Ich habe eine Frage, zum Mobilfunkvertrag, bzw. zu der von meiner Frau genutzten SIM Karte. Meine Frau arbeitet seit April in der Schweiz. Hierbei ist sie immer von Sonntagabend bis Freitag Abend in der Schweiz. Während des Aufenthalts in der Schweiz kann sie ihr Telefon nicht mit der Deutschen SIM Karte von O2 nutzen, weil es im Gegensatz zu dem bei Vertragsverlängerung versprochenes Zusatz-Paket nicht mehr gibt. Sonst hätten wir es gerne dazu gebucht. Da die Schweiz vom EU Roaming ausgeschlossen ist, hat sie keine Möglichkeit, ihre SIM Karte zu nutzen. Ausser zu horrenden Kosten. Hat man auf Grund dieser Umstände ein Recht auf Sonderkündigung. Einen Mietvertrag, sowie einen Arbeitsvertrag können wir nachweisen.
Mit freundlichen Grüßen Volker
Lösung von o2_Jelena
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