nach dem ich nach langer Zeit eine Rechnung bekommen habe ist mir aufgefallen dass dort steht:
" den Gesamtbetrag in Höhe von ..,.. Euro innerhalb der nächsten 5 Tage"
Meines Wissen ist eine Rechnungfrist von 14 Tagen einzuhalten.
"Nach dem § 286 III BGB müssen Rechnungen innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach dem bezeichneten Fälligkeitsdatum bezahlt werden."
Zahlungsfrist bei Rechnungen, Deutschland, bei Mahnung
So und jetzt war mein Problem von der Rechnung Datum 07.05.2015 und ich die am 15.05.2015 bekam ist schon einmal ein Zeit verstrichen. Ich habe jetzt eine Mahngebühr aus dem schreiben vom 19.05.2015 bekommen dafür.
Was ist richtig an dieser Sache? Wird hier gegen das BGB verstoßen?
Lösung von bs0
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