Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Lösung

Beschwerde - o2 DSL + o2 Vertrag

  • March 25, 2019
  • 6 Antworten
  • 144 Aufrufe

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor drei Wochen war ich in einem o2 Shop in Hamburg. Der zuständige Kundenberater erschien auf den ersten Blick sehr kompetent und ich war zuversichtlich, dass alles so wie besprochen umgesetzt wird.
Jetzt hatte ich mehrere Fragen...diese wollte man mir übers Telefon nicht beantworten, also fuhr ich 65km zu dem entsprechenden o2 Shop, um dort zu erfahren, dass ich mit der o2 DSL Hotline telefonieren muss, um den Vertrag rückgänig zu machen. Super....
Heute habe ich nun bei der Hotline angerufen, die Dame sagte mir, ich müsse in den o2 Shop gehen. Also habe ich wieder in dem o2 Shop angerufen und mit einem Herren gesprochen, der zu mir sagte:
Eine Kündigung ist nicht mehr möglich. Alles was ich im Laden abgeschlossen habe kann nicht widerrufen werden auch wenn es zu einem Missverständnis gekommen sei, schließlich habe ich einen Vertrag unterschrieben und damit die Annahme bestätigt, auch wenn dies meinem Willen gar nicht entspricht. Vertrag ist nunmal Vertrag und ich einzelnen Vertragsdetails müsse ich kennen. (Ich verweise u.a. auf den Inhaltsirrtum gem. §119 BGB)
Nach dieser Aussage war ich eigentlich nur noch sprachlos.
Ergänzend dazu möchte ich Sie daruaf hinweisen, dass in diesem o2 Shop der Vertrag auf dem Tablet nicht angezeigt wird, man lediglich zu sagen bekommt, wo man zu unterschreiben hat.
Nachträglich muss ich mir wohl selbst eingestehen, dass ich naiv genug war, um den Berater blind zu Vertrauen. Ein Fehler der mit nie wieder passieren wird.

Desweiteren sagt mir der Mitarbeiter, wenn ich eine Frage zu meinem Handyvertrag habe, müsse ich nun nochmal vorbeikommen. Dieser wurde mir gem. des o2 Formblatts für 11,99 EUR p.M. verkauft. Über die Hotline erfuhr ich nun, dass ich aber 16,99 EUR p.M. zahlen muss.
Bevor ich nun wieder 65km zu diesem o2 Shop fahre, will ich von Ihnen wissen, wer mir bei den beiden Problemen definitiv helfen kann.

Ich bin seit vielen Jahren Kunde bei o2. Nach diesen Erlebnissen stelle ich mir allerdings die Frage, warum ich dies zukünftig noch sein sollte...Als einziger Grund fällt mir spontan ein:
Vertrag ist Vertrag und ich bin leider noch an Ihr Unternehmen gebunden....

Ich bitte um eine Antwort, die mir Wartezeiten in der Hotline und unnötige Fahrtwege für leere Aussagen erspart.

Danke.

Lösung von o2_Lars

Hallo @Leonitaz,
ich hab mir das mal angeschaut,. Du hattest kurz vor Deinem Beitrag ja Kontakt mit unserer Kundenbetreuung, da liest es sich im Kontakteintrag eigentlich so, als ob das ganze geklärt werden konnte?
Grundsätzlich ist es so, wie @bielo schon schrieb: bei einem Vertragsabschluss, der eben nicht an der Haustür, am Telefon oder im Internet abgeschlossen wurde, besteht so kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Du kannst natürlich das ganze einmal postalisch an die Kundenbetreuung schickst, eventuell besteht dort noch eine Möglichkeit.

Die Konditionen des Mobildunkvertrages wurden Dir per E-Mail direkt am Folgetag zugeschickt, ich kann zumindest in der Hinsicht auch nicht erkennen, dass es da eine Unklarheit gegeben hätte oder Du Dich dazu schon mit uns in Verbindung gesetzt hättest. Auch das wäre dann ein Fall, der am besten direkt über den Händler zu klären ist.
Gruß,
Lars

