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Gelöst

Kündigung nach Abschiebung


Guten Abend
Halloo liebe Services von o2


Mein Name ist Abdullah Amiri
Geburen am 5.10.xxxx
Telefon Nummer 01573XXXX662

Und es war ich bin seid 6.01.2019
Nicht mehr in Deutschland bin ich abgeschoben von der Regierung nach Afghanistan, und ich könnte nicht Bescheid geben kann es tut mir leid

Freundliche Grüße
Abdullah Amiri

———
edit @Eckhard : Datenschutz, einige Daten unkenntlich gemacht.

Lösung von o2_Solveig

Hallo @Hafe1 ,

dass es natürlich schwer ist für Menschen, die abgeschoben werden, dann noch an solche Dinge, wie die Kündigung eines Mobilfunkvertrages zu denken, sehe ich genauso.

Da ist der Mobilfunkvertrag natürlich eine Lappalie.

Leider weiß ich ganz einfach nicht, wie die Kommunikationsmöglichkeiten in Afghanistan sind. So geht es wahrscheinlich auch vielen anderen. Ich kann dem Kunden nur anbieten, sich zu melden, damit wir dann eine Lösung finden. Wie auch immer diese aussehen mag.

Unsere Experten und auch alle anderen Kunden haben versucht zu helfen. Da treffen die dargestellten Tatsachen auf das menschliche Schicksal.

Nichtdestotrotz waren die Aussagen der einzelnen Benutzer korrekt und ich persönlich glaube an das Konzept „Kunden helfen Kunden“ in der Community.

Die Diskussion sollte nicht in einem abfälligem Tonfall geführt werden und niemand persönlich angegriffen werden.
Da bin ich mir in dieser Diskussion nicht sicher, ob das auch erfüllt wurde. Das empfindet jeder anders.

Vielleicht bekommen wir das beim nächsten Mal besser hin und ich hoffe, dass sich der Kunde nochmal meldet, damit ihm geholfen werden kann.

Gruß, Solveig

22 Antworten

MariaMostrich
Mentor:in
Hallo Abdullah, du musst deinen Vertrag trotzdem kündigen mit O2 und bist zahlungspflichtig bis zum Vertragsende, auch wenn du jetzt in Afghana wohnst.
MfG

o2_Tatjana
  • Team
  • April 10, 2019
Hallo @Amiri Abdullah,

herzlich willkommen in der o2 Community!

@MariaMostrich hat ganz recht mit ihrer Antwort.

Viele Grüße, Tatjana

  • April 18, 2019
Hallo Abdullah Amiri,

Ich würde kündigen wegen Umzug ins Ausland und O2 um Kulanz bitten. Dann müßtest du evtl. nur noch 3 Monate zahlen.

Schau einmal hier

https://hilfe.o2online.de/mobilfunk-vertrag-tarife-15/kuendigung-wegen-umzug-ins-ausland-482844

Vielleicht hilft dir die Lösung in dem thread weiter.

https://static2.o9.de/resource/blob/67642/c55c863f20d14ec4f8d7ee32aea1bb16/kuendigung-umzug-ins-ausland-download-data.pdf

Gruß
Gmo

  • April 18, 2019
Hallo,

coole Antworten!

Ich stelle mir folgende Fragen:

  1. Wie soll Herr Amiri kündigen, per Briefpost mit Einschreiben und Rückschein? Eine elektronische Kommunikation mit O2 ist diesbezüglich nicht möglich. Oder etwa per Vormerkung und Anruf?
  2. Wie will O2 die Forderung in Afghanistan vollstrecken?
Wäre es nicht sinnvoller in solchen Fällen diese Mitteilung zu nehmen und den Vertrag außerordentlich zu beenden?

Ändert bitte mal eure Software. Sobald man eine Leerzeile einfügt springt die automatische Nummerierung auf 1.

