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Vertragsweiterführung nach Umzug

  • March 26, 2019
  • 6 Antworten
  • 166 Aufrufe

Guten Tag,

ich bin umgezogen. Ich habe per Chat bei O2 angefragt was bei einem Umzug zu tun ist.
Mein Chatpartner hat mir nach Nennung der neuen Adresse einen Neuvertrag angeboten.
Hier sollte als besonderer Bonus die Anmeldegebühr entfallen. Wenn ich keinen neuen Vertrag will, sollte ich über die Internetplattform einen kostenpflichtigen Umzug beauftragen. Ich wollte keinen neuen Vertrag.

An dem in meinem Vertrag genannten Standort (alter Wohnort) sind 100 Mbit/s möglich. Ich habe einen für mich ausreichenden Vertrag über 50 Mbit/s abgeschlossen.
An meinem neuen Wohnort sind gemäß Internetplattform O2 nur noch 16 Mbit/s möglich. Ich möchte aber die gemäß Vertrag abgeschlossenen 50 Mbit/s haben.
Ich habe in einem Schreiben an O2 im Januar genau diesen Umstand mitgeteilt und dass ich daher gem. § 46 Absatz 8 Telekommunikationsgesetz kündige. O2 hat mir mitgeteilt, dass kein vorheriges Kündigungsrecht besteht, weil man auch an meinem neuen Wohnort eine DSL Leitung mit der Minimalgeschwindigkeit meines Vertrages von 6 Mbit/s bereitstellen kann, die Maximalgeschwindigkeit über 50 Mbit/s ist hier unerheblich. Zusätzlich wurde ich aufgefordert nun endlich den Umzug zu beauftragen.

Es kann doch nicht sein, dass ich einen Vertrag bei O2 behalten muss, der noch nicht einmal annähernd in der Lage ist die vereinbarte Maximalgeschwindigkeit zu leisten, für die ich ja nunmal bezahle.

Einen Umzug kann ich nicht beauftragen, da es an dem neuen Wohnort bereits einen DSL-Vertrag gibt, der seit Jahren besteht und günstiger ist. Dieser soll auch bestehen bleiben.

Ich hatte mich nun damit abgefunden meinen bestehenden Vertrag bei O2 bis zum Ende der Laufzeit (August 2020) zahlen zu müssen.

Aber was nun kommt, ist für mich unverständlich.
Da ich keinen Umzug beauftrage, kann ich die monatlichen Gebühren nicht wie gehabt auch monatlich zahlen, sondern es wurde angekündigt, dass ich die monatliche Gebühren bis zum Ende der Vertragslaufzeit in einer Gesamtzahlung leisten muss. Die Rechnung dazu wird noch erstellt.

Als Kunde hat man also die Wahl zwischen einer unangenehm hohen Einmalzahlung über die Gesamtlaufzeit oder einen Umzug zu beauftragen und bis zum Vertragsende mit einer minimalen DSL-Geschwindigkeit zurecht zu kommen.

Das finde ich wirklich heftig und fühlt sich für mich an wie Erpressung.
Und wie soll mit dem Vertrag umgegangen werden, der an meinem neuen Wohnort schon ist.

Daher habe ich den Sachverhalt nun auch dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur geschildet.

Ich hoffe, dass eine für alle Vertragspartner akzeptable Löung möglich ist.

Lösung von o2_Lars

Hallo @carba,
Du hast ja mit uns einen Vertrag abgeschlossen und wir qwerden alles in unserer Kraft stehende machen, damit auch wir von unserer Seite aus den Vertrag erfüllen.
Wenn Du also von einer Anschrift an eine neue ziehst, dann sind wir zum einen schon einmal dazu verpflichtet, die Leitung am bisherigen Nutzungsort so schnell wie möglich wieder frei zu geben.
Wenn ein Umzug bestellt wird, dann wird dieser Anschluss an der neuen Anschrift geschaltet und der Vertrag läuft weiter.
Wird kein Umzug beauftragt, dann nimmst Du uns gewissermaßen die Möglichkeit, die von Dir bestellte Leistung zu liefern, obwohl wir dies wollen (und dies ja auch vertraglich vereinbart haben).
Gibst Du uns also diese Möglichkeit nicht, dann können wir keine monatliche abrechenbare Leistung zur Verfügung stellen, der Vertrag wird dann vorzeitig aufgelöst und die Grundgebühren der Restlaufzeit werden mit einem mal fällig, da eben dieser BEtrag bei der vorzeitigen Beendigung offen bleibt.
So unschