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Vertragsinhaberwechsel nach Kündigung

  • August 27, 2013
  • 6 Antworten
  • 989 Aufrufe

wolfebubb
Besucher:in
Hi,

wollte fragen, ob ein Vertragsinhaberwechsel nach Kündigung noch möglich ist.

 

Zu meiner Situation: Habe einen meiner aktuell laufenden o2-Verträge fristgerecht gekündigt und möchte zumindest mit diesem zu einem anderen Anbieter wechseln. Die Nummer gehört meinem Sohn und soll zu einem anderen Anbieter portiert werden. Nun ist es so, dass der neue Vertrag auf meinen Sohn laufen soll (ist nun alt genug und muss selbst zahlen), jedoch eine Rufnummerportierung nur bei gleichen Vertragsinhaber möglich ist. Deshalb meine Überlegung, den Vertragsinhaber schnell auf meinen Sohn zu wechseln, sodass er die Rufnummer in seinen neuen Vertrag übernehmen kann. Der aktuelle Vertrag läuft am 15.09.2013 aus.

Ich selbst möchte, wenn es irgends geht, nichts mehr mit dem neuen Vertrag zu tun haben.

Meine Überlegung wäre daher die einzige Möglichkeit.

 

Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar! .. Mein "Chat-Partner" hatte wohl keine Lust auf mich und hat den Chat nach Lesen meiner Nachricht deaktiviert.

 

 

Lösung von o2_Dzenet

Hallo wolfebubb, 

 

 

dein Sohn kann die Rufnummer auch portieren, ohne den Vertrag vorher zu übernehmen.

Du als Vertragsinhaber musst im Portierungsantrag beim neuen Anbieter einfach nur dein Einverständnis dazu erteilen.

 

Beste Grüße

Dzenet

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6 Antworten

Sandroschubert
Legende
Ich hoffe ich kann das halbwegs richtig aufdröseln.

 

Was ich an deiner Stelle machen würde.

 

- 14777 anrufen und Vertrag in einen Flextarif umstellen lassen (Blue Basic für 14,98 Euro/Monat ist der kleinste)

- Vertragsinhaberwechsel durchführen

- Portierung anstossen und kündigen

 

Kosten alles in allem ca. 75-85 EUR. Die Umstellung in den Flextarif würde ich deshalb vornehmen, da bei Vertragsinhaberwechsel die Kündigung storniert wird und der Vertrag sich um 12 Monate verlängern würde.

 

Man kann aber auch unter Umständen eine Portierung mit verschiedenen Vertragsinhabern durchführen, ich hoffe es meldet sich ein Experte noch dazu.

 

Oder du schliesst beim neuen Anbieter den Vertrag ab, portierst und schreibst dort um...

 

Gruß Sandroschubert


wolfebubb
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • August 27, 2013
puh, das klingt nicht gut.

 

Das Problem wäre eben, dass mein Sohn seinen neuen Vertrag selbst bezahlen muss und er als Student einen gesonderten Rabatt bekommen würde in seinem neuen Vertrag. Deshalb kann ich nicht als Vertragsinhaber im neuen Vertrag stehen.

 

Kennt sich jemand mit dem 'besonderen Verfahren' aus bzw hat schon Erfahrungen damit?

 

aber schon mal danke!


sternchenfce
Besucher:in
  • Besucher:in
  • August 27, 2013
Guten Abend!

 

Also meines Wissens sollte es eigentlich kein Problem sein, die Nummer trotz unterschiedlichen Vertragspartner zu portieren. Der Anbieter, der die Nummer haben möchte, muss einfach nur beim abgebenen Anbieter mit den Daten des dort hinterlegten Vertragspartners anfragen und dann sollte es keine Probleme geben.

 

LG


bielo
Legende
  • August 28, 2013
Beachte auch. dass nach einer Vertragsübernahme die Kündigung hinfällig ist. Quelle: Klick

 

Auszug:

 

Wann kann ich den Vertrag kündigen?

Der Vertrag ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Eine von Ihnen ausgesprochene Kündigung wird mit der Vertragsübernahme unwirksam und muss – sofern gewünscht – vom neuen Vertragspartner erneut schriftlich eingereicht werden.


o2_Dzenet
  • Team
  • Lösung
  • August 28, 2013
Hallo wolfebubb, 

 

 

dein Sohn kann die Rufnummer auch portieren, ohne den Vertrag vorher zu übernehmen.

Du als Vertragsinhaber musst im Portierungsantrag beim neuen Anbieter einfach nur dein Einverständnis dazu erteilen.

 

Beste Grüße

Dzenet


wolfebubb
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • August 28, 2013
Vielen Dank für Eure Hilfe!

 

Dann werd ich das so mit meinem Sohn auch machen ☺️