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Betrug um Kunden zu behalten und Vertrag zu verlängern

  • February 5, 2016
  • 14 Antworten
  • 636 Aufrufe

arthur maier
Besucher:in
Wie ich schon sehe, es ist nicht der erste Fall. Im Februar 20014 habe ich zwei Verträge mit der gute Firma abgeschlossen eins für mich selbst und eins für meine Frau. Im August 2015 habe ich die Online Kündigung vermerkt, diese natürlich auch bestätigt mit der Bitte um einer schriftlichen Bestätigung, was mir auch versprochen wurde. Einige Zeit habe ich auch darauf gewartet, die Bestätigung kam leider nicht. Anfang Oktober habe ich wieder  eine schriftliche Kündigung zugeschickt, diese wurde aber auch nicht bestätigt. Mein Fehler war, dass ich die Kündigung einfach per Post abgeschickt habe. Monate später, wo ich wieder nicht gehört habe, wurde noch ein Brief geschrieben, und dieses mal per Einschreiben abgeschickt.  Was die guten Damen und Herren gemacht haben?- Na klar, haben so getan, als die Kündigung nie angekommen wäre! Sie haben einen Nachweis angefordert, wo sie genau wissen, dass es nicht mehr nachweisen kann. Ich könnte es mir vorstellen, dass der Brief verloren gegangen ist (angeblich), wie erklärt sich das dann, dass mein Anruf (also Online Kündigung) nicht vermerkt wurde. Wo ich darüber nochmal am Telefon sprechen wollte, wurde mir vorgeworfen, ich habe die Kündigungsfrist selbst verpasst und dass ich die ganze Geschichte mit der Kündigung ausgedacht habe! So ein Ärger  habe ich noch nie gehabt, die Leute wissen überhaupt nicht was Kundenfreundlichkeit und Vertrauen ist! Für mein Vertrauen habe mich selbst gestrafft- Mobilfunk-Vertragsende  Februar 2017. In Zukunft werde ich bei O2 keine Prepaid-Card kaufen, einen Vertrag schon mal garnicht!  Davon werde ich auch meine Verwandten und Bekannten abraten! Das ist einfach eine unverschämte Betrügerei!

Lösung von o2_Jessica

Hallo @arthur maier‌,

die erste Kündigungs-Vormerkung war am 17.08.2015 -> nicht bestätigt (Auftrag offen*)

Die nächste war dann am 09.01.2016 -> nicht bestätigt (Auftrag offen)

Kündigung dann schriftlich am 15.01.2016 -> wirksam zum 08.02.2017, da eine wirksame Kündigung zum 07.11.2015 hätte erfolgen müssen.

Schreiben ausgehend nach der Reklamation (Zitat):

Aber keine Sorge: Lassen Sie uns einfach einen Nachweis über den fristgerechten Versand der Kündigung für die Rufnummer 0176/*******0 zukommen (z. B. Einschreiben-Rückschein/Vorder- und Rückseite).

Sowie dieser bei uns eingegangen ist, werden wir Ihr Anliegen noch einmal prüfen. Ihrem Kündigungswunsch sollte dann nichts mehr im Wege stehen.

Am 02.02. erneute Erinnerung den Nachweis zu erbringen, sodass Kündigung wirksam gemacht werden kann.

Neues Schreiben welches demnächst eintreffen sollte (Zitat):

Ich hab kann Ihre Enttäuschung über unser letztes Schreiben nachvollziehen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir zwingend einen Nachweis über den fristgerechten Versand der Kündigung für die obengenannten Verträge benötigen da ohne diesen kein Kündigungsdatum korrigiert werden kann.

Daher bitte ich Sie erneut zu prüfen ob Ihnen ein entsprechender Nachweis vorliegt.

Sowie dieser bei uns eingegangen ist, werden wir Ihr Anliegen noch einmal prüfen. Ihrem Kündigungswunsch sollte dann nichts mehr im Wege stehen. Bis dahin werden wir diesen fristgemäß erst zum nächstmöglichen Termin lösen. Die Kündigungsbestätigung erhalten Sie in einem separaten Schreiben von uns.



Des Weiteren ist nichts vermerkt.

Lieben Gruß,

Jessica

_______________________________________________

*offen= wurde nicht bearbeitet. Wenn man bei der genannten Rufnummer anruft um die Kündigung zu bestätigen, dann wird dieser Auftrag bearbeitet. Und, da der Anruf der Kundenrückgewinnung dient, werden weitere Einträge gemacht bezüglich der Angebote die unterbreitet wurden. Und das wird sorgfältig gemacht, da eben genau das die Aufgabe der Abteilung ist. Hier ist aber nichts vermerkt oder eingetragen.

