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Rechnung aufgrund Adressermittlung und Versäumniszahlungen


Nach einem Umzug bekam ich eine Rechnung über 1,29€ für die Benachrichtigung der Post an O². Da es sich um einen nicht mehr genutzten Altvertrag handelte, der mit 0 EUR monatlich berechnet war, gab es die gespeicherte Kontoverbindung nicht mehr. Aus den 1,29 EUR wurden also schnell 5,29 EUR und später 9,29 EUR. Meine Anmeldedaten für O² online hatte ich nicht mehr, da die Handynummer nicht mehr genutzt wurde, konnte mir kein Passwort zugesendet werden. Im Chat konnte man mir nicht helfen aus Datenschutzgründen, meine erste Kündigung blieb unbeantwortet, die Hotline ist überlastet und man wird permanent aus der Leitung geworfen. Dadurch kam es zu den höheren Rechnungen. Inzwischen wurde der Vertrag nach dem zweiten Kündigungsschreiben zum 31.07. gekündigt, aber die 9,29 EUR bin ich grundsätzlich nicht bereit zu zahlen. Es bestand ein Nachsendeauftrag, bis zu der Zustellung der Kündigung gab es nie postalischen Kontakt (Rechnung kam per Mail), also warum 1,29 EUR + Versäumniskosten bezahlen?! Wie gesagt, persönlicher Kontakt kam mit O² nicht zustande, da auch mein Wunsch nach einem Rückruf NACH 17:30h nicht berücksichtigt wurde. Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?


2 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen
Die Adressänderung kam zustande, WEIL du einen Nachsendeauftrag hast. Dafür, dass o2 die von der Post übermittelte Anschrift in die eigenen Systeme überträgt, werden die 1,29 Euro berechnet. Somit dürfte die Berechnung und auch die Rücklastschriftgebühren berechtigt sein, meiner Meinung nach.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Gemäß AGB muss man nach einem Umzug unverzüglich die neue Adresse mitteilen. Unverzüglich heisst gewöhnlich binnen 14 Tage. Hast du das gemacht? Wenn ja, dann wird die Gebühr sicherlich gutgeschrieben, wenn nicht, dann ist die Berechnung in Ordnung.

Bezüglich der RLS-Gebühren, auch ich sehe leider nur das Versäumnis, die neue Bankverbindung mitzuteilen.

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