Gruß

Hafe

o2_Steffen
  • Team
  • April 18, 2019
Hallo @Amiri Abdullah,

herzlich willkommen in der Community 🙂.

Hatte dir der Link von @Gmo, bereits weiterhelfen können? => https://static2.o9.de/resource/blob/67642/c55c863f20d14ec4f8d7ee32aea1bb16/kuendigung-umzug-ins-ausland-download-data.pdf

LG Steffen

  • April 18, 2019
@Hafe1

berechtigte Fragen. Mich hat nur irritiert, daß man jemanden der abgeschoben wird, auffordert, seinen Vertrag einzuhalten . Das ist schon hart.
Sonst hätte ich mich nicht gemeldet.

Ich würde mir auch eine Auflösung des Vertrages wünschen.

Gruß
Gmo

crroc
Besucher:in
  • Besucher:in
  • April 18, 2019
Hey!
Bin auch abgeschoben worden, brauche meinen Vertrag auch nicht mehr...

Nein, bin ich nicht 😎
Wollte damit nur klar machen, dass jeder mit dieser Aussage kommen kann, deswegen braucht O2 ja auch "Beweise"...

  • April 18, 2019
Ich stelle mir folgende Fragen:

  1. Wie soll Herr Amiri kündigen, per Briefpost mit Einschreiben und Rückschein? Eine elektronische Kommunikation mit O2 ist diesbezüglich nicht möglich. Oder etwa per Vormerkung und Anruf?

Wer abgeschoben wird, ist vorher mehrfach per Bescheid darauf hingewiesen worden, dass er vollziehbar ausreisepflichtig ist, und dass - sollte er nicht freiwillig ausreisen - amtlich rückgeführt wird. In der Regel vergehen u. U. viele Monate und ergehen mehrfach schriftliche Hinweise und Bescheide nach der Asyl-Ablehnung und dem Bescheid der vollziehbaren Ausreisepflicht bis zur tatsächlichen Abschiebung. Man hatte also genügend Zeit, seine Angelegenheiten zu regeln. Im vorliegenden Fall hätte o2 sicherlich eine Lösung angeboten, wenn Herr A. z. B. den Bescheid o2 hätte zukommen lassen.

Wie er die Sache jetzt regelt, ist einfach mal sein Problem.

Im übrigen kann man auch aus Afghanistan Faxe versenden, sicherlich ggfs. auch über Online-Fax-Dienste. Herr A. kann ja offenbar ins Internet und hier im Forum einen Beitrag schreiben. Denkbar ist, z. B. per Fax den Sachverhalt zu schildern und Belege zu übersenden. So wird sich sicherlich im Pass ein Eintrag der Bundespolizei finden lassen, und/oder man faxt den Bescheid der Ausländerbehörde. An ausgehändigtem Papier mangelt es bei Abschiebungen ganz sicher nicht. 😉

  1. Wie will O2 die Forderung in Afghanistan vollstrecken?

Diese Frage stellt sich nicht nur, wenn Menschen abgeschoben wurden, sondern auch, wenn sie auf andere Weise in viele andere Länder umgezogen sind. Insofern ist das kein Argument, dass man seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

  • April 18, 2019
Hallo, @crroc ,

dass Menschen Ihre Heimat aufgrund vom Kriegen und aus ähnlichen Gründen verlassen und unter teils menschenunwürdigen Bedingungen mehr als 1000 km zurück legen, sollten Sie Bedenken. Ob hierzu Scherze wirklich angebracht sind?

Die Aufgabe des Kunden HELFEN Kunden Forums ist es, Kunden Hilfestellung anzubieten. Dies vermisse ich hier, beispielsweise stellt sich die Frage, wie soll das Dokument, sofern man es ausdrucken und ausfüllen kann, nach Deutschland gelangen? Ein Zugang zur Direktkommunikation mit dem Support Team könnte helfen. Ein Foto des Abschiebebescheides als Nachweis dürfte genügen um den Vertrag zu beenden.

