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Neue Roaming-Option ab 06. Juni



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217 Antworten

Ich habe nun per Anruf erwirkt das meine Verträge wieder den Weltzonentarif haben.

Auch für beide Verträge meiner Eltern.

Jedoch steht Online für jeweils einen Vertrag nicht extra aufgeführt das es 15% Online Rabatt gibt.

Ist das so richtig?

 

Die Hotline sagt ja, ist ein so alter Vertrag (Genion Card S online) das das so richtig ist.

 

?

Wenn du einen alten Vertrag hast, bei dem du oder deine Eltern bis jetzt die 15 % Rabatt erhalten haben, ist der laut AGBs von o2 weg, da du eine auch wenn unfreiwillige Option gekündigt hast. Hier im Forum, haben schion einige Kunden darüber berichtet. (Sorry hab aber momentan nicht den Überblick wo das war). Allerdings bucht o2 diesen wieder ein, aber dafür must du dich wieder extra melden. :-(

Must aber wohl sehr nachdrücklich darauf bestehen und darauf hinweisen das die Zubuchung der Reiseoption rechtlich nicht zulässig war.  

Zur Zubuchung gibt es einen neuen rechtlich sehr interesanten Hinweis.

 

Das es sich bei der Zubuchung um eine wessenliche Änderung handelt und dem Vertrag zugebucht wirde ist dies als Vertrags änderung zu werten.

 

Eine Vertragsänderung unterliegt laut Vertrag und AGBs, in allen Fällen auch bei einem Vorteil für den Kunden der Schriftform. Diese liegt bei dem derzeitigen Vorgehen nicht vor. Die vorgenomme Änderung ist damit nichtig, enstehende Kosten müssen nicht bezahlt werden.  Also die Rechnungspostion für Auslandsgespräche mit dieser Option, für Verträge die vor dem 06.06.2011 sollten reklamiert werden. Man müste damit sogar telefonieren können ohne zu bezahlen, solange o2 nicht schriftlich informiert. (Das ist aber ohne Gewähr)

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
watimpott schrieb: Man müste damit sogar telefonieren können ohne zu bezahlen, solange o2 nicht schriftlich informiert. (Das ist aber ohne Gewähr)

Ohne zu bezahlen sicherlich nicht.

Sollte die Änderung nichtig sein, würden die Konditionen des Tarifs Weltzonen zählen.

Man müsste dann mal nachrechnen was man in dem Tarif bezahlt hat.

Benutzerebene 1
o2 Sandra hatte doch geschrieben das der Online-Vorteil nicht verloren geht! Kann bei mir jetzt nichts gegenteiliges feststellen... ist wohl alles im lot ☺️

Und wie stefannie haus schon geschrieben hat: Kostenlos wird es bestimmt nichts geben 😀

Glaube der Sandra zwar, dass das mit den 15 % so vorgesehen ist, aber je nachdem an welchen Hotliner du kommst, kann der erst einmal weg sein. Der Rabatt muss nämlich wohl wieder gesondert eingepflegt werden und ich bin mir ziemlich sicher dass sie meisten dies nicht automatisch tun würden. 

 

Nichts zahlen ist vieleicht auch etwas übertrieben, aber für mich ist relativ unverständlich warum o2 einfach nicht auf die Kritik der Kunden reagiert und die Aktion wieder rückgängig macht, zumal es mittlerweile relativ klar ist das die Änderung nicht mit bestehenden Verträgen und den AGBs nicht  vereinbar ist. Da die Option den Vertag verändert, egal ob positiv oder negativ für den Kunden, ist laut die Schriftform erforderlich. O2 darf auf Grund von Änderung von Umsatzsteuer oder gesetzlicher Bestimmungen zwar die Preise anpassen, jedoch nicht eine wesentliche Änderung im Leistungsumfang ohne Zustimmung des Kunden vornehmen. (AGBs 14.2). Stimmt der Kunde dem nicht zu, wird der Vertrag zu bestehenden Bedingungen weitergeführt. Allerdings sehe ich hier auf Grund eines möglichen Vertrauensverlustes, auch immer noch ein Kündigungsrecht. Ein seriöses, kundenfreundliches und kulantes Unternehmen akzeptiert nach einem solchen Fauxpas, die vorzeitige Kündigung.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
stefanniehaus schrieb:
watimpott schrieb: Man müste damit sogar telefonieren können ohne zu bezahlen, solange o2 nicht schriftlich informiert. (Das ist aber ohne Gewähr)

Ohne zu bezahlen sicherlich nicht.