14 Antworten

bs0
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  • February 5, 2016
Du hast keinen Nachweis, dass du gekündigt hast und wirfst o2 deswegen Betrug vor? OK, das muss man, glaube ich, nicht verstehen.


arthur maier
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  • February 5, 2016
Erstmal: wir hatten keine Freundschaft geschlossen, dass Sie zu mir  "du" sagen. Zweitens ich habe nicht gedacht, dass man etwas nachweisen muss( habe noch nie machen müssen, zum Glück gibt es auch ehrliche Anbieter), habe ja kein Verbrechen begangen.  Außerdem, wie ich schon geschrieben habe, mein einziger Fehler war, dass ich o2 vertraut habe, habe erst die Kündigung telefonisch bestätigt, dann das Brief mit einer "normalen" Briefmark markiert.  Beide Fälle kann man nicht nachweisen (aber, eine online Kündigung mit Datum liegt vor, nur die tel. Bestätigung ist nicht eingegangen, merkwürdig, oder?), was sie auch gerne ausgenutzt haben. Lange Rede, kurzer Sinn: in so eine Falle werde ich nicht mehr geraten. Werde mich sehr freuen, wenn der Vertrag zu Ende ist.  Ich hoffe mein Beitrag hilft einigen Menschen sich von der Betrugsfalle fernzuhalten, FALLS EIN VERTRAG ZUSTANDE GEKOMMEN IST, GLEICH EINE KÜNDIGUNG BIS ZUM ABLAUF DER FRIST SCHREIBEN UND AM BESTEN PER EINSHREIBEN SCHICKEN!!!  UNVERSCHÄMT UND VERLOGEN!!!


bs0
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  • February 5, 2016
Leider scheinst du hier einiges falsch zu verstehen:

1. In Internetforen ist es üblich, sich zu duzen

2. Die Beweispflicht für eine erfolgte frist- und formgerechte Kündigung liegt beim Kündiger

3. Betrug ist eine vorsätzlich begangene Straftat, und du solltest dich eventuell informieren, was Betrug ist und welche Tatbestandsmerkmale dafür erforderlich sind. Jemanden öffentlich Betrug vorzuwerfen kann (für dich) schnell nach hinten los gehen.

Ja, ich glaube dein Beitrag hilft vielleicht anderen Kunden: Immer schriftlich mit Nachweis kündigen. Und das nicht nur bei o2 natürlich.

Übrigens: Grossbuchstaben in einem Forum = Schreien = unhöflich.


LMSMDK
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  • February 5, 2016
Zum Thema "Du" kannst du die Nutzungsbedingungen hier im Forum einsehen: https://


  • February 5, 2016
Ich persönlich habe so meine Zweifel, dass die Geschichte - so wie eingangs erzählt - in allen Punkten stimmt. Zumindest sind da Unstimmigkeiten. Aber egal.

Was ich aber überhaupt nicht verstehen kann: Wieso schickt man ein Einschreiben und schmeißt den Sendebeleg weg, bevor man eine (schriftliche) Kündigungsbestätigung erhält? Da hätte man sich den Brief, zumindest als Einschreiben, auch sparen können.

Wie auch immer: Wenn der dargestellte Sachverhalt wider meiner Vermutung den Tatsachen entsprechen sollte, ist das Ganze zwar ärgerlich, aber die Nachweispflicht für den fristgerechten Eingang einer Kündigung liegt nun mal bei einem selbst.


arthur maier
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  • February 6, 2016
GROSSBUCHSTABEN= WARNUNG! Da will mir einer von Höflichkeit erzählen...Habe mir schon einige Kommentare durchgelesen,  bin nicht die einzige Person, die o2 als Betrüger benennt....Hab meine Meinung gesagt, hoffe, dass sie  jemandem hilft.


arthur maier
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  • February 6, 2016
Bitte richtig durchlesen: die Kündigung erst "normal" mit Brief verschickt worden, bisher noch nie ein Problem gehabt. Wenn man auch einen online Kündigung vormerken kann und diese telefonisch bestätigt, warum zum Teufel wird das nirgendwo gespeichert, zu welchen Zwecken wird sowas überhaupt angeboten?

Jetzt habe ich genug geschrieben, Wie gesagt, bin froh, wenn das verdammte Jahr vorbei ist und das ganze Mist gekündigt wird und dann NIE WIEDER, ABZOCKE!

PS. war mal wieder eine Warnung für andere


  • February 6, 2016


Bitte richtig durchlesen:



Ich habe Deinen Eröffnungsbeitrag sogar mehrmals gelesen. 😉



die Kündigung erst "normal" mit Brief verschickt worden, bisher noch nie ein Problem gehabt.



Ja, und später nochmal als Einschreiben. Und aus Deinem Beitrag entnehme ich, dass Du den Sendebeleg nicht nachweisen konntest.



Wenn man auch einen online Kündigung vormerken kann und diese telefonisch bestätigt, warum zum Teufel wird das nirgendwo gespeichert, zu welchen Zwecken wird sowas überhaupt angeboten?



Natürlich wird das grundsätzlich gespeichert. Funktioniert ja auch bei den allermeisten. Warum das bei Dir nicht geklappt hat, kann hier keiner sagen. Vielleicht meldet sich ja noch ein/e o2-Mitarbeiter/in hier, um das zu prüfen und ggfs. Stellung zu nehmen.



