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Vertrag bei Servicepartner - o2 Netz

  • September 26, 2012
  • 10 Antworten
  • 65 Aufrufe

Alibi
Besucher:in
Guten Abend,

 

ich bin bei dem Service-Provider Drillisch Telecom unter Vertrag und beziehe das Netz von o2.

 

Nun möchte ich nach § 34 BDSG Auskunft über die von mir gespeicherten Daten erhalten. Da o2 der Netzbetreiber ist, werden von diesem Unternehmen Daten erhoben und gespeichert.

 

An wen wende ich mich mit diesem Anliegen und welche Informationen werden zur eindeutigen Authentifizierung meiner Person bernötigt?

 

Der Service Provider speichert ledeglich abrechnungsrelevante Daten und keine Call Data Records oder Funkzellendaten. Diese interessieren mich aber besonders und die liegen bei o2.

 

Mit freundlichen Grußen,

Ein Kunde

 

PS: Sollte das das Falsche Unterforum sein, bitte ins Richtige verschieben.

Lösung von zündi

o2_Henning schrieb:
Ich wüsste nicht wie du dich gegenüber o2 als Inhaber der Nummer identifizieren könntest.

 

Indem er eine Kopie seiner Vertragsunterlagen oder einer Rechnung, aus der auch die Rufnummer hervorgeht und eine Kopie vom Personalausweis an o2 schickt. Ob ein Vertrag mit o2 besteht, ist in diesem Fall nicht relevant, sondern lediglich, ob Daten zu seiner Person gespeichert sind. Falls keine vorhanden sind, kann o2 das ja so bestätigen.

 

gruß, zündi

 

 

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10 Antworten

Forum|alt.badge.img
  • Besucher:in
  • September 27, 2012
Dieser §34 bezieht sich imho vorallem auf personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Wohnort, frühere Wohnorte, Familienstand ...) und Daten zur Bonität (bestehende Vertragskonten, Negativmerkmale, Scorewerte, ...) aber nicht so wirklich auf Funkzellendaten.

 

Auf die Funkzellendaten wo du bzw. dein Handy unterwegs war hat ein normaler Kundenbetreuer imho garkeinen Zugriff.

 

Durch einen technischen Prüfbericht oder z.B. bei polizeilichen Ermittlungen kann man zwar die Daten der letzten Stunden, bzw. wenn das Handy ausgeschaltet wurde die letzte aktive Funkzelle ermitteln.

 

Aber ich befürchte an die kompletten Funkzellendaten kann man nicht so einfach rankommen.


Sandroschubert
Legende
An die Funkzellendaten kommt man imho mit einem richterlichen Beschluss.

 

Mit Auskünften hat das aber nichts zu tun, vor allem muss man sich die Frage stellen, wozu ein Endverbraucher solche Daten benötigt.

 

Gruß Sandroschubert


bielo
Legende
  • September 27, 2012
Sandroschubert schrieb:
 

 vor allem muss man sich die Frage stellen, wozu ein Endverbraucher solche Daten benötigt.

 

 

 

Schau dir mal den Nick an und ich denke, dafür sind die Daten eh nicht geeignet. Sie sagen aus, wo das Handy war, mehr auch nicht.


D4Fun
Besucher:in
  • Besucher:in
  • September 27, 2012
Hallo Alibi,

 

du wendest dich diesbezgl. an deinen Vertragspartner, in dem Falle an die Drillisch Telecom.

 

o2 ist vielleicht der Netzbetreiber, das ist aber für die Auskunftspflicht irrelevant. Du kannst dich nur an deinen Anbieter wenden mit dem du den Vertrag abgeschlossen hast. Und das ist nicht o2, das ist Drillisch Telecom.

 

MfG D4Fun


Alibi
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • September 27, 2012
Erstmal vielen Dank für die bisherigen Antworten. Allerdings wurden meine Fragen noch nicht beantwortet.

 

Warum ich u.A. an meine Funkzellendaten kommen will ist irrelevant.

 

Absatz 1 des §34 BDSG sagt ganz klar:

"(1) Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über

1.

die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,2.

den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und"

 

Und außerdem:

 

"Der Betroffene soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen."

 

CDRs und Funkzellendaten sind ganz klar personenbezogene Daten.

 

Außerdem ist es vollkommen egal, ob ein Vertrag geschlossen wurde oder nicht. Man kann von jedem Unternehmen sämtliche, über die eigene Person gespeicherten Daten erfragen.

 

Des Weiteren habe ich auch das Recht zu erfahren, ob meine Funkzellendaten an die Polizei oder sonst eine Behörde weitergegeben wurden. (Siehe 2. oben). Von daher muss es eine Stelle geben, an die ich mich wenden kann.

 

Und ob ein Sachbearbeiter darauf Zugriff hat, ist irrelevant. o2 muss das dann intern regeln und ggf. an jemanden weiterleiten, der Zugriff darauf hat. Ob das der Sachbearbeiter, der Datenschutzbeauftragte oder sonst jemand ist, ist mir egal.

 

Viele Grüße ☺️


o2_Henning
  • Team
  • September 27, 2012
Deine Sicht der Dinge setzt aber voraus, dass o2 dich kennt und eine Verbindung zwischen deiner Rufnummer und deiner Person herstellen kann.

 

Da du aber nicht o2 Kunde bist, ist das nicht der Fall. Du bist aktuell nur eine namenlose Nummer im o2 System.

 

Daher kann dir von o2 rein aus Datenschutz schon keine Auskunft erteilt werden, da ja jeder behaupten könnte er wäre der Inhaber der Rufnummer. o2 kann das nicht überprüfen.

 

Daher ist dein Ansprechpartner dein Provider Drillisch.


Alibi
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • September 27, 2012
Ja genau. Eben deshalb habe ich ja danach gefragt, welche Informationen ich liefern muss, um mich eindeutig zu identifizieren.

 

Und selbstverständlich habe ich mich an Drillisch gewandt. Die Speichern nur abrechnungsrelevante Daten, die sie mir auch ausgehändigt haben, und haben mich anschließend an den Netzbetreiber verwiesen.


o2_Henning
  • Team
  • September 27, 2012
Ich wüsste nicht wie du dich gegenüber o2 als Inhaber der Nummer identifizieren könntest.


zündi
Einsteiger:in
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  • Einsteiger:in
  • Lösung
  • September 28, 2012
o2_Henning schrieb:
Ich wüsste nicht wie du dich gegenüber o2 als Inhaber der Nummer identifizieren könntest.

 

Indem er eine Kopie seiner Vertragsunterlagen oder einer Rechnung, aus der auch die Rufnummer hervorgeht und eine Kopie vom Personalausweis an o2 schickt. Ob ein Vertrag mit o2 besteht, ist in diesem Fall nicht relevant, sondern lediglich, ob Daten zu seiner Person gespeichert sind. Falls keine vorhanden sind, kann o2 das ja so bestätigen.

 

gruß, zündi

 

 


o2_Henning
  • Team
  • September 28, 2012
Fraglich ob das reicht. Auf jeden Fall eine Interessante Fragestellung. Ich würde mich freuen, wenn Alibi über den weiteren Verlauf berichtet, was er für eine Antwort erhält.