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Kündigung und folgende Rechnungen

  • June 26, 2019
  • 1 Antwort
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Sehr geehrte Damen und Herren, da ich jetzt schon einige Beiträge zu Rechnungen nach Beendigung des Vertrages gelesen habe, möchte ich Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass ich für Rechnungen, die für Zeiträume nach 25.08.19 gestellt werden nicht bezahlen werde und bei Einzug eine Rückbuchung folgt. Um sich darauf einzustellen haben Sie immerhin 2 Monate. Das ist eine sehr lange Frist, abgesehen von dem dem viel früheren Eingang der Kündigung (03.09.18).

Lösung von bielo

Wenn die Rechnung zu recht erhoben wird, ist sie zu zahlen. Buchst du zurück, geht es an Inkasso. Beachte, dass o2 oft ein bis zwei Monate rückwirkend berechnet. Prüfe daher genau und entscheide dann.

Theoretisch können Rechnungen noch bis 3 Jahre (ab Ende des Jahres) erstellt werden, so es Forderungen gibt. Dann erst sind sie verjährt.


Alles Gute.

1 Antwort

bielo
Legende
  • Lösung
  • June 26, 2019
Wenn die Rechnung zu recht erhoben wird, ist sie zu zahlen. Buchst du zurück, geht es an Inkasso. Beachte, dass o2 oft ein bis zwei Monate rückwirkend berechnet. Prüfe daher genau und entscheide dann.

Theoretisch können Rechnungen noch bis 3 Jahre (ab Ende des Jahres) erstellt werden, so es Forderungen gibt. Dann erst sind sie verjährt.


Alles Gute.