PS. war mal wieder eine Warnung für andere



Ja. Eine Warnung, wo auch immer AGB-konform, frist-, formgerecht sowie nachweisbar zu kündigen. Denn in den allermeisten Fällen steckt bei Firmen keine böse Absicht dahinter. Fehler können nämlich überall passieren, z.B. bei der Post, in EDV-Systemen oder wo/wie auch immer.

Im Übrigen bleibe ich dabei: Nach meinem persönlichen Eindruck stimmt irgend etwas bei Deiner Schilderung des Gesamtsachverhalts nicht.


bs0
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  • February 6, 2016
Weil andere genauso unwissend von Betrug reden ist es also richtig? Ist aber egal, deine Meinung haben wir verstanden, und deine Einstellung muss man schließlich nicht nachvollziehen können.


o2_Jessica
  • Team
  • Lösung
  • February 6, 2016
Hallo @arthur maier‌,

die erste Kündigungs-Vormerkung war am 17.08.2015 -> nicht bestätigt (Auftrag offen*)

Die nächste war dann am 09.01.2016 -> nicht bestätigt (Auftrag offen)

Kündigung dann schriftlich am 15.01.2016 -> wirksam zum 08.02.2017, da eine wirksame Kündigung zum 07.11.2015 hätte erfolgen müssen.

Schreiben ausgehend nach der Reklamation (Zitat):

Aber keine Sorge: Lassen Sie uns einfach einen Nachweis über den fristgerechten Versand der Kündigung für die Rufnummer 0176/*******0 zukommen (z. B. Einschreiben-Rückschein/Vorder- und Rückseite).

Sowie dieser bei uns eingegangen ist, werden wir Ihr Anliegen noch einmal prüfen. Ihrem Kündigungswunsch sollte dann nichts mehr im Wege stehen.

Am 02.02. erneute Erinnerung den Nachweis zu erbringen, sodass Kündigung wirksam gemacht werden kann.

Neues Schreiben welches demnächst eintreffen sollte (Zitat):

Ich hab kann Ihre Enttäuschung über unser letztes Schreiben nachvollziehen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir zwingend einen Nachweis über den fristgerechten Versand der Kündigung für die obengenannten Verträge benötigen da ohne diesen kein Kündigungsdatum korrigiert werden kann.

Daher bitte ich Sie erneut zu prüfen ob Ihnen ein entsprechender Nachweis vorliegt.

Sowie dieser bei uns eingegangen ist, werden wir Ihr Anliegen noch einmal prüfen. Ihrem Kündigungswunsch sollte dann nichts mehr im Wege stehen. Bis dahin werden wir diesen fristgemäß erst zum nächstmöglichen Termin lösen. Die Kündigungsbestätigung erhalten Sie in einem separaten Schreiben von uns.



Des Weiteren ist nichts vermerkt.

Lieben Gruß,

Jessica

_______________________________________________

*offen= wurde nicht bearbeitet. Wenn man bei der genannten Rufnummer anruft um die Kündigung zu bestätigen, dann wird dieser Auftrag bearbeitet. Und, da der Anruf der Kundenrückgewinnung dient, werden weitere Einträge gemacht bezüglich der Angebote die unterbreitet wurden. Und das wird sorgfältig gemacht, da eben genau das die Aufgabe der Abteilung ist. Hier ist aber nichts vermerkt oder eingetragen.


Zampano84
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  • February 6, 2016
Hmm, da stellt sich der Sachverhalt ja doch einigermaßen anders dar als in der Schilderung des Kunden. So ergibt nat. die Reaktion von O2 auch Sinn ☺️


Habiti
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  • February 6, 2016
Ich kündige immer via einschreibe oder Email bei beiden Verfahren kann man es nachweisen habe selbst bei o2 schon einen Vertrag gekündigt da er nicht mehr in Gebrauch war habe innerhalb von 6 Tagen meine Bestätigung gehabt bzw nach Eingang meines Briefes bei o2 hat ein Mitarbeiter mich angerufen ung nach dem kündigungsgrund gefragt ! Also ich finde o2 sehr kompetent ! Meine eigene Erfahrung ❤️


Zampano84
Einsteiger:in
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  • Einsteiger:in
  • February 6, 2016

§ 263 StGB
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

1.) Kunde möchte ein Jahr früher aus dem Vertrag raus als angegeben = Vermögensvorteil beim Kunden

2.) Vertraglich abgesichert ist ein anderes Datum als das, das der Kunde angibt = Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils

3.) Kunde behauptet Kündigung vorgemerkt und online bestätigt zu haben, was er aber lt. System nicht hat = Vorspiegelung falscher Tatsachen

4.) Wir sollten von einem anderen Kündigungstermin ausgehen als von dem, der nun der richtige ist = Erregen eines Irrtums

Ich bin mir inzwischen nicht mehr sicher wer hier der Betrüger ist. Oder habe ich einen Fehler in der Subsumtion?


  • February 6, 2016
Da lag ich ja tatsächlich nicht so ganz falsch mit meiner Einschätzung, dass bei der Schilderung des Eingangssachverhalts irgend etwas nicht so ganz stimmte...