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Muss man eine Kündigungsbestätigung explizit anfordern?


Ich habe im Juli 2018 meinen Vertrag gekündigt und bisher noch keine Bestätigung erhalten.
Hätte ich diese explizit anfordern müssen?
Ich bin ehr davon ausgegangen, dass man automatisch eine Bestätigung bekommt, wie überall sonst auch!
Ich habe auch schon gelesen, dass es bei den Rechnungen mit drin steht bei "Gut zu Wissen", aber da ist es mir leider nicht ersichtlich, dass meine Kündigung eingegangen ist und der Vertrag zum 15.7.19 beendet sein wird. Kann mir einer den entscheidenen Hinweis geben?
Oder sollte ich nochmals eine Kündigung abschicken?

Lösung von Bollermann

Kündige besser noch per Fax. Alles andere wäre, aufgrund der kurzen Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist, zu unsicher.

Bei der Vormerkung und telefonisch bestätigen, hat man keinen Nachweis.

Der Kunde muss im Streitfall beweisen, dass der Anbieter die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist erhalten hat. Eine schriftliche Bestätigung der Kündigung seitens des Anbieters ist keine Pflicht.

Die Sendebestätigung des Fax reicht als Beweis vollkommen aus.

10 Antworten

stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+3
Wenn der Vertrag gekündigt ist, dann steht unter Mein o2 die Angabe "gekündigt zum:" sowie auf der letzten Seite der Rechnung in der Spalte "Kündigungseingang am" das Datum des Kündigungseingang.
Wenn in der Rechnung die Spalte "Kündigungseingang am" nicht existiert oder leer ist, liegt auch keine Kündigung vor.

  • April 7, 2019
Wie hast Du gekündigt?

Wenn Du im Juli des letzten Jahres gekündigt hast und bisher weder eine Bestätigung erhalten hast noch es in der Rechnung unter "Gut zu wissen" vermerkt ist, dann ist da wohl etwas schief gelaufen. Kündige dann lieber nochmal, und zwar nachweislich als Einschreibebrief oder Fax und hebe den jeweiligen Beleg gut auf.

  • Autor
  • Besucher:in
  • April 7, 2019
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Es steht leider tatsächlich nur "Kündigungsfrist 3 Monate zum 15.7.19", dementsprechend ist ja doch keine Kündigung eingegangen.
Ich hatte damals die Vorlage ausgefüllt und dann als Brief abgeschickt.
Diesmal werde ich es dann doch per Fax schicken und eine Bestätigung anfordern und 6 Wochen warten.

  • April 7, 2019
Dann mach das schnell, denn die Kündigungsfrist beginnt in ein paar Tagen.

Hebe unbedingt den Fax-Sendebeleg gut auf.

  • Besucher:in
  • April 7, 2019
Also wenn die Kündigung mehr als 1 Monat her ist, müsste es doch auch in der Mobilfunkrechnung vermerkt sein, oder nicht?

Wenn es nicht im Kundenkonto "Mein O2" steht, mach einfach dort noch eine Kündigungsvormerkung und Ruf danach die Nummer in der Vormerkungsbestätigungs-E-Mail an. Falls Die E-Mail auch nicht ankommt, ist irgendwo ein systemisches Problem.

Sandroschubert
Legende
Steht doch alles bereits in den vohergehenden Beiträgen.

Zum Thema Kündigungsvormerkung warum nicht gleich die Nummer nutzen die angezeigt wird? Oder noch besser so kündigen das man einen Navhweis hat.

Alles viel einfacher.

  • Besucher:in
  • April 7, 2019
Man kriegt den Nachweis kurz nach dem Anruf der Nummer per E-Mail. Und der ist Wasserdicht. {Ich war auch skeptisch, aber das klappt gut.}


Bei Vodafone KDG z.B. ist das dagegen anders. Dort muss man das Kündigungsschreiben per Post unter Zeugen als Einschreiben mit Rückschein aufgeben, wenn es zuverlässig klappen soll/muss. Oder Monate vor der Frist per Online-Formular, damit man es noch 2-3mal wiederholen kann, falls sie die Kündigungsnachricht verschwindibussen.

Und bei der Telekom (DSL) wird alles verbaselt und irgendwann erst wiedergefunden, was nicht per Fax kommt.

Bollermann
Legende
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  • Lösung
  • April 8, 2019
Kündige besser noch per Fax. Alles andere wäre, aufgrund der kurzen Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist, zu unsicher.

Bei der Vormerkung und telefonisch bestätigen, hat man keinen Nachweis.

Der Kunde muss im Streitfall beweisen, dass der Anbieter die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist erhalten hat. Eine schriftliche Bestätigung der Kündigung seitens des Anbieters ist keine Pflicht.

Die Sendebestätigung des Fax reicht als Beweis vollkommen aus.

  • Besucher:in
  • April 8, 2019
Also die Kündigung nach der Vormerkung hat man in 20min durch. Die definitive Kündigungsbestätigung (in Textform) hat man spätestens am nächsten Tag (vormittags).

Nur am allerletzten Tag, ist die Kündigung per Fax (mit qualifiziertem Sendungsbericht als Beleg) sicherer. {Wobei sich allerdings bei Vormerkung die Frist um 10 Tage nach der Vormerkung verlängert.}

Sächsin
Legende
  • April 8, 2019
Also die Kündigung nach der Vormerkung hat man in 20min durch. Die definitive Kündigungsbestätigung (in Textform) hat man spätestens am nächsten Tag (vormittags).
Letzteres kann ich (und viele andere, wie man hier im Forum schön nachlesen kann, wohl auch) nicht bestätigen.