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Rechnung - zusätzliches Datenvolumen aus altem Jahr berechnet

  • April 23, 2019
  • 8 Antworten
  • 393 Aufrufe

Hallo liebe Community!

Heute habe ich meine monatliche Mobilfunkrechnung erhalten und mich gewundert, dass Zusatzkosten entstanden sind. Im Einzelverbindungsnachweis konnte ich erkennen, dass mir nun einige 100MB Datenvolumen aus dem letzten Jahr (2018) nachträglich berechnet wurden. Wo kommen die auf einmal her? Und das noch zur Info: ich habe 4GB Datenvolumen und bisher lediglich etwas über 1GB verbraucht.

Danke fürs Klären!
Ralf

Lösung von stefanniehaus

Aktuell werden in der Tat bei einigen Kunden Datenvolumen aus dem letzten Sommer nachberechnet.
Dabei handelt es sich um zusätzlich genutzte Datenvolumen, die damals zwar genutzt, auf Grund eines Fehlers aber nicht abgerechnet worden sind. Das wird nun nachgeholt.

Wenn du dir die alte Rechnung mit dem jetzt nachberechneten Zeitraum anschaust, sollte dort auch ersichtlich sein, dass damals das Inklusivvolumen überschritten, dafür aber nichts berechnet worden ist.

8 Antworten

stefanniehaus
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  • Lösung
  • April 23, 2019
Aktuell werden in der Tat bei einigen Kunden Datenvolumen aus dem letzten Sommer nachberechnet.
Dabei handelt es sich um zusätzlich genutzte Datenvolumen, die damals zwar genutzt, auf Grund eines Fehlers aber nicht abgerechnet worden sind. Das wird nun nachgeholt.

Wenn du dir die alte Rechnung mit dem jetzt nachberechneten Zeitraum anschaust, sollte dort auch ersichtlich sein, dass damals das Inklusivvolumen überschritten, dafür aber nichts berechnet worden ist.

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  • April 24, 2019
Hallo stefanniehaus,

vielen Dank deine schnelle Antwort! Das ist wirklich ärgerlich, denn ich kann ehrlich gesagt nicht mehr nachprüfen, wann ich damals das Datenvolumen überschritten habe. Da es sich nun um realtiv kleine Beträge handelt, ist das für mich okay, jedoch hätte ich mir eine andere Herangehensweise gewünscht. Wieso wird es einfach in Rechnung gestellt, ohne dass man zuvor informiert wird und einen Fehler zugibt? Wirklich schade.

Also danke nochmal für die Antwort! 🙂

  • April 24, 2019
Wieso? Ein Fehler wäre es nur, wenn zu Unrecht berechnet worden wäre. Ansonsten sind bis zu drei Jahre Zeit, Leistungen in Rechnung zu stellen. 😉

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  • April 25, 2019
Wieso? Ein Fehler wäre es nur, wenn zu Unrecht berechnet worden wäre. Ansonsten sind bis zu drei Jahre Zeit, Leistungen in Rechnung zu stellen. ;)

Hallo Omikron,
schön, dass Sie auch noch einen Beitrag zum gelösten Problem leisten. Mit "Fehler" meinte ich auch die fehlende Abrechnung letztes Jahr. Das hat ja auch stefanniehaus geschrieben. 😉

  • April 25, 2019
Mag sein. Aber es ist kein Fehler, die erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Und es ist nach meiner persönlichen Meinung nicht nötig, dass o2 da nochmal extra drauf hinweist und einen eventuellen „Fehler zugibt“. Was würde das ändern? Du hast die Daten genutzt und hast sie zu zahlen.

„Nachprüfen“ könntest Du die Nutzung der zusätzlichen Daten übrigens auf den damaligen Rechnungen auf der letzten Seite, wo der Datenverbrauch dargestellt wird.

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  • April 25, 2019
Mag sein. Aber es ist kein Fehler, die erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Und es ist nach meiner persönlichen Meinung nicht nötig, dass o2 da nochmal extra drauf hinweist und einen eventuellen „Fehler zugibt“. Was würde das ändern? Du hast die Daten genutzt und hast sie zu zahlen.

„Nachprüfen“ könntest Du die Nutzung der zusätzlichen Daten übrigens auf den damaligen Rechnungen auf der letzten Seite, wo der Datenverbrauch dargestellt wird.

Ich glaube Sie missverstehen mich. Nie habe ich gesagt, dass es ein Fehler war, die erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Wenn ich das glauben würde, würde ich es auch nicht bezahlen. Es geht darum, dass ich mir gewünscht hätte, dass O2 mich einfach informiert hätte, dass da letztes Jahr was schief gelaufen ist. So habe ich nun eine Rechnung ohne Kommentar bekommen, aus der ich nicht erkennen konnte, warum Geld aus dem letzten Jahr nachgefordert wird.
Was es ändert? Ich hätte nicht die Zeit investieren müssen, hier nachzufragen und mich jetzt vor Ihnen zu rechtfertigen. Es hat sich doch geklärt, ich bezahle und damit es vom Tisch.

  • April 25, 2019
Ja, da habe ich Dich wohl tatsächlich missverstanden, tut mir leid.

Rechtfertigen musst Du Dich übrigens nicht. Dies ist ein Forum, in dem wir Kunden uns austauschen oder gegenseitig helfen, einfach nur unsere Meinungen schreiben oder einander auch mal missverstehen. 😉

Also: hoffentlich nichts für ungut, und noch einen schönen restlichen Sommerabend im Frühling! 😊

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  • April 25, 2019
Danke, Ihnen auch einen schönen Abend! 😃