Es gibt Möglichkeiten, dies zu regeln. Etwas mehr konkrete Unterstützung durch das Moderatorenteam würde ich mir hier schon wünschen, beispielsweise durch die Frage nach geeigneten Nachweisen und eine Kommunikationsmöglichkeit.

Rechnen wir es Herrn Amiri hoch an, dass er sich überhaupt darum kümmert. Andere überlassen dies dem Inkasso, wobei die Kosten vermutlich nie beglichen werden.

Gruß

Hafe

  • April 18, 2019
@crroc

Kein guter Scherz, obwohl ich selbst über eine gehörige Portion schwarzen Humor verfüge.

Bislang wurden keine Beweise gefordert. Es dürfte auch schwer sein, Unterlagen in Afghanistan zu besorgen.

Da der Kunde einen Vertrag hat, gehe ich davon aus, daß er auch ein smartphone hat.

Es gibt kostenlose Scanprogramme für das smartphone, mit denen man Dokumente einscannen, als Pdf speichern und hochladen kann, evtl per PN.

Die Kontaktaufnahme wurde ja auch zuvor online hergestellt. Es war höchst anständig, daß der Kunde sich überhaupt gemeldet hat.

Wenn O2 nach Vorlage der Dokumente, den Vertrag kostenfrei auflösen würde, wäre ein gutes Werk getan.

Ansonsten stimme ich Hafe zu, daß O2 irgendwann seine Bemühungen zu seinem Geld zu kommen früher oder später vermutlich sowieso einstellen muß.

Gruß
Gmo

crroc
Besucher:in
  • Besucher:in
  • April 18, 2019
Hey!
Bin auch abgeschoben worden, brauche meinen Vertrag auch nicht mehr...

Nein, bin ich nicht 😎
Wollte damit nur klar machen, dass jeder mit dieser Aussage kommen kann, deswegen braucht O2 ja auch "Beweise"...


Das sollte kein Scherz sein!
Nochmal: Woher soll O2 wissen, dass Herr A. wirklich abgeschoben wurde / ins Ausland gezogen ist und er nicht einfach nur seinen Vertrag loswerden will?
Könnte so nicht jeder mit einem nach Flüchtling klingenden Namen sich hier im Forum melden und seinen Vertrag außerordentlich kündigen lassen (versuchen)?

bs0
Legende
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  • Legende
  • April 18, 2019
Ich glaube Hafe hat jetzt auch erkannt, dass sein Vorschlag nicht realisierbar ist. Dass man auch aus dem Ausland Post oder Fax nutzen kann dürfte ihm auch bekannt sein. Eventuell kann ein Moderator trotzdem eine Alternative vorschlagen.

  • April 19, 2019
Guten Morgen,

@bs0

du bist mit Satz 1 im Irrtum.

@Omikron
Du kannst mir einen Gefallen tun, ich suche immer noch einen Faxdienst für ein gelegentliches Fax an eine 018x Rufnummer, angemessener Preis für einzelne Faxe. Bitte nenne mir einen.

Dein nachfolgendes Zitat muss ich mir noch mal auf der Zunge zergehen lassen.

"Im vorliegenden Fall hätte o2 sicherlich eine Lösung angeboten, wenn Herr A. z. B. den Bescheid o2 hätte zukommen lassen. "

Nun stellen wir uns mal vor, du bist Sachbearbeiter bei O2. Wie sieht dein Lösungsvorschlag aus, der Vertrag hat noch eine Mindestvertragslaufzeit von 14 Monaten.

Ach ja, ich möchte natürlich nicht freiwillig das Land verlassen, Widerspruchsverfahren läuft.

Gruß

Hafe

  • April 19, 2019
Ach ja, ich möchte natürlich nicht freiwillig das Land verlassen, Widerspruchsverfahren läuft.
Ist jemand vollziehbar (also mit polizeilichem Zwang durchsetzbar) ausreisepflichtig, sind entsprechende Verfahren in der Regel (längst) beendet und Entscheidungen bestands- und rechtskräftig.