Sollte die Änderung nichtig sein, würden die Konditionen des Tarifs Weltzonen zählen.

Man müsste dann mal nachrechnen was man in dem Tarif bezahlt hat.

Genauso sieht es aus. Da die Änderung vertraglich nicht wirksam wird gelten weiterhin die bisherigen Konditionen.

Benutzerebene 7
Hallo watimpott,

 

auch wenn auf der Online Seite bei der Änderung der Auslandsabrechnung eine Deaktivierung der Online Konditionen leider fehlerhaft angezeigt wird, habe ich bei noch keinem Kunden gesehen, dass die Online Konditionen tatsächlich deaktiviert wurden.

 

Freundliche Grüße

 

Sandra

Hallo Sandra,

 

leider hat o2 durch solche Aktionen und andere, wie unerwünschte Datenweitergabe, leider sämtliches Vertrauen verloren.

Wer so handelt, dem glaube ich garnichts mehr, zumal das ich seit dem 06.06.2011 auf eine Antwort wegen meiner Beschwerde zu Reiseoption warte. Dieses zeigt mir wie o2 derzeit tickt. Mein vertrag wird zum Glück spätestens zum 22.06.2011 beendet. Einenem Unternehmen welches das Vertrauen auf Information vorsätzlich so missbraucht glaube ich garnichts mehr.

Hallo O2_Sandra,

 

 

dann hoffe ich jetzt also das bei allen 5 Verträgen die 15% weiterhin gelten. Die Hotline hatte es mir so bestätigt, aber im Online Portal ist es nicht ganz klar ersichtlich.

Wie auch immer, ich werde die nächsten Rechnungen abwarten und dann gegebenenfalls reklamieren.

Hoffentlich wird das nicht nötig sein...

 

LG Marion

@watimpott

 

Genau das ist auch mein Problem.

Ich kann den Hotline Mitarbeitern nicht so ganz vertrauen. Je nachdem wen man dran hat bekommt man andere Informationen. Einer sagte sogar das man die Weltzonen Option nicht zurück bekommen kann und die Regulierungsbehörde diese Umstellung O2 vorgegeben hat!

Daher warte ich auf die Rechnung, wenn diese korrekt ist, ist alles im Lot.

 

Eigentlich sind wird gut mit O2 zufrieden gewesen, was Preis und Leistung angeht. Da wir die Omas und Opas dort auch zu sehr guten Konditionen (Alle mit Genion Card S oder Genion L Aktion für 12,50 €!!) untergebracht haben möchten wir eigentlich nicht kündigen. Aber auf alle Fälle muß ich nun besser kontrollieren.

 

LG Marion

@prusseliese

 

Du musst einfach nur SCHRIFTLICH Widerspruch gegen die Reise Option einlegen. Die Gespräche müssen dann wie vor dem 06.06.2011 nach Weltzonentarif abgerechnet werden, selbst wenn Du gerade noch im Ausland telefoniert hast. Das musst du aber umgehend machen, nachdem dir die Situation bekannt ist.

 

Schreibe einfach einen Widerspruch per Mail und drohe damit, dass du Dir die Abbuchung von der Bank zurück holst, wenn mehr als zu dem Vertragsstand vor dem 06.06.2011 abgebucht wird. Die Kosten für die Rückholung kannst Du dann O2 belasten. O2 berechnet 19,- für eine zurückgegangene Überweisung - wenn ich das auch mache bleibt noch was übrig 😀

 

In der Hotline haben die mir auch mal erzählt, dass ich keinen Einzelverbindungsnachweis per Post mehr bekommen kann, wenn der einmal online abrufbar ist. Für einmalig 5,- habe ich dann bei dem nächsten Mitarbeiter doch wieder auf Postversand umstellen könne.

