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Warum O2 Service
Gelöst

Rufnummerportierung


Ich habe meinen Vertrag gekündigt und gleichzeitig um Rufnummermitnahme gebeten. Nun habe ich eine Mail erhalten, das die Portierungserklärung 30 Tage gültig ist. So war das allerdings nicht gewünscht, sondern erst zum Vertragsende.
Ich möchte die sofortige Rufnummermitnahme rückgängig machen. Können Sie da etwas für mich tun?
De Kündigung des Vertrages hat weiterhin Gültigkeit.

Lösung von stefanniehaus

Die Freigabe ist letztendlich nur die Erlaubnis, dass ein anderer Anbieter während der Laufzeit die Rufnummer zu sich portieren darf.
Wenn dein neuer Anbieter keine Portierung aus laufendem Vertrag bei o2 anfragt, passiert rein gar nichts. Die Freigabe verfällt einfach.

Wenn du zum Vertragsende portieren willst, beantragst du das einfach beim neuen Anbieter (spätestens 10 Tage vor Vertragsende). Eine vorherige Freigabe ist nicht notwendig, aber auch nicht hinderlich.
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4 Antworten

stefanniehaus
Profi
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Eine Portierungserklärung ist in der Tat nur 30 Tage gültig. Die spielt aber nur eine Rolle, wenn du vor Vertragsende portieren willst.
wenn du zum Vertragsende portieren willst, ist gar keine Freigabe notwendig. Einfach beim neuen Anbieter die Portierung zum Vertragsende beauftragen.

  • Autor
  • Neuling
  • 5 Antworten
  • 3. April 2019
Ich will ja nicht vor Vertragsende portieren.
Bedeutet dass, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen portiert wird, der Portierungsauftrag hinfällig ist und ich bis zum Vertragsende meine jetzige Nummer behalte?

stefanniehaus
Profi
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  • 31269 Antworten
  • Lösung
  • 3. April 2019
Die Freigabe ist letztendlich nur die Erlaubnis, dass ein anderer Anbieter während der Laufzeit die Rufnummer zu sich portieren darf.
Wenn dein neuer Anbieter keine Portierung aus laufendem Vertrag bei o2 anfragt, passiert rein gar nichts. Die Freigabe verfällt einfach.

Wenn du zum Vertragsende portieren willst, beantragst du das einfach beim neuen Anbieter (spätestens 10 Tage vor Vertragsende). Eine vorherige Freigabe ist nicht notwendig, aber auch nicht hinderlich.

  • Autor
  • Neuling
  • 5 Antworten
  • 3. April 2019
Vielen Dank für die für mich äußerst positive Sachlage. ☺️

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