Schade, dass manche Menschen keine Ahnung von bestimmten Dingen haben, aber eine Meinung dazu.

  • April 19, 2019
Deinem letzten Satz stimme ich vorbehaltlos zu.

Wie schön, dass alle Abschiebungen immer problemlos und planbar für den Betroffenen laufen. Dieses Wissen müsste man nur noch an den Bundesinnenminister weiterleiten.

So naiv kann doch niemand sein!

Hast du einen Onlinefaxdienst für 018x Rufnummern gefunden?

Gruß

Hafe

Klaus_VoIP
Legende
Die Diskussion geht hier leider ziemlich durcheinander, vermutlich weil jeweils nur Einzelaspekte betrachtet werden. Die Gesamtbetrachtung ist auch leider sehr kompliziert.

Fakten:
1. Verträge sind einzuhalten!

2. Verträge, die eingegangen werden mit dem Wissen diese nicht erfüllen und bezahlen zu können, erfüllen möglicherweise sogar Straftatbestände. Wann war dem TE die Ausweisung bekannt? Laufzeit? Vor oder nach Vertragsschluß?

3. Das TKG sieht sehr wohl Regelungen für einen Auslandsumzug vor. Darauf ist o2_Steffen bereits eingegangen. Siehe TKG §46(8) und Verbraucherschutz:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/das-telekommunikationsgesetz-vorteile-fuer-die-telefonkunden-10956

4. Alle Regelungen nach TKG gehen von der rechtzeitigen Information des TK-Anbieters VOR dem Umzug aus. Wenn man nach dem Umzug nicht mehr so bequem und kostengünstig kommunizieren kann, ist der Umgezogene selbst dafür verantwortlich und muss sich folglich auch die Folgen zuschreiben lassen.

5. Die bisherige Rechtsprechung geht bei normalen Umzügen vom Verschulden des Kunden aus, da dies ausschließlich in seinem Machtbereich liegt. Komplizierter wird es, wenn jetzt hier Gründe wie Rückführung o.a. auftauchen, die möglicherweise anders zu bewerten sind. Das kann dann als "wichtiger Grund" sogar günstige Gründe für eine außerordentliche Kündigung bedeuten oder aber Vorsatz diesen Vertrag nicht zu erfüllen, was zum Verlust der Verbraucherschutzregelungen führen kann.

Fazit: ohne genaue Kenntnis der Umstände (genaue Historie) ist das gar nicht endgültig zu beurteilen.
Möge o2 nach Vorlage der Belege doch bitte eine weise Entscheidung fällen. Vielleicht hilft auch die deutsche Botschaft bei der Kommunikation mit o2?

Hier jetzt den Nachweis von kostenlosen Faxdiensten zu verlangen ist nun wirklich etwas lächerlich. Zudem scheint der TE sich nicht mehr für diese Angelegenheit zu interessieren. Oder er hat noch Freunde in D und die haben die Unterlagen längst weitergeleitet. Wozu jetzt hier noch verbale Nebelkerzen zünden, wenn die Rechtslage vollkommen klar ist? Die unglückliche Situation ist doch letztendlich der sehr späten Reaktion des TE zu verdanken. Das sich der Kunde erst mit 3 Monaten Verspätung meldet, gibt der Sache doch einen sehr bitteren Beigeschmack! Wie das Rechnungskonto wohl aussieht?

  • April 20, 2019
Guten Morgen,

für mich ist es unbegreiflich, was einzelne "Experten" in einem Kunden HELFEN Kunden Forum so alles zusammentragen. Nur vermisse ich weiterhin jedwede konkrete Hilfestellung.