6 Antworten

bielo
Legende
  • March 25, 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor drei Wochen war ich in einem o2 Shop in Hamburg. Der zuständige Kundenberater erschien auf den ersten Blick sehr kompetent und ich war zuversichtlich, dass alles so wie besprochen umgesetzt wird.
Jetzt hatte ich mehrere Fragen...diese wollte man mir übers Telefon nicht beantworten, also fuhr ich 65km zu dem entsprechenden o2 Shop, um dort zu erfahren, dass ich mit der o2 DSL Hotline telefonieren muss, um den Vertrag rückgänig zu machen. Super....
Heute habe ich nun bei der Hotline angerufen, die Dame sagte mir, ich müsse in den o2 Shop gehen. Also habe ich wieder in dem o2 Shop angerufen und mit einem Herren gesprochen, der zu mir sagte:
Eine Kündigung ist nicht mehr möglich. Alles was ich im Laden abgeschlossen habe kann nicht widerrufen werden auch wenn es zu einem Missverständnis gekommen sei, schließlich habe ich einen Vertrag unterschrieben und damit die Annahme bestätigt, auch wenn dies meinem Willen gar nicht entspricht. Vertrag ist nunmal Vertrag und ich einzelnen Vertragsdetails müsse ich kennen. (Ich verweise u.a. auf den Inhaltsirrtum gem. §119 BGB)
Nach dieser Aussage war ich eigentlich nur noch sprachlos.
Ergänzend dazu möchte ich Sie daruaf hinweisen, dass in diesem o2 Shop der Vertrag auf dem Tablet nicht angezeigt wird, man lediglich zu sagen bekommt, wo man zu unterschreiben hat.
Nachträglich muss ich mir wohl selbst eingestehen, dass ich naiv genug war, um den Berater blind zu Vertrauen. Ein Fehler der mit nie wieder passieren wird.

Desweiteren sagt mir der Mitarbeiter, wenn ich eine Frage zu meinem Handyvertrag habe, müsse ich nun nochmal vorbeikommen. Dieser wurde mir gem. des o2 Formblatts für 11,99 EUR p.M. verkauft. Über die Hotline erfuhr ich nun, dass ich aber 16,99 EUR p.M. zahlen muss.
Bevor ich nun wieder 65km zu diesem o2 Shop fahre, will ich von Ihnen wissen, wer mir bei den beiden Problemen definitiv helfen kann.

Ich bin seit vielen Jahren Kunde bei o2. Nach diesen Erlebnissen stelle ich mir allerdings die Frage, warum ich dies zukünftig noch sein sollte...Als einziger Grund fällt mir spontan ein:
Vertrag ist Vertrag und ich bin leider noch an Ihr Unternehmen gebunden....

Ich bitte um eine Antwort, die mir Wartezeiten in der Hotline und unnötige Fahrtwege für leere Aussagen erspart.
Danke.

Magst du die Fragen nochmal kurz stellen?

  • Autor
  • Besucher:in
  • March 25, 2019
Die Frage in kurz zu dem oben genannten Problem:

Wer bietet mir eine Lösung?

bielo
Legende
  • March 25, 2019
Zu welchem Problem? Dein Text enthält viel, was dem Grunde nach nur verwirrt.

Ein Widerrufsrecht gibt es für Verträge nicht, die im Shop abgeschlossen wurden.

Bezüglich des Preises solltest du etwas genauer werden. Welches Formblatt?

  • Autor
  • Besucher:in
  • March 25, 2019
Ich möchte gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt den DSL Vertrag rückgängig zu machen, da dieser erst im Juni 2020 aktiviert wird.

Ferner möchte ich künftig nur die versprochenenen 11,99 EUR p.M. zahlen und nicht 16,99 EUR p.M., die mir der Kundenberater unter dem Punkt "Mein persönliches Angebot" auf dem Bogen aufgeschrieben hat und anschließend mit der Händlerunterschrift unterschrieben hat.

bielo
Legende
  • March 25, 2019
Ich möchte gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt den DSL Vertrag rückgängig zu machen, da dieser erst im Juni 2020 aktiviert wird.

Ferner möchte ich künftig nur die versprochenenen 11,99 EUR p.M. zahlen und nicht 16,99 EUR p.M., die mir der Kundenberater unter dem Punkt "Mein persönliches Angebot" auf dem Bogen aufgeschrieben hat und anschließend mit der Händlerunterschrift unterschrieben hat.

zu 1: Wie gesagt: Es gibt grds kein Widerrrufsrecht. Was ist der Grund für die Aktivierung so spät?
zu 2: Wenn der Händler irgendwas auf einem Zettel geschrieben hat, kann nur er das an o2 übermitteln. Das musst du da klären.

o2_Lars
  • Moderator
  • Lösung
  • March 30, 2019
Hallo @Leonitaz,
ich hab mir das mal angeschaut,. Du hattest kurz vor Deinem Beitrag ja Kontakt mit unserer Kundenbetreuung, da liest es sich im Kontakteintrag eigentlich so, als ob das ganze geklärt werden konnte?
Grundsätzlich ist es so, wie @bielo schon schrieb: bei einem Vertragsabschluss, der eben nicht an der Haustür, am Telefon oder im Internet abgeschlossen wurde, besteht so kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Du kannst natürlich das ganze einmal postalisch an die Kundenbetreuung schickst, eventuell besteht dort noch eine Möglichkeit.

Die Konditionen des Mobildunkvertrages wurden Dir per E-Mail direkt am Folgetag zugeschickt, ich kann zumindest in der Hinsicht auch nicht erkennen, dass es da eine Unklarheit gegeben hätte oder Du Dich dazu schon mit uns in Verbindung gesetzt hättest. Auch das wäre dann ein Fall, der am besten direkt über den Händler zu klären ist.
Gruß,
Lars