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Kündigung online vorgemerkt - gesetzwidriges Verhalten seitens O2

  • January 25, 2016
  • 10 Antworten
  • 895 Aufrufe

FLX85
Besucher:in
Hallo

Habe mit euch mal wieder ein Problem!

Vorab verweise ich auf ein Urteil des LG Kiel (Az. 15 O 99/14), wonach ich nicht bei Ihnen anrufen muss, um eine bei Ihnen eingegangene Kündigung - auch eine online Kündigungsvormerkung (wie O2 diese nennt) rechtswirksam zu gestalten.

Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäftliche das keiner weiteren Kommunikation mit Ihnen erfordert!

Ich solle zur Bestätigung der Kündigung innerhalb von 10 Tagen bei Ihnen anrufen um diese rechtswirksam werden zu lassen - was mitunter o.g. Rechtsprechung ebenso wie Anwalt und Verbraucherzentrale definitiv widerlegen!

Ich habe die online Kündigung getätigt, am 17.01.2016 - das Ihnen diese Kündigung auf diesem Wege zugeht/zuging konnte mir die gute Dame am Telegon bestätigen, ebenso wie der Zeuge bei der Eingabe und auch die entsprechenden gesicherten Unterlagen - alleine die Weiterleitung zu der InfoSeite, das man anrufen müsse (ich wiederhole gerne o.g. Passage über die Rechtssprechung und das einseitige Rechtsgeschäft!!!), denn auf dieser Seite wird dies ausreichend bestätigt!

Sollte mein Vertrag nun - weil ich erst heute angerufen habe (was ich nicht hätte machen müssen!!!!) - noch bis 2017 laufen, so werde ich eine entsprechende Feststellklage unter Vorlage aller Dokumente, Beweise und Zeugenaussagen - inkl der Forderung auf Einsicht in die Telefonatmitschnitte meines heutigen Anrufs stellen und werde mit einer Wahrscheinlichkeit von 100% als "Gewinner" hervorgehen!

Ich fordere Sie hiermit auf - gleiches wird auch noch per Post an Sie und Ihre Rechtsabteilung gesendet - mir eine entsprechend meiner online Kündigung vom 17.01.2016 passende und korrekte Kündigungsbestätigung zum 18.04.2016 zu übersenden!

Hochachtungsvoll

F. Lux

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10 Antworten

Paule2803
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  • Besucher:in
  • January 25, 2016
Hi,

jo viel Spass beim Klagen. Das ist ja schon im Ansatz zum Scheitern verurteilt.

AGB: 8.7 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

Und das Urteil auf das Du Dich beziehst hat mit einer Onlinekündigungsvormerkung nix zu tun.

Aber dennoch viel Glück,

Paule


Eckhard
Stammgast
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  • Stammgast
  • January 25, 2016
Dir ist schon klar, dass du dich hier in einem " Kunden helfen Kunden" befindest?

Ein Moderator, eine Moderatorin wird sich hier melden. Dafür brauchst du aber Geduld.


FLX85
Besucher:in
  • Autor
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  • January 25, 2016
Das ist recht gleichgültig - diese Kündigung ist zugegangen und das ist - von dem AGB-Punkt - unabhängig.

Wenn die Kündigung der Schriftform bedarf, widerspricht sich o2 mit den gebotenen Möglichkeiten.

Die AGBs können nur bis zu einem gewissen Punkt von gesetzlichen Vorgaben abweichen - die Kündigubg ist über das Hauseigene System erfolgt und daher ebenso rechtsgültig wie eine vermeintliche Postsendung!


FLX85
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  • January 25, 2016
Schon klar - sollen dich ruhig melden, telefonisch erreicht man beim o2 Kundendiebst niemanden, der sich mit rechtlichen Aspekten auskennt - hatte vorhin 2 Telefonate mit denen, Anwalt war mit anwesend

Was O2 betreibt ist mehr als fragwürdig


Frogman
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  • Besucher:in
  • January 25, 2016
Du hast keine Kündigung eingereicht sondern diese vomerken lassen, somit nicht gekündigt. Die Kündigungsvormerkung ist ein freiwilliger Service den o2 anbietet wenn du dann anrufst und erklärst das du kündigen möchtetst wird es durchgeführt. Wenn du diesen freiwilligen Service nicht nutzen möchtest kannst du auch AGB Konform kündigen.

