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Neuen Mobilfunkvertrag widerrufen nicht möglich?!

  • March 26, 2019
  • 2 Antworten
  • 61 Aufrufe

Ich habe heute in einem O2-Shop einen neuen Mobilfunkvertrag abgeschlossen und habe bereits einen Festnetzvertrag bei O2, weswegen ich von dem Kombirabatt profitiere. Ich wollte gerne meine bestehende Handynummer mit übernehmen, jedoch läuft der bestehende Mobilfunkvertrag noch bis Anfang August diesen Jahres. Ich wollte gerne einen neuen Mobilfunkvertrag abschließen, der an den momentan bestehenden anknüpft.
Als ich vor einigen Jahren zu meinem jetzigen Anbieter wechselte, kündigte ich zuvor den Vorherigen, jedoch konnte ich damals meine Nummer nicht mit übernehmen, da es der neue Anbieter bei dem alten Anbieter hätte in Auftrag geben müssen, wie mir mitgeteilt wurde. Dies wollte ich bei meinem neuen Mobilfunkvertrag besser machen und bin deswegen gleich zu O2 gegangen, bevor der bestehende Mobilfunkvertrag nicht mehr gekündigt werden kann. Jedoch wurde mir mitgeteilt, nachdem ich den Vertrag unterschrieben hatte, dass der neue Mobilfunkvertrag bei O2 ab sofort ist! Nun bezahle ich für zwei Mobilfunkverträge, wovon ich nur einen benötige! Als ich dem Mitarbeiter sagte, dass das nicht schön ist, dass er mir das nicht gesagt hatte, dass der Vertrag ab sofort ist und dass ich für beide Verträge zahlen muss, meinte dieser Mitarbeiter, dass er es für selbstverständlich annahm!
Außerdem wurde mir im Nachhinein mitgeteilt, dass es bei im O2-Shop abgeschlossenen Verträgen bzw., da es sich um eine Rufnummermitnahme handelt, keine Widerrufsmöglichkeit gibt! Denn eigentlich wollte ich den Vertrag widerrufen, da ich nun wesentlich mehr Kosten als Ersparnis habe!!!
Ich bin aktuell sehr enttäuscht von O2 sowie unzufrieden mit O2 und fühle mich etwas "über den Tisch gezogen". Es wäre schön, wenn die O2-Mitarbeiter in Zukunft darüber informieren würden, dass (sofern zutreffend) der Vertrag ab sofort und ohne Widerrufsrecht ist.
Entschuldigung, falls dies nicht der richtige Ort für diese Art von Anliegen ist, aber ich wusste nicht, wo ich dies sonst hätte schildern können.

2 Antworten

bielo
Legende
  • March 26, 2019
Ich habe heute in einem O2-Shop einen neuen Mobilfunkvertrag abgeschlossen und habe bereits einen Festnetzvertrag bei O2, weswegen ich von dem Kombirabatt profitiere. Ich wollte gerne meine bestehende Handynummer mit übernehmen, jedoch läuft der bestehende Mobilfunkvertrag noch bis Anfang August diesen Jahres. Ich wollte gerne einen neuen Mobilfunkvertrag abschließen, der an den momentan bestehenden anknüpft.
Als ich vor einigen Jahren zu meinem jetzigen Anbieter wechselte, kündigte ich zuvor den Vorherigen, jedoch konnte ich damals meine Nummer nicht mit übernehmen, da es der neue Anbieter bei dem alten Anbieter hätte in Auftrag geben müssen, wie mir mitgeteilt wurde. Dies wollte ich bei meinem neuen Mobilfunkvertrag besser machen und bin deswegen gleich zu O2 gegangen, bevor der bestehende Mobilfunkvertrag nicht mehr gekündigt werden kann. Jedoch wurde mir mitgeteilt, nachdem ich den Vertrag unterschrieben hatte, dass der neue Mobilfunkvertrag bei O2 ab sofort ist! Nun bezahle ich für zwei Mobilfunkverträge, wovon ich nur einen benötige! Als ich dem Mitarbeiter sagte, dass das nicht schön ist, dass er mir das nicht gesagt hatte, dass der Vertrag ab sofort ist und dass ich für beide Verträge zahlen muss, meinte dieser Mitarbeiter, dass er es für selbstverständlich annahm!
Außerdem wurde mir im Nachhinein mitgeteilt, dass es bei im O2-Shop abgeschlossenen Verträgen bzw., da es sich um eine Rufnummermitnahme handelt, keine Widerrufsmöglichkeit gibt! Denn eigentlich wollte ich den Vertrag widerrufen, da ich nun wesentlich mehr Kosten als Ersparnis habe!!!
Ich bin aktuell sehr enttäuscht von O2 sowie unzufrieden mit O2 und fühle mich etwas "über den Tisch gezogen". Es wäre schön, wenn die O2-Mitarbeiter in Zukunft darüber informieren würden, dass (sofern zutreffend) der Vertrag ab sofort und ohne Widerrufsrecht ist.
Entschuldigung, falls dies nicht der richtige Ort für diese Art von Anliegen ist, aber ich wusste nicht, wo ich dies sonst hätte schildern können.


Wenn man nicht ausdrücklich einen Vertrag für später möchte, laufen die natürlich ab sofort.

Dass es grds. kein Widerrufsrecht in Läden gibt, ist gesetzlich normiert. Bzw es ist gesetzlich normiert, dass es dies nur im Online-, Telefon- oder Haustürhandel gibt.

  • March 26, 2019

Außerdem wurde mir im Nachhinein mitgeteilt, dass es bei im O2-Shop abgeschlossenen Verträgen bzw., da es sich um eine Rufnummermitnahme handelt, keine Widerrufsmöglichkeit gibt! Denn eigentlich wollte ich den Vertrag widerrufen, da ich nun wesentlich mehr Kosten als Ersparnis habe!!!(…)
Dass es grds. kein Widerrufsrecht in Läden gibt, ist gesetzlich normiert. Bzw es ist gesetzlich normiert, dass es dies nur im Online-, Telefon- oder Haustürhandel gibt.

Richtig. Und das gilt eben nicht nur dann, wenn man eine Rufnummernmitnahme beantragt hat, sondern immer.

Im vorliegenden Fall hätte der Shopmitarbeiter m.E. allerdings, aus Kulanz und weil Du ja noch im Laden standest, gleich vor Ort den Vertrag noch stornieren können. Ich werte den Hinweis auf die Rufnummernmitnahme als Vorwand, damit er das nicht tun muss. Die Shops leben von den Provisionen.