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Über Twitter (jens7berlin) habe ich mehrfach moniert, dass seit dem 22.7. im PLZ-Bereich 13127 kein Internetempfang und nur eingeschränkt Telefonempfang bis zum 28.8. vormittag möglich war.

Da ich hier einen Baumarkt mit Internetzugang (working station) habe, war eine Internet-Arbeit nicht möglich. Eine Monatsgebühr wurde mir jetzt erlassen, aber die Einschränkung war doch erheblich und weittragend. Kooperationspartner waren am Tage nicht erreichbar.

Gibt es eine weitere Kulanzmöglichkeit?

Vielen Dank im voraus.

Jxxx Wxxxxnn

xxxxxxxxxx

xxxxxxxxxx



edit o2_Solveig: persönliche Daten
Was erwartest Du? Die Gebühr wurde doch erlassen.



Ansonsten musst Du einen Schaden nachweisen und bezahlen lassen, das geht aber nur, wenn Du einen Business Anschluss hast und ist aufwändig.



Wenn Du einen Privattarif hast ist eine Schadenersatzregelung ausgeschlossen.
Ist ein Geschäftsanschluß...Danke für die Antwort 🙂
Was hast du unternommen um den Schaden zu mindern? Datenkarte von prepaid eines anderen Anbieters genutzt? Denn genau dafür ist eher Erlass der Grundgebühr gedacht.
Gerade gelesen, auch ein Privatanschluss ist Schadensersatz fähig. Gibt wohl ein bgh Urteil.
Hast du ein Aktenzeichen?
BGH, Urteil vom 24. 1. 2013 - III ZR 98/12 - Ausfall des Internetzugangs



Bezieht sich allerdings auf den DSL-Anschluß und nicht auf Mobilfunk (der TE hat ja hier im Mobilfunkbereich gepostet).
@Sächsin ich gehe davon aus, das er dsl meint, sonst ist er ja auch noch selbst schuld!
BGH, Urteil vom 24. 1. 2013 - III ZR 98/12 - Ausfall des Internetzugangs



Bezieht sich allerdings auf den DSL-Anschluß und nicht auf Mobilfunk (der TE hat ja hier im Mobilfunkbereich gepostet).






Dachte ich es mir. Danke

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