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419 Euro Monatsrechnung



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58 Antworten

Benutzerebene 3
Zeige mir bitte ein Urteil, in dem steht, dass ich sämtliche Rechnungen innerhalb von 5 Tagen auf Richtigkeit überprüfen MUSS. WO steht dies? Bitte mit §. Danke.

 

 

Edit:

8 Wochen, hat der Kunde Zeit seine Rechnung zu reklamieren. Zitat: "Reklamieren Sie innerhalb von acht Wochen, nachdem Sie die Rechnung erhalten haben. Generell gilt aber: Je früher Sie tätig werden, desto besser. Denn wenn Sie die Einwendungsfrist verpassen, trifft den Anbieter nicht mehr die Nachweispflicht für die einzelnen Verbindungen."

 

Quelle: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ132206023213794/link197483A.html

Benutzerebene 1
Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

 

Was hat das mit der Fälligkeit der Rechnung zu tun ?

Benutzerebene 3
Hättest du den Link gelesen, müsstest du diese dumme Frage nicht stellen. Dort steht, dass es völlig Legitim ist den streitigen Betrag zu streichen und die korrigierte Rechnung zu bezahlen.

Benutzerebene 1
so wie du an die ganze Sache ran gehst, kann man sich das Leben auch unnötig schwer machen...

Benutzerebene 3
Für o2 gerne :-)

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +2
Mensch Leute! Ihr zerfleischt euch hier und den TE scheint das Ganze überhaupt nicht mehr zu interessieren!!

Benutzerebene 3
Bei dem ganzen Bull**bleep** den man hier lesen muss. Ist echt furchbar wie viele o2 Mitarbeiter oder o2 Fanboys sich hier rumtreiben.

 

Der TE hat die Möglichkeit den Betrag zurückzubuchen und den richtigen Betrag zu überweisen. Da er aber wohl von der Hotline eine Gutschrift bekommen hat und dies nicht direkt reklamiert hat, ist dies eine andere Sache.

 

Aber hier schreiben zu wollen, der Kunde hat kein Recht, wenn er zurückbuchen lässt muss er den Betrag halt wieder überweisen, ist einfach eine falsch Information, welche vor Gericht 0,000000000000000000000001 Gültigkeit hat.

 

Wenn man hier ein Forum FÜR KUNDEN führt, sollte man den KUNDEN keinen vom Pferd erzählen.

 

o2 erhebt für jeden scheißdreck irgendwelche Gebühren, für jeden noch so kleinen mist. Wenn o2 aber dann mal nen fehler macht, soll der Kunde sein Geld in den Händen von o2 lassen und auf eine Gutschrift die Sache beruhen lassen? Manche sind echt einfach nur dämlich, wenn Sie o2 noch die Zinsen dafür, für "nichts" überlassen.

Benutzerebene 4
Andre du hast meinen Beitrag nicht verstanden. ☺️

 

Es ging nie um Recht oder Unrecht. Es ging nur darum, dass das Kundenkonto nach der hohen Abbuchung, der Gutschrift und der Auszahlung der Gutschrift jetzt wieder auf 0 ist. Dein Rat das jetzt noch zurückbuchen zu lassen, würde halt dazu führen, dass das Kundenkonto dann genau mit dem zurückgebuchten Betrag wieder im Minus wäre. Die Sache ist ja schon erledigt. Und das wäre auf jeden Fall dann das Problem des Kunden 😉

 

 

Benutzerebene 3
Hab ich ja auch einen Beitrag über dir geschrieben

Zitat: "Der TE hat die Möglichkeit den Betrag zurückzubuchen und den richtigen Betrag zu überweisen. Da er aber wohl von der Hotline eine Gutschrift bekommen hat und dies nicht direkt reklamiert hat, ist dies eine andere Sache."

 

Nur allgemein, wenn die Rechnung falsch ist, ist sowas durchaus möglich, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben.

o2_Henning schrieb:
Warum glaubt hier eigentlich jeder eine Rückbuchung wäre eine sinnvolle Maßnahme, um etwas zu klären?

_________________________________________________

Wir reden hier davon, dass das Kind schon in den Brunnen gefallen ist....

 

Denkt doch mal bitte etwas mehr nach über eure Vorschläge. Im vorliegenden Fall wurde eine Rechnung gestellt über einen hohen Betrag und dieser wurde vom Konto eingezogen. Wie der User schreibt wurde ihm nun eine hohe Gutschrift erteilt und diese zur Auszahlung weitergeleitet.