Habe zwar schon schriftlich Widerspruch eingelegt aber getan hat sich noch nichts.

 

Die Situation kann dir durchaus bekannt sein, solange o2 nicht schriftlich informiert, gilt die ganze Option nicht.

Erst nach offizieller schriftlicher Information (per Briefpost !!!) beginnt die Widerspruchsfrist. Alle anderen Infos dazu sind irrelevant, die Info muss die persönlich von o2 mitgeteilt werden.

Bis jetzt hällt es o2 aber anscheindend nicht für erforderlich!

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Das ist richtig. Solage noch keine Infos geschickt wurden läuft keine Widerspruchsfrist.

 

Zum Thema Rückbuchung: Du hast keine Kosten, die du o2 in Rechnung stellen kannst, denn die Gebühren gehen zu Lasten von o2 und werden dir zzgl. Bearbeitungsgebühren weitergegeben. Eine Rückbuchung würde ich aber erst dann vornhemen, wenn o2 nicht reagiert, nachdem du schriftlich eine angemessene Frist gesetzt hast.

Die Buchung der Reiseoption ohne Information des Kunden, wurde von Rechtsexpertendiese kommen zu der Auffassung, das die Änderung nicht mit dem deutschem Vertragsrecht vereinbar ist.

Hierbei ist es unerheblich, ob dieses ein Vorteil oder Nachteil für den Kunden darstellt.

Die Zubuchung ist als Änderung des Vertrages zu sehen und diese unterliegt der Schriftform.

Da bedeutet, der Kunde ist persönlich schriftlich über die Änderung zu informieren und ihm

ein Widerspruchsrecht einzuräumen, die Zubuchung darf auch erst dann erfolgen wenn die Widerspruchsfrist

abgelaufen ist. Eine Berechnung bei Verträgen die vor dem 06.06.2011 geschlossen wurden, ist

demnach rechtswidrig. Je nach Rechtslage ist sogar zu prüfen, ob ein Vertrag der einseitig

geändert wurde und unter bestimmten Umständen im Wesentlichen auch zu Ungunsten des Kunden ausfallen kann

(Stichwort: Viele Kurzgespräche), ab diesem Zeitpunkt ruht, bis die sogenannte Vertragsstörung behoben ist, was bedeutet

das Leistungen ab diesem Zeitpunkt, nicht berechnet werden dürfen.

@watimpot

 

Du behauptest: "Habe außerordenlich und fristlos deshalb gekündigt. Letzendlich hat o2 es zähneknirschend hingenommen."

 

In einem anderen Forum schreibst du allerdings am 15.6.:

 

"Da ich selber nur o2o Vertrag habe und monatlich kündigen kann, ist dies bereits geschehen."

 

http://forum.sat1.de/showthread.php?p=700300 

 

Was stimmt den jetzt? Hat überhaut schon jemand erfolgreich sondergekündigt deswegen?

 

 

Benutzerebene 1
Was jammern denn einige rum hier.... man kann jederzeit und ohne Kosten, oder Verlust irgend welcher Sonderkonditionen wieder zurück wechseln!

O2 schreibt dazu unter Details ganz unten, unter "1", der letzte Satz:

 

 Falls Sie Vorteile der Reise-Option Telefonie/SMS nicht nutzen möchten, können Sie jederzeit kostenlos zurück in den Tarif "Weltzonen (Sprache)" wechseln.

 

Also was gibt es noch zu meckern? Wer also ins EU-Ausland fährt, stellt vorher um (alle Provider müssen innerhalb von 24 stunden die Umstellung in den geltenden EU Tarif ermöglichen...) und fertig!

 

Und nur mal so am Rande...es gibt viele Geschäftsleute die sich über dieReise-Option freuen, weil sie viel im Ausland sind und oft längere Gespräche führen müssen.

 

Also jeder wie er mag!

 

 

Gruß an alle O2ler

Benutzerebene 6
Abzeichen
Gauchonaut schrieb:
@watimpot

 

Du behauptest: "Habe außerordenlich und fristlos deshalb gekündigt. Letzendlich hat o2 es zähneknirschend hingenommen."

