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Vorauszahlung tortz Kündigung?!

  • January 26, 2015
  • 4 Antworten
  • 467 Aufrufe

FrankReinisch
Besucher:in
Hallo,

 

kann mir bitte jemand mal erklären warum ich eine Rechnung von 30,00 Euro für Februar2015 zahlen soll, wenn ich zum 31.01.2015 gekündigt habe?

 

Warum kann es nicht eine Abschlussrechnung zum 31.01.2015 geben wo die offenen Positionen vermerkt sind.

So eine Firmenpolitik kenne ich nirgentwo und das grenzt an Abzocke.

 

Danke im Voraus für Antworten

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4 Antworten

o2_Matze
  • Moderator
  • January 26, 2015
FrankReinisch schrieb:
Hallo, kann mir bitte jemand mal erklären warum ich eine Rechnung von 30,00 Euro für Februar2015 zahlen soll, wenn ich zum 31.01.2015 gekündigt habe? Warum kann es nicht eine Abschlussrechnung zum 31.01.2015 geben wo die offenen Positionen vermerkt sind

 

Hi Frank.

Zum Thema Abschlussrechnung: Die Grundgebühren werden von uns immer im Voraus berechnet. Du erhältst jedoch im Folgemonat des bestätigten Kündigungstermins von uns eine Abschlussrechnung. Mit dieser Abschlussrechnung werden dir die mit der vorherigen Rechnung ggf. zuviel berechneten Grundgebühren erstattet. Zudem rechnen wir in der Abschlussrechnung noch die angefallenen Kosten für Gesprächs-/ Internetverbindungen für den letzten Monat der Vertragslaufzeit ab.

 

Beste Grüße, Matze 


stefanniehaus
Legende
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Grundgebühren werden immer im voraus berechnet. Und da dein Vertrag noch besteht, wird eine normale Rechnung erzeugt.

Im nächsten Monat erfolgt dann die Abschlussrechnung mit Erstattung der Grundgebühren.


FrankReinisch
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • January 26, 2015
Vielen Dank für die schnellen Antworten ☺️

 

Trotzdem ist dieses nicht üblich, vielleicht bei O2, ich habe doch zugriff auf meine Rechnung im Internet, so sehe ichdoch auch welcher Betrag noch offen ist.

Also wozu eine Vorauszahlung?

 

Danke und Grüße aus MG


stefanniehaus
Legende
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Die Abrechnungsart ist natürlich von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Bei der Telekom zahlst du beispielsweise auch die Grundgebühr im Voraus. Evtl. zuviel bezahlte Grundgebühren werden danach dann erstattet.

 

Bei Anbietern, die die GG erst im Nachhinein berechnen, passiert das natürlich nicht.