Was glaubt ihr was passiert, wenn er jetzt nach der Auszahlung den abgebuchten Betrag zurückholt? Antwort: Das Kundenkonto ist dann genau mit dem Betrag im Minus, da die Gutschrift ja ausgezahlt wurde. Sprich der User dürfte dann die gleiche Summe wieder zurück überweisen, damit das Kundenkonto ausgeglichen ist.

____________________________________________________________

Toller Trick, wenn die Rücküberweisung bis 6 Wochen dauern kann/soll. Nicht nur der Kunde hat Pflichten, sondern ihr auch. Wenn zum Beispiel die Rücküberweisung innerhalb eine Woche realisiert werden kann, würde solche Kundenbeschwerden nahezu auf 0 zurückgehen.

 

Sinnvoll wäre es gewesen mal anzurufen, bevor die Rechnung abgebucht wird und nicht erst 2 Wochen danach..
_________________________

Hätte, hätte, hätte. Noch sinnvoller wäre es gewesen wenn der Tarif richtig eingepflegt worden wäre... Nicht jeder hat 400,00 Euro auf dem Konto übrig.
 

Benutzerebene 3
@Sandroschubert

 

danke, dachte schon ich bin mit meiner Meinung alleine...

Es ging mir darum, da aus meiner Sicht, das jetzt wieder in die Richtung ging, dass der Kunde Schuld ist. In diesem Fall wird aber Ursache/Wirkung verwechselt. Und das eine Rücküberweisung 6 Wochen dauert, darf/kann man getrost bezweifelt werden.

 

Klar kann der Kunde innerhalb der 7 Tage nach Rechnungserhalt bei der Hotline anrufen und der Rechnung widersprechen. Dann wird, wenn alles klar geht, nur der kleinere Betrag eingezogen bzw. die Abbuchung ausgesetzt bis zur Klärung. Das klappt allerdings nur, wenn man an der Hotline jemanden findet, der das Problem versteht und alle erforderlichen Maßnahmen einleitet.

 

Ich selbst kenne einen Fall, da wurde an der Hotline alles abgeschmettert, die Rechnung ist richtig, der Betrag muss bezahlt und die Reklamation schriftlich vorgenommen werden. Dann gibt es - vielleicht - eine Gutschrift. Im nachhinein, wurde wie reklamiert das zuviel fehlerhaft berechnete Geld, gutgeschrieben, allerdings als Gesprächsgutschrift. Also erneut reklamiert....

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
o2_Henning schrieb:
Warum glaubt hier eigentlich jeder eine Rückbuchung wäre eine sinnvolle Maßnahme, um etwas zu klären?

 

Ich nicht, also nicht jeder  ☺️

 

o2_Henning schrieb:
Im vorliegenden Fall wurde eine Rechnung gestellt über einen hohen Betrag und dieser wurde vom Konto eingezogen. Wie der User schreibt wurde ihm nun eine hohe Gutschrift erteilt und diese zur Auszahlung weitergeleitet.

Findest du es in Ordnung, wenn diese Auszahlung 6 - 8 Wochen dauert?

 

o2_Henning schrieb:
 

Sinnvoll wäre es gewesen mal anzurufen, bevor die Rechnung abgebucht wird und nicht erst 2 Wochen danach..

Das ist in der Tat die beste Lösung, setzt aber voraus, wie andere schon geschrieben haben, dass man einen Kundenbetreuer erreicht, der die Rechnung bis zur Klärung sperrt. Ich habe damit persönlich gute Erfahrungen gemacht, aber das scheint nicht immer der Fall zu sein.

Benutzerebene 4
 

bs0 schrieb:
Findest du es in Ordnung, wenn diese Auszahlung 6 - 8 Wochen dauert?


Eine Auszahlung dauert 3 bis maximal 6 Wochen. Das ist aber selten der Fall. Oft geht es sogar noch schneller als 3 Wochen.

 

Ihr plustert euch einfach immer unnötig auf. Wenn man schreibt bis zu 6 Wochen, bedeutet das bei euch immer es dauert auch auf jeden Fall 6 Wochen. Und dann werden 8 Wochen draus usw....

Liebe Forumteilnehmer, 

 

vielen Dank für die vielen Hinweise. Ich habe die einzelnen Ratschläge bedacht und nun nach dem mittlwerweile 13. Telefonat die zeitraubende Sache klären können.

 

Ich hatte eine Festnetz-Flat zum Blue 100. Wurde bestätigt.

Die haben mir eine Gutschrift geben wollen, diese habe ich stornieren lassen und in Absprache (mit Hinweis auf die Rechtslage) mein Geld zurückbuchen lassen. 