 

In einem anderen Forum schreibst du allerdings am 15.6.:

 

"Da ich selber nur o2o Vertrag habe und monatlich kündigen kann, ist dies bereits geschehen."

 

http://forum.sat1.de/showthread.php?p=700300 

 

Was stimmt den jetzt? Hat überhaut schon jemand erfolgreich sondergekündigt deswegen?

 

 


Vermutlich nicht, wäre aber kein Problem, wenn man will. Ich bekam mitlerweile meine Rechnung und o2 hat den kurzen eingehenden Testanruf vom 6.6. tatsächlich mit 75 Cent berechnet. Im EVN ist dieser mit VG (Verbindungsgebühr) gekennzeichnet, als Rufnummer ist meine eigene Rufnummer angegeben, bei Dauer steht nichts und als Betrag 0,6303 (ohne MwST). Bei mir steht außerdem noch ein kleines g hinter dem Betrag, weil die 75 Cent von einer Portierungsgutschrift abgezogen wurden. Da in meiner Rechnung noch weitere Fehler standen und die Gutschriften deshalb vollständig aufgebraucht wurden, hab ich dann direkt mal bei der kostenlose Hotline angerufen und nach langem hin und her hat der 2. Hotliner die Gutschriften wieder aufgebucht (beim ersten Anruf hat der Hotliner einfach nach ein paar min aufgelegt). Sonderkündigung ist für mich uninteressant, weil ich nur Verträge ohne GG und Laufzeit habe. Da könnte ich auch regulär kündigen oder die Karten in die Schublade legen bzw erstmal das Guthaben verbrauchen 😛 . Da ich aber mein Geld wiederhabe, lass ich das mal noch sein.

 

Trotzdem ist eine Sokü natürlich möglich, genauso kann man die Rechnung beanstanden und das Geld zurückzuverlangen, zumindest dann, wenn man von einer falschen Berechnung betroffen ist. Da o2 scheinbar nicht die exakte Länge eingehender Gespräche erfasst, könnte man auch die gesamte Summe solcher Gespräche zurückverlangen.

Eine ordnungsgemäße Mitteilung von o2 habe ich übrigens noch keine erhalten. Zwar war bei der Rechnung ein Werbe-Blatt beigelegt, auf dem steht, das alle Bestandskunden auf die Reise-Option umgestellt wurden (ohne ein Datum zu nennen), aber rechtlich hat das natürlich überhaupt keine Bedeutung, allein schon deshalb, weil der Hinweis zum Widerufs- bzw Sokü-Rechts fehlt. Außerdem werden Kunden mit online-Rechnung ganz sicher keine Beileger erhalten. Die Info SMS hat erst recht keine Aussagekraft, da diese mal kommt, dann wieder nicht, mal mit der richtigen Option, dann wieder mit der falschen. Das o2 eine Sokü einfach so akzeptiert, würde ich nicht drauf wetten, aber dann müsste man die halt durchboxen, was bei der derzeitigen Situation wohl kein großes Problem wäre.

 

gruß, zündi

Habe ein Sonderdündigungsrecht bekommen. Habe bei o2o zwar ein monatliches Kündigungsrecht bin aber rund 2 Wochen eher raus gekommen. Leider gibt es weiterhin Ungereimtheiten, aber das ist eine anderes Thema hier. (Versandt von unerwünschter Werbung).

Aber hier zeigt sich wie o2 mit Kundenangaben umgeht.  

ghostuser schrieb:
Also jeder wie er mag!

__________________________

Schreibe bitte keinen Blödsinn. O2 stellt eigenwillig Verträge um und informiert die Kunden nicht. Nur weil dir und der Rest der Fangemeinde das passt, heisst das noch lange nicht, dass es dem Rest der Kunden gefällt.

Sandroschubert schrieb:
ghostuser schrieb:
Also jeder wie er mag!

__________________________

Schreibe bitte keinen Blödsinn. O2 stellt eigenwillig Verträge um und informiert die Kunden nicht. Nur weil dir und der Rest der Fangemeinde das passt, heisst das noch lange nicht, dass es dem Rest der Kunden gefällt.

