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Umzug ins Ausland

  • April 7, 2019
  • 6 Antworten
  • 232 Aufrufe

Hallo,

ich ziehe bald ins Ausland und würde gerne meinen Vertrag, der am 9.7.2020 beendet wird, früher kündigen. Was soll man tun um in diesem Fall Sonderkündigungsrecht zu bekommen?

Danke!

Lösung von stefanniehaus

Ein Sonderkündigungsrecht gibt es in diesem Fall nicht.

Wenn du aber folgendes Formular mit den geforderten Unterlagen einreichst, beendet o2 den Vertrag eventuell aus Kulanz.
https://static2.o9.de/resource/blob/67642/c55c863f20d14ec4f8d7ee32aea1bb16/kuendigung-umzug-ins-ausland-download-data.pdf

6 Antworten

stefanniehaus
Legende
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  • Legende
  • Lösung
  • April 7, 2019
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es in diesem Fall nicht.

Wenn du aber folgendes Formular mit den geforderten Unterlagen einreichst, beendet o2 den Vertrag eventuell aus Kulanz.
https://static2.o9.de/resource/blob/67642/c55c863f20d14ec4f8d7ee32aea1bb16/kuendigung-umzug-ins-ausland-download-data.pdf

Bollermann
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Die ausserordentliche Kündigung greift mit Datum der Abmeldung. Bedeutet, erst wenn o2 alle Unterlagen inkl der Abmeldebestätigung aus Deutschland hat, wird der Vertrag aufgelöst. Ab dem Datum der Abmeldung sind 3 weitere Monate Grundgebühren per Einmalzahlung zu leisten.

stefanniehaus
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Das ganze gilt natürlich nur, wenn o2 dem aus Kulanz zustimmt.

Ein KündigungsRECHT bei Umzug ins Auslang gibts bei DSL, aber nicht bei Mobilfunk.

Bollermann
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Das ganze gilt natürlich nur, wenn o2 dem aus Kulanz zustimmt.

Ein KündigungsRECHT bei Umzug ins Auslang gibts bei DSL, aber nicht bei Mobilfunk.

Ich schrieb auch nix von "Recht" sondern "außerordentlich".

o2_Katja
  • Moderatorin
  • April 16, 2019
Hallo @j88, schön dich hier zu haben. ☺️

Konntest du dein Anliegen bereits lösen mit Hilfe der Communityuser oder können wir dich noch unterstützen?

Viele Grüße,
Katja🌷

stefanniehaus
Legende
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Das ganze gilt natürlich nur, wenn o2 dem aus Kulanz zustimmt.

Ein KündigungsRECHT bei Umzug ins Auslang gibts bei DSL, aber nicht bei Mobilfunk.
Ich schrieb auch nix von "Recht" sondern "außerordentlich".


Das setzt voraus, dass auch rechtliche Gründe bestehen um außerordentlich kündigen zu können. Ansonsten ist es keine außerordentliche Kündigung, sondern eine Vertragsauflösung aus Kulanz.