nicht mehr angeboten.

Folgende Kontaktmöglichkeiten gibt es:

Kundenbetreuung
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg

Zentrale
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Georg-Brauchle-Ring 23-25
D-80992 München

FAX: 01805 – 571 766
Telefon: 089 – 787 979 400
0176 – 888 55 222

Beste Grüße

Markus


mrychlik
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 3 Antworten
  • 24. November 2016
Hallo Markus, zunächst vielen Dank für die prompte Antwort. Inhaltlich kann ich diese aber nicht nachvollziehen. Habe ich eine kleine Evolution verpasst oder wird die Email wieder abgeschafft und die gute alte Postkutsche wieder eingeführt? Oder aber soll der Verbraucher hier von Telefonicas Seite durch eine derartige Hürde vom lästigen Schriftverkehr abgehalten werden? Gerade im Hinblick auf die neuesten Gesetzesänderungen, die eine verbindliche Kündigungsmöglichkeit per Email vorsehen, ist dies höchst bedenklich. Da sehe ich wohl die nächsten Wolken von Seiten der Bundesnetzagentur auf o2 zurollen ... Schade. Von meiner Abmahnung abhalten wird es mich allerdings nicht.


Halunke
Neuling
  • Neuling
  • 1 Antwort
  • 24. November 2016
Hallo,

ich möchte auch O2 per email kontaktieren. Es kann doch nicht sein, dass ein Telefonunternehmen mit all seinen Sparten keinen Emailkontakt anbietet?

Leider habe ich keine Buschtrommel, oder ginge das auch nicht?

Bleibt nur die moderne Briefpost?

Gruß

Jörg


bs0
Profi
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  • 41469 Antworten
  • 24. November 2016
An einem Einschreiben verdient o2 keinen Cent. Und wenn du ernsthaft eine außerordentliche Kündigung anstrebst, müsstest du nachweislich eine Frist setzen (ist das vielleicht was du mit "abmahnen" meintest?). Es sollte dir also die paar Euro wert sein, diese per Einschreiben zu schicken, oder wenigstens per Fax.


mrychlik
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 3 Antworten
  • 24. November 2016
Hallo bs0, vielen Dank für deine Antwort. Natürlich verdient o2 an dem Einschreiben kein Geld. Allerdings spart o2 sich viel Geld, wenn Verbraucher durch den lästigen Briefverkehr und den mühsamen Gang zur Postfiliale von einer schriftlichen Mitteilung, welche mit einem gewissen Arbeitsaufwand verbunden ist, abgehalten werden. Eine Frist zu setzen ist außerdem kein Problem, das kann jeder. Ob diese angemessen ist und im Endeffekt zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, steht wiederum auf einem anderen Blatt Papier. Aber eine Kündigung ist ja auch gar nicht mein Ziel. Ich möchte lediglich eine Verbesserung der Qualität (so wie sie einmal war).


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41469 Antworten
  • 24. November 2016
Lass dich vielleicht lieber von einem Anwalt bearaten. Er kann dir sagen, was du tun kannst. o2 abmahnen kannst du jedenfalls nicht. Und die Gesetzesänderung, die du ansprichst, verpflichtet Unternehmen nicht, eine E-Mail-Adresse anzubieten. Bieten sie aber eine an, müssen sie eine Kündigung per E-Mail annehmen. Das gilt aber nur für fristgerechte, ordentliche Kündigungen. Das nur zur info.

Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg, dass du eine Lösung findest.


mrychlik
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 3 Antworten
  • 24. November 2016
Warum sollte ich sie nicht abmahnen können? Eine Abmahnung ist bei Dauerschuldverhältnissen übliche Praxis, um auf Pflichtverletzungen der gegnerischen Seite hinzuweisen. Außerdem ist sie Grundvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung. Vielleicht verwechselt du da jetzt etwas. Ich möchte o2 ja nicht im Falle eines erneuten Verstoßes gegen die Vertragspflichten zu einer "Geldstrafe" verdonnern o.ä., sondern lediglich das Recht erhalten, im Falle weiterer Verstöße den Vertrag außerordentlich zu kündigen. 


bs0
Profi
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  • Profi
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  • Lösung
  • 24. November 2016
OK, dann meinst du damit wie ich vermutet habe tatsächlich eine Fristsetzung. Diese wäre in Dauerschuldverhältnissen üblich und ist die Grundvoraussetzung für die außerordentliche Kündigung - und aufgrund deines Vorhabwens genau richtig. Mit einer Abmahnung im rechtlichen Sinne hat das aber nicht zu tun. Das wäre nämlich eine (eventuell strafbewährte) Unterlassungserklärung, die du aber als Privatperson nicht ohne einen Anwalt durchsetzen könntest.