Exakt so ist es,Sandroschubert. Die Reiseoption mag zwar für den Einen oder Anderen ja ok sein, aber es geht gar nicht das ungefragt und ohne irgend eine Mitteilung eigenmächtig um zustellen.

Schön das o2 das irgendwo schreibt, hier hätte der Kunde aber nach deutschem Recht, 6 Wochen vorab informieren MÜSSEN.

Wenn ein Kunde nichts davon mitbekommt und weiss, kann der auch nicht zurück wechseln.

 

Ich werde den Eindruck nicht los, das bei o2 Absicht dahinter steckt.

watimpott schrieb:
Schön das o2 das irgendwo schreibt, hier hätte der Kunde aber nach deutschem Recht, 6 Wochen vorab informieren MÜSSEN.

Wenn ein Kunde nichts davon mitbekommt und weiss, kann der auch nicht zurück wechseln.

 

Ich werde den Eindruck nicht los, das bei o2 Absicht dahinter steckt.


@watimpott  

Den Eindruck habe ich auch. Der Vorsatz, dass O2 die Kunden ungefragt umgestellt hat, ist ja offenkundig  - das gibt o2 ja selbst zu.

Was meinst Du: Könnte es vielleicht sein, dass O2 darauf hofft, dass ein gewisser Prozentsatz das gar nicht merkt? Oder sich vielleicht nicht zu helfen weiß, wenn er es dann merkt? Oder sich von der Hotline  oder O2_Henning belabern lässt, dass alles rechtens und verjährt sei?  Das kann doch eigentlich bei einem so seriösen Unternehmen wie O2 nicht sein, oder?

Gehe stark davon aus das o2 damit rechnet das der Großteil der Kunden es nicht mitbekommt. Da zudem Auslandskosten auch erst abgerechnet werden, wenn es der Provider im Ausland meldet, vergeht natürlich noch einmal extra Zeit.

Reklamationen wird o2 dann ersteinmal ablehnen da man einen Einspruch nicht rechtzeitig getätigt hat.

Erwarte das mindestens 70 % der Kunden, die Umstellung nicht mitbekommen, da sich davon rund 80 % auf eher kurze gespräche beschränken, die dadurch teurer werden, ein lukratives Geschäft für o2. Seriös nenne ich das nicht.

 

Ich und Rechtsexperten sehen es aber so, das die Widerspruchsfrist gegen diese Option erst dann beginnt, wenn o2 alle Kunden offiziell von der Umstellung schriftlich informiert hat.

 

Ich habe meine Konzequenzen gezogen und bin nicht mehr bei o2. Es ist für mich zu vermuten das o2 weitere Änderungen einführt, ohne Kunden darüber zu informieren. 

Ich habe heute meine Rechnung und den EVN online einsehen können. Trotz meines Widerspruchs am 17.06.2011 bezüglich der Reise-Option und der darauf folgenden "Es tut uns leid"-mail von o2 wurden bis zum 18.06. die Tarife der Reiseoption berechnet. EINE FRECHHEIT!!!!

Ich habe bei der Kundenhotline angerufen (über die kostenpflichtige Nummer, unter der kostenlosen geht auch nach 15 Minuten  Wartezeit kreiner dran) und mich über die Rechnung beschwert. Ich bekam die Antwort, dass nach meiner Kündigung nach dem 18.06. auch wieder nach Weltzonentarif berechnet wurde, die Zeit vor der Kündigung könnten sie  nicht ändern. Ich hatte aber nicht gekündigt sondern der Option widersprochen. Die wissen ganz genau was los ist, versuchen es aber trotzdem. Nachdem ich verstärkt meine Entschlossenheit gezeigt habe war mein Widerspruch akzeptiert. Ich habe per SMS eine Bestätigung für eine Gutschrift bekommen, die nach meiner Forderung auf Kulanzentschädigung auch immerhin etwa zusätzliche 24 Euro ausmacht.

Mein Fazit: Man wird verarscht, beschwert sich und während der Beschwerde wird versucht noch mal verarschen. Dreister geht es nicht mehr.

Wenn ein Cent mehr als der vertraglich vereinbarte Betrag abgebucht wird lasse ich die Abbuchung zurückgehen.