Les dir doch bitte mal http://www.telespiegel.de/news/15/1707-urteil-rueckruf-kuendigung.html dann wirst du sehen das dein Aktenzeichen nichts mit einer Vormerkung zu tun hat. Sondern der Kunde hatte gekündigt, die Kündigung war bestätigt, dann sollte er bei die Kundenbetreuung anrufen was vom Gericht als nicht notwendig eingestuft wurde. 😉


Paule2803
Besucher:in
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  • January 25, 2016
Hi,

genau so ist es.

Aber ich glaube der TE wird es nicht glauben.

Grüße

Paule


EmJayDoubleju
Besucher:in
  • Besucher:in
  • January 25, 2016
Hihi

Da wird im Eingangspost schon mit Kanonen auf Mücken geschossen...ohne die Kanone geladen zu haben.

Plötzlich ist der Kunde ein Rechtsexperte und verweist auf Grundsatzurteile und wasweissich nicht alles....kündigt seinen Vertrag aber via Rauchzeichen.

Fail des Monats Januar


stefanniehaus
Legende
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Warten wir einfach ab.

FLX85 hat offensichtlich 0 Ahnung von rechtlichen Zusammenhängen. Spätestens wenn er einen Anwalt um Hilfe bemüht wird dieser ihn auf den Boden der Tatsachen zurück holen.

Eine Kündigungsvormerkung ohne telefonische Bestätigung ist wie eine schriftliche Kündigung ohne Unterschrift. Also etwas was sofort in den Papierkorb wandert. Und das zu Recht.


bs0
Legende
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  • Legende
  • January 25, 2016
Und ziemlich eingebildet ist er auch noch. Dass fast alle Aussagen falsch sind scheint ihn aber nicht zu interessieren.

Das zitierte Urteil und der einzige Artikel der Verbraucherzentrale dazu, den ich finden konnte, betreffen wirksame Kündigungen, wo der Kunde trotzdem noch anrufen soll. Dass das natürlich rechtswidrig ist dürfte klar sein. Für diese Praxis waren früher z.B. auch Hostingprovider und große Maildienste bekannt. Weder das Urteil noch die im Fall behandelte rechtliche Situation passen zur Kündigungsvormerkung, da hier keine wirksame Kündigung vorliegt.

Er schreibt:

"Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäftliche das keiner weiteren Kommunikation mit Ihnen erfordert!"

Das ist 100% richtig, aber dazu muss man auch wirksam kündigen.

Dann noch:

"Ich solle zur Bestätigung der Kündigung innerhalb von 10 Tagen bei Ihnen anrufen um diese rechtswirksam werden zu lassen - was mitunter o.g. Rechtsprechung ebenso wie Anwalt und Verbraucherzentrale definitiv widerlegen!"

Dazu würden mich Quellen interessieren. Hier werden offensichtlich Kündigungsvormerkung und Kündigung verwechselt.

Da das ganze scheinbar auch an die Rechtsabteilung geschickt wurde, wird ein Mitarbeiter hier vermutlich gar nichts dazu schreiben. Ich bin mir daher nicht ganz sicher, was der Beitrag hier im Forum bezwecken sollte.


Zampano84
Einsteiger:in
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  • Einsteiger:in
  • January 25, 2016
Den werd ich mal abonieren, das verspricht interessant zu werden.

Ich vermute nur, dass wir - wie so oft - nicht mehr viel vom Kunden hören. Aber es geht ihm da wie vielen, die ihr Wissen um Rechtsdinge aus der Skandalpresse haben ☺️

Lt. AGB muss schriftlich gekündigt werden. Schriftlich i.S.d BGB heißt per Brief oder Fax. Der Kunde hat die AGB unterschrieben. Wenn O2 weitere Möglichkeiten offeriert, dann ist das gut, dann muss der Kunde da aber auch durch die Reifen springen und kann nicht (nur) eine Onlinevormerkung unter die erforderliche Schriftform subsumieren.

LG