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Rechnungsfrist


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem ich nach langer Zeit eine Rechnung bekommen habe ist mir aufgefallen dass dort steht:

" den Gesamtbetrag in Höhe von ..,.. Euro innerhalb der nächsten 5 Tage"

Meines Wissen ist eine Rechnungfrist von 14 Tagen einzuhalten.

"Nach dem § 286 III BGB müssen Rechnungen innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach dem bezeichneten Fälligkeitsdatum bezahlt werden."

Zahlungsfrist bei Rechnungen, Deutschland, bei Mahnung

So und jetzt war mein Problem von der Rechnung Datum 07.05.2015 und ich die am 15.05.2015 bekam ist schon einmal ein Zeit verstrichen. Ich habe jetzt eine Mahngebühr aus dem schreiben vom 19.05.2015 bekommen dafür.

Was ist richtig an dieser Sache? Wird hier gegen das BGB verstoßen?

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Lösung von bs0 21 May 2015, 16:21

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2 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Zu deiner Rechnung kann ich leider nicht viel sagen, aber das mit den 14, bzw. 30 Tagen hast du leider falsch verstanden. Im zitierten § des BGB geht es nur darum, dass man nach 30 Tagen automatisch in Verzug kommt, wenn allerdings ein Zahlungsziel auf der Rechnung steht, dann gilt diese gesetzliche Frist nicht mehr. Dass man immer 14 Tage hat scheinst du irgendwo falsch gelesen zu haben.

Unabhängig davon sollte man natürlich ausreichend Zeit bekommen, die Rechnung zu begelichen. Weniger als 3 Werktage ab Erhalt der Rechnung wären da unangemessen. In diesem Fall müsstest du dich ggf. an die Rechnungsstelle wenden und dich über die Mahngebühren beschweren.

Vielen Dank für die Antwort

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