 

Ich werde den tatsächlich anfallenden Betrag überweisen, sobald ich eine korrekte Rechnung erhalten habe.

Hier leigt nun das letzte Problem: O2 kann mir eine einmal ausgestellte Rechnung nicht neu und korrigiert ausstellen.

Muss nun selber alles auseinander klamüsern.

 

Gruß & Dank

 

 

bielo schrieb:
Wenn man seine Rechnung prüft, sofern sie eingeht, wäre es vermutlich nicht zu einer Abbuchung gekommen. Insoweit ist o2 nicht der alleinig Schuldige. Man hätte O2 auch sofort nach Erhalt die Einzugsermächtigung entziehen können.

 

Unabhängig davon buche ich erst Beträge zurück, wenn sie mir der Schuldner nach Setzen einer angemessenen Frist nicht erstattet hat. 6 Wochen würde ich persönlich auch nicht warten. Für die Zinsen kann man sich dann noch eine Gutschrift geben lassen. Alles in allem wenig Aufwand mit großem Erfolg.


Rechtlich habe ich das mit geklärt. Man hat ein Recht auf sofortige Erstattung.

 

Die Schuldfrage würde ich so nicht sehen. Zusätzlich war das gesamte Verhalten unprofessionell und eher unverschämt.

 

PitR

- Andre - schrieb:
Lieber Herr Bielo,

 

es soll auch Leute geben die nicht am gleichen Tag direkt alle Rechnungen überprüfen können und eventuell auch mal 1 Woche auf Montage unterwegs sind. Wenn o2 eine falsche Rechnung schreibt, ist dies nicht Schuld des Kunden. Da gibts auch nichts zu beschönigen. Vll. sollte man mal seine Blau getönte o2 Brille vom Kopf nehmen und manche dinge etwas klarer zu sehen.

 

 

Danke.

Ich bekomme die Rechnung per mail. Auswärtstätigkeiten oder Urlaub und schon.....

..doch, zeigt dass auch andere wie ich ähnliche Erfahrungen gemacht haben...

 

andante schrieb:
Mensch Leute! Ihr zerfleischt euch hier und den TE scheint das Ganze überhaupt nicht mehr zu interessieren!!

 

Sandroschubert schrieb:
Es ging mir darum, da aus meiner Sicht, das jetzt wieder in die Richtung ging, dass der Kunde Schuld ist. In diesem Fall wird aber Ursache/Wirkung verwechselt. Und das eine Rücküberweisung 6 Wochen dauert, darf/kann man getrost bezweifelt werden.

 

Klar kann der Kunde innerhalb der 7 Tage nach Rechnungserhalt bei der Hotline anrufen und der Rechnung widersprechen. Dann wird, wenn alles klar geht, nur der kleinere Betrag eingezogen bzw. die Abbuchung ausgesetzt bis zur Klärung. Das klappt allerdings nur, wenn man an der Hotline jemanden findet, der das Problem versteht und alle erforderlichen Maßnahmen einleitet.

 

Ich selbst kenne einen Fall, da wurde an der Hotline alles abgeschmettert, die Rechnung ist richtig, der Betrag muss bezahlt und die Reklamation schriftlich vorgenommen werden. Dann gibt es - vielleicht - eine Gutschrift. Im nachhinein, wurde wie reklamiert das zuviel fehlerhaft berechnete Geld, gutgeschrieben, allerdings als Gesprächsgutschrift. Also erneut reklamiert....

genauso lief es....

Leider noch nicht gelöst...

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
o2_Henning schrieb:
 

bs0 schrieb:
 

Eine Auszahlung dauert 3 bis maximal 6 Wochen. Das ist aber selten der Fall. Oft geht es sogar noch schneller als 3 Wochen.

 

Ihr plustert euch einfach immer unnötig auf. Wenn man schreibt bis zu 6 Wochen, bedeutet das bei euch immer es dauert auch auf jeden Fall 6 Wochen. Und dann werden 8 Wochen draus usw....

Auch drei Wochen sind zu lang, zumal es eigentlich in 2 - 3 Tagen möglich ist (2 Fäll im Bekanntenkreis, leider erst nach Schreiben eines Rechtsanwalts).

 

Die 8 Wochen sind übrigens nicht einfach aus der Luft gegriffen - diese Frist wurde mir vor wenigen Monaten am Telefon gesagt, als ich auch mal eine Rückzahlung bekommen sollte - tatsächlich hatte es dann ca. 5 Wochen gedauert (also innerhalb deiner maximal 6 Wochen aber immer noch viel zu lang). Warum es so lange dauert konnte natürlich niemand bei o2 erklären, außer "es ist leider so".

