Mobilfunkverträge sind nicht ortsgebunden, daher begründet langsames Internet an einem bestimmten Ort keine außerordentliche Kündigung.
@thatsformyaccount
Hi, was sagt der Netzcheck?
https://www.o2online.de/netz/netzstoerung/
Nur bei einem Komplett- Ausfall hast du evtl. die Möglichkeit einer Entschädigung.
Antrag auf Entschädigung
Voraussetzungen für den Antrag sind:
- Sie haben uns die Störung gemeldet und diese ist inzwischen behoben.
- Die Störung hatte einen Komplettausfall eines Dienstes, z. B. Telefonieren oder Internetnutzung, für 3 oder mehr Tage zur Folge – gerechnet ab dem Zeitpunkt Ihrer Störungsmeldung..
https://www.o2online.de/service/entschaedigung/
Es ist kein bestimmter Ort, sondern die ganze Gegend, in der ich wohne. Dass es eine Störung an der Antenne gibt, lässt sich leicht über die o2-Website üebrprüfen. Meine SMS oben zeigen sogar, dass o2 selbst sich von dem Problem bewusst ist.
Ich beschwere mich zwar ungerne, aber ich denke nicht, dass sowas rechtens ist.
Im neuen Telekommunikationsgesetz (ab 01.12.21) habe ich gerade gelesen, dass Minderungsrecht besteht, wenn der Internetzugang zu langsam ist.
Um den Minderungsanspruch (dazu gehört auch die außerordentliche Kündigung) rechtlich absichern zu können, muss man ja manuell 30 Messungen vornehmen, verteilt auf fünf Kalendertage, je sechs Messungen pro Tag. Zwischen der dritten und vierten Messung eines Messtages muss zudem eine dreistündige Pause liegen, zwischen allen anderen Messungen eine fünfminütige Pause.
Ich muss zugeben, dass ich nach 7 Jahren Kundschaft gehofft habe, ein wenig Kulanz von dem Unternehmen zu erfahren. Stattdessen bin ich mit einer bürokratischen Hürde konfrontiert.
Fazit: o2 hält sich nicht an die vereinbarten Vertragsbedingungen und bekommt nun geschenktes Geld, obwohl die Netzqualität unbrauchbar ist und Anrufe nur mit eingeschalteter Wlan-Anruf-Option möglich sind.
Sorry, wenn das polemisch klingt. Das scheint aber die Wahrheit zu sein.
Hallo poales,
der Netzcheck sagt noch “Eine Basisstation in der Nähe meldet Einschränkungen.” Einen Anspruch auf Entschädigung habe ich laut der o2-Website nicht, da ich warten muss, bis die Einschränkung behoben wurden.
VG
Du hoffst auf ein wenig Kulanz und o2 nach 7 Jahren auf ein wenig vertrauen. Ihr beide erhaltet trotz so langer Beziehung nicht was ihr euch erhofft.
Die ganze Gegend ist nicht ganz Deutschland.
Doch, das ist rechtens. Steht in deinem Vertrag eine Mindestgeschwindigkeit? Oder ein Ortsbezug? Nur so wäre der Vertrag nicht erfüllt. Und das mit den Messungen gilt leider auch nur für ortsgebundene Verträge.
Kulanz steht auf einem anderen Blatt, aber Polemik hilft dabei tatsächlich nicht. Sollte die Störung weiter nicht behoben werden können, kannst du natürlich versuchen, eine Kulanzlösung zu bekommen, aber dann lieber ohne Ansprüche geltend zu machen, die der Vertrag nicht her gibt.
@FaceHugger Mit dem Unterschied, dass ich dafür weiter bezahlen darf.
@bs0 Vielen Dank für deine Rückmeldung. Die Klauseln eines Vertrags sind nicht wirksam, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen.
Da ich nicht dringend auf die 100 Euro angewiesen bin (im Gegensatz zu o2, wie es scheint), werde ich die Karte einfach entsorgen und stattdessen einen Vertrag mit einem anderen Unternehmen abschließen. Das ist meine Entscheidung.
Meiner Meinung nach wirkt ein Unternehmen, das versucht, Kunden durch Kleingedrucktes dazu zu bringen, die letzten Cents zu entrichten, nicht mehr vertrauenswürdig.
@thatsformyaccount
Ein O2 Moderator wird sich dein Anliegen in einigen Tagen anschauen.
Wenn du der Meinung bist, O2 verstößt gegen Gesetze,
solltest du dies prüfen lassen.
Antrag auf Minderung
Mobilfunkprodukte
Ein Antrag auf Minderung bei Mobilfunkprodukten ist leider aktuell nicht möglich. Für Mobilfunkprodukte gibt es derzeit kein zertifiziertes Messtool der Bundesnetzagentur und damit keine allgemeingültige Nachweismöglichkeit für die Minderleistung.
https://www.o2online.de/service/minderung
Was genau verstößt gegen geltendes Recht? Der Gesetzgeber hat es leider versäumt, beim TKG Mindestgeschwindigkeiten im Mobilfunkbereich zu bestimmen. Das hat auch die Bundesnetzagentur bestätigt. Oder meinst du etwas anderes?
@FaceHuggerMit dem Unterschied, dass ich dafür weiter bezahlen darf.
Da Du auf das Geld nicht angewiesen bist wie schreibst, sollte es doch daran nicht zerbrechen. Höhen und Tiefen gehören bei Beziehungen dazu, gerade wenn es ins verflixte 7te Jahr geht.
@thatsformyaccount
Ein O2 Moderator wird sich dein Anliegen in einigen Tagen anschauen.
Wenn du der Meinung bist, O2 verstößt gegen Gesetze,
solltest du dies prüfen lassen.
Antrag auf Minderung
Mobilfunkprodukte
Ein Antrag auf Minderung bei Mobilfunkprodukten ist leider aktuell nicht möglich. Für Mobilfunkprodukte gibt es derzeit kein zertifiziertes Messtool der Bundesnetzagentur und damit keine allgemeingültige Nachweismöglichkeit für die Minderleistung.
https://www.o2online.de/service/minderung
@thatsformyaccount
Ein Antrag auf Minderung würde ich dennoch stellen, da es hier nicht auf die Messung ankommen sollte. Der Mangel ist ja durch O2 selbst bestätigt. Die Station ist oder war defekt.
Die Karte von O2 würde ich nicht entsorgen sondern andernorts einsetzen.
Für solche Fälle gibt es Flexverträge. Wenn man die Mehrkosten einspart, erwirbt man leider auch Risiko. Ich bin da auch zu sparsam, habe Zuhause aber auch VDSL.
Gruß
Hallo User,
ich hoffe, dass du eine Lösung für dich gefunden hast.
Da dein Account hier in der Community inzwischen gelöscht ist, kann ich dir leider nicht helfen.
Gruß, Solveig