Ich nehme mal an, Klaus_Voip hat die Beiträge nur überflogen und nicht wirklich gelesen. Vielleicht sollte man dies mal nachholen. Ein kostenloser Faxservice habe ich zu keinem Zeitpunkt verlangt, nur darauf hingewiesen, dass die Kommunikation per OnlineFax an eine 018x Faxnummer in Deutschland fast nicht angeboten wird, wie wird es dann wohl International sein.

Auch wartet man in der deutschen Botschaft nur darauf, die Kommunikation mit O2 zu ermöglichen?

In einem stimme ich ihm zu:

"Möge o2 nach Vorlage der Belege doch bitte eine weise Entscheidung fällen."

Und darauf haben wir User ohnehin keinen Einfluss. Solange sich Herr A. nicht mehr meldet ist hier sicher genug geschrieben worden. Daher verabschiede ich mich aus diesem Beitrag.

Gruß

Hafe

Klaus_VoIP
Legende
Wie soll denn eine "Hilfe" gegen bestehende Gesetze aussehen? Eine Hilfe kann es durchaus sein, wenn man einem Mit-Kunden die Rechtslage erklärt!
Oft genug widerspreche ich auch O2, dort wo Fehler passieren oder ein Mißverständnis besteht.
Ganz bewusst habe ich mir auch kein Urteil in der Sache erlaubt, da zu wenig Infos vorliegen.

Die Fakten sind aber doch unwiderlegbar. Ich finde es wiederum unredlich hier Stimmung zu machen und emotional zu argumentieren. Das ist auch keine echte Hilfe. Das die Zeche im Endeffekt von allen anderen Kunden getragen wird, sollte Dir auch klar sein. Wetten das das Rechnungskonto auf einem 3-stelligen Fehlbetrag aufgelaufen ist?

  • April 20, 2019
Hallo,

natürlich kann man auf gesetzliche Grundlagen hinweisen. In wieweit dies Herrn A. voraussichtlich hilft muss man als Helfender beurteilen. Ich habe so meine Zweifel, bereits dokumentiert in meinem ersten Beitrag. Aufgrund der aktuellen Lage gehe ich davon aus, dass O2 keine Forderungen in Afghanistan vollstrecken kann. Folglich richtet sich mein Augenmerk auf realistische Dinge.

Die wenigsten Geflüchteten mit ungeklärten Aufenthaltsstatus haben (zumindest in meinen begrenzten Bekanntenkreis) einen 24 monatigen Vertragstarif. Ohne Aufenthaltserlaubnis werden diese Verträge regelmäßig vom Mobilfunkanbieter abgelehnt. Ob es sich hier um einen Postpaid oder Prepaid Tarif handelt ist bisher nicht bekannt.

Der Kunde wurde abgeschoben, ob von ihm planbar oder überraschend, ist unbekannt. Ich erinnere an die Berichterstattung zu den Problemen mit Abschiebungen, die keineswegs immer freiwillig und vom Abgeschobenen planbar vorgenommen werden. Daher ist es nicht immer möglich, die Angelegenheiten vorher zu regeln. Es ist selbst für Muttersprachler schwierig, bei einem Umzug ins Ausland mit langer vorbereiteter Planung alle Unterlagen korrekt vorzulegen. Diverse Beiträge hier im Forum belegen dies.

Des Weiteren sperrt O2 bei Zahlungsproblemen kurzfristig den Anschluss. Schon aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass der Anschluss gesperrt ist und keine diesbezüglichen Kosten entstehen.

Bei allen Diskussionsteilnehmern fehlt mir die konkrete Unterstützung für Herrn A. Dass man seitens O2 Nachweise fordert ist m. E. bei einem Laufzeitvertrag in Ordnung. Zusätzlich muss neben dem Download auch eine Uploadmöglichkeit zur Verfügung stehen. Hier auf Onlinefax, Telefon, deutsche Botschaft usw. zu verweisen wird dem Kunden kaum helfen. Eine Kommunikation per PN/Support wäre ein einfaches Mittel, die dem Kunden ggf. helfen würde die geeigneten Nachweise O2 zukommen zu lassen. Warum einfach wenn es auch kompliziert sein kann?

Einen weiteren Unterstützungsbedarf sehe ich nicht. Da der Kunde sich nicht mehr gemeldet hat gehe ich allerdings davon aus, dass aus seiner Sicht die Angelegenheit mit der Information im Forum erledigt ist.

Bleibt nur die Frage, welchen Aufwand O2 noch betreibt um an eventuell nicht gezahlte Beträge zu gelangen? Diesen Aufwand zahlen letztlich alle Kunden, denn von Herrn A. wird vermutlich keine weitere Zahlung erfolgen.

Gruß

Hafe

Klaus_VoIP
Legende

für mich ist es unbegreiflich, was einzelne "Experten" in einem Kunden HELFEN Kunden Forum so alles zusammentragen. Nur vermisse ich weiterhin jedwede konkrete Hilfestellung.

Schließlich sind wir in einem Forum mit freiem Meinungsaustausch. Wenn Dir das zu wenig ist, dann mach doch bessere Vorschläge. Dieses Rummäkeln, aber ohne bessere konstruktive bzw. realistische Vorschläge zu äußern und die sinnfreie Kritik an Meinungen (!!!) anderer Forenmitglieder ist doch etwas, was den Brainstoming-Charakter eines freien Forums verletzt.
Armselig ist es aus meiner Sicht, wenn Du nicht mal die Ursache der Probleme erkennen willst. Das o2 hier Sonderlocken bauen soll, nur weil ein Kunde seine Sorgfaltspflicht(!!!) verletzt, ist doch völlig daneben. Bei allem Mitgefühl für den Einzelfall - der Kunde hat sich 3 Monate um NICHTS gekümmert, meldet sich nur einmal recht beiläufig und hat vermutlich seine Rechnungen nicht mehr zahlen können. Das o2 jetzt für so einen Kunden noch nachträglich rote Teppiche ausrollen soll ist doch realitätsfremd. Manchmal ist es einfach zu spät für "konkrete Hilfestellung".

o2_Solveig
  • Moderatorin
  • April 24, 2019
Hallo @Amiri Abdullah ,

falls du dies hier lesen kannst, ist es leider tatsächlich so, dass wir irgendeinen Nachweis benötigen dafür, dass du dich nicht mehr in Deutschland aufhälst.

Fallst du irgendetwas privat klären möchtest, schreibe bitte direkt an o2_Support

Gruß, Solveig

o2_Solveig
  • Moderatorin
  • Lösung
  • April 24, 2019
Hallo @Hafe1 ,

dass es natürlich schwer ist für Menschen, die abgeschoben werden, dann noch an solche Dinge, wie die Kündigung eines Mobilfunkvertrages zu denken, sehe ich genauso.

Da ist der Mobilfunkvertrag natürlich eine Lappalie.

Leider weiß ich ganz einfach nicht, wie die Kommunikationsmöglichkeiten in Afghanistan sind. So geht es wahrscheinlich auch vielen anderen. Ich kann dem Kunden nur anbieten, sich zu melden, damit wir dann eine Lösung finden. Wie auch immer diese aussehen mag.

Unsere Experten und auch alle anderen Kunden haben versucht zu helfen. Da treffen die dargestellten Tatsachen auf das menschliche Schicksal.

Nichtdestotrotz waren die Aussagen der einzelnen Benutzer korrekt und ich persönlich glaube an das Konzept „Kunden helfen Kunden“ in der Community.

Die Diskussion sollte nicht in einem abfälligem Tonfall geführt werden und niemand persönlich angegriffen werden.
Da bin ich mir in dieser Diskussion nicht sicher, ob das auch erfüllt wurde. Das empfindet jeder anders.

Vielleicht bekommen wir das beim nächsten Mal besser hin und ich hoffe, dass sich der Kunde nochmal meldet, damit ihm geholfen werden kann.

Gruß, Solveig