 

Vielleicht würde es den Usern hier helfen, wenn du eine plausible Erklärung abgeben könntest, warum eine Rückzahlung in der Regel Wochen statt Tage dauert? Oft geht es schneller als 3 Wochen sollte jedenfalls die Regel sein. Sobald die Gutschrift erfolgt sehe ich keinen Grund, im gleichen Schritt, oder zumindest umgehend danach, die Rückzahlung anzuweisen.

 

Wie so oft hier gepostet würde: o2 erwartet eine pünktliche Zahlung von den Kunden, warum sollte der Kunde dies nicht von o2 erwarten dürfen? Anders gefragt, was macht o2, wenn der Kunde 3 Wochen zu spät zahlt?

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
PitR schrieb:
Rechtlich habe ich das mit geklärt. Man hat ein Recht auf sofortige Erstattung.

 


Richtig, wobei eine angemessene Frist zu gewähren ist. 7 - 10 Tage sind dabei normal.

Benutzerebene 3
Wie so oft hier gepostet würde: o2 erwartet eine pünktliche Zahlung von den Kunden, warum sollte der Kunde dies nicht von o2 erwarten dürfen? Anders gefragt, was macht o2, wenn der Kunde 3 Wochen zu spät zahlt?

 

Sperren, Gebühren, Gebühren und nochmal Gebühren. Zuzüglich Mahnung usw. Finde o2 verkauft hier die Kunden einfach wieder mal für ziemlich beschränkt. Sobald der Kunde nicht zahlt, geht bei o2 die Gebührenmühle los und o2 soll sich bis zu 8 Wochen Zeit lassen dürfen? Also jeder der auch nur ein funken verstand hat, lässt sich sowas nicht bieten. Da fehlt vollkommen die Verhältnismäßigkeit. Ohne Rechtsanwalt drohen, kommt man bei o2 selten zu seinem Ziel ohne kompromisse.

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
- Andre - schrieb:
Wie so oft hier gepostet würde: o2 erwartet eine pünktliche Zahlung von den Kunden, warum sollte der Kunde dies nicht von o2 erwarten dürfen? Anders gefragt, was macht o2, wenn der Kunde 3 Wochen zu spät zahlt?

 

Sperren, Gebühren, Gebühren und nochmal Gebühren. Zuzüglich Mahnung usw. Finde o2 verkauft hier die Kunden einfach wieder mal für ziemlich beschränkt. Sobald der Kunde nicht zahlt, geht bei o2 die Gebührenmühle los und o2 soll sich bis zu 8 Wochen Zeit lassen dürfen? Also jeder der auch nur ein funken verstand hat, lässt sich sowas nicht bieten. Da fehlt vollkommen die Verhältnismäßigkeit. Ohne Rechtsanwalt drohen, kommt man bei o2 selten zu seinem Ziel ohne kompromisse.

 

Ich finde es auch unverhältnismäßig, einen Anwalt deswegen einschalten zu müssen, vor allem weil o2 sehr dann schnell reagiert und damit zeigt, dass es natürlich auch viel schneller geht. 

 

o2 sitzt hier leider am längeren Hebel, denn wenn der Kunde nicht zahlt kann natürlich sofort die SIM gesperrt werden, dann kann der Kunde nicht mehr telefonieren. Wenn o2 nicht zahlt kann der Kunde eben nur mit rechtlichen Schritten drohen. Aber bis die Masse mit einem Rechtsanwaltsschreiben ankommt, oder eine gesetzliche Regelung (z.B. Rückzahlungspflicht innerhalb von x Tagen) geschaffen wird kann das o2 (und alle anderen Firmen, die ähnlich handeln) leider ziemlich egal sein. ich denke, in 90% der Fälle, lassen sich die Kunden das doch eben bieten. 

 

(Bis zu) 8 Wochen Zeit dürfen sie sich nicht lassen, weil die Zahlungsfälligkeit schon viel früher eingetreten ist, aber Fälligkeit und Zahlungseingang können dennoch weit auseinanderliegen.Zwar kannst du o2 theoretisch etwaige Kosten in Rechnung stellen (z.B. Überziehungszinsen, Aufwand), aber diese geltend zu machen dürfte auch Zeit und Nerven kosten.

Benutzerebene 1
Was lernen wir alle daraus ?

 

Wer seine Rechnung nicht rechtzeitig checkt, hat Stress.