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Kündigungsvoranmerkung und Feiertage

  • April 20, 2019
  • 11 Antworten
  • 363 Aufrufe

Hallo,

Ich habe am 12. April meine Kündigung zu 2 Mobilfunkverträgen vorangemerkt und 10 Tage Zeit anzurufen.

Leider bin ich für heute zu spät (nach 18 Uhr).

Operiert die Hotline auch am Montag bzw. generell an Feiertagen? Werden Feiertage bei den 10 Tagen miteingerechnet oder verlängert sich die Frist?
Gibt es alternativ eine andere Möglichkeit die Kündigung durchzusetzen?

Danke und viele Grüße

Lösung von stefanniehaus

Die Hotline für die Kündigungsbestätigung ist nur an Werktagen besetzt. Entsprechend wirst du diese erst am Dienstag erreichen können, was für die aktuelle Vormerkung zu spät ist.
Feiertage etc. verlängern die Frist nicht.

Bis wann geht die Kündigungsfrist? Du kannst natürlich noch per Fax oder per Brief kündigen. Klappt natürlich nur, wenn die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

11 Antworten

stefanniehaus
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  • Legende
  • Lösung
  • April 20, 2019
Die Hotline für die Kündigungsbestätigung ist nur an Werktagen besetzt. Entsprechend wirst du diese erst am Dienstag erreichen können, was für die aktuelle Vormerkung zu spät ist.
Feiertage etc. verlängern die Frist nicht.

Bis wann geht die Kündigungsfrist? Du kannst natürlich noch per Fax oder per Brief kündigen. Klappt natürlich nur, wenn die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

  • Autor
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  • April 20, 2019
Die Hotline für die Kündigungsbestätigung ist nur an Werktagen besetzt. Entsprechend wirst du diese erst am Dienstag erreichen können, was für die aktuelle Vormerkung zu spät ist.
Feiertage etc. verlängern die Frist nicht.

Bis wann geht die Kündigungsfrist? Du kannst natürlich noch per Fax oder per Brief kündigen. Klappt natürlich nur, wenn die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist.


Die Frist geht bis zum Montag.

Sollte in dem Fall nicht eigentlich § 193 BGB greifen und die Frist sich bis Dienstag verlängern?

  • April 20, 2019
Nein.

bs0
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  • Legende
  • April 20, 2019
Leider nicht. Der BGH hat auch bestätigt, dass Vertragskündigungen nicht unter diesem § fallen.

Hast du keine Möglichkeit, ein Fax zu schicken?

  • April 20, 2019
Hallo,

Ich sähe notfalls noch die Kündigung über Onlinedienste, wie Aboalarm.

Habe aber keine persönliche Erfahrung damit.

Gruß
Gmo

Bollermann
Legende
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Da das jetzt wirklich "Last Minute" ist, hilft nur noch ein Fax an die 01805 571766. In dem Fall hättest du dann auch gleich einen Nachweis für die fristgerechte Kündigung.

Gilt nur noch die Frist der telefonischen Bestätigung bis morgen oder endet dann auch die reguläre Kündigungsfrist?

Hari63
Einsteiger:in
  • Einsteiger:in
  • April 21, 2019
Was wirklich ein Armutszeugnis von O2 ist.Fast jeder Billig Anbieter hat eine Hotline die 7 Tage die Woche 24 Stunden erreichbar ist,auch an Sonn und Feiertagen.

Sandroschubert
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Was wirklich ein Armutszeugnis von O2 ist.Fast jeder Billig Anbieter hat eine Hotline die 7 Tage die Woche 24 Stunden erreichbar ist,auch an Sonn und Feiertagen.
Mal unabhängig davon ist die Kündigung aber eine Sonderlocke. Und da hat, sofern der Anbieter das überhaupt anbietet, mit Sicherheit nicht an Sonn- und Feiertagen eine Besetzung.

Was du auch gern hier übersiehst ist das der TE schon ein paar Tage verstreichen lassen hat, hier sollte man sich auch mal selbst bewusst sein das es kniffelig über Feiertage wird.

Aber du hast erst einmal schön den schwarzen Peter weitergegeben.

Gruß

  • April 21, 2019
Stehen die Öffnungszeiten nicht im Vormerkungsprozess bei der für die Bestätigung des Kündigungswunschs anzurufenden Hotline-Nummer dabei?

Hari63
Einsteiger:in
  • Einsteiger:in
  • April 21, 2019
Es geht hier nicht nur um diese Kündigung.Sondern im allgemeinen sollte so ein Großer Konzern eine Hotline haben die immer besetzt ist.Andere bekommens doch auch hin.Aber nicht nur das.O2 hat nicht mal eine mail Adresse wo man den Kundenservice kontaktieren kann,und das im Jahr 2019.Und verkauft noch DSL und Festnetz.Vor paar Jahren war der Kundenservice noch gut aber jetzt ist es nur noch traurig.

Eckhard
Stammgast
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  • Stammgast
  • April 21, 2019
Es geht hier nicht nur um diese Kündigung. ....

Doch! Dem Fragesteller geht es nur um seine Kündigung! Das war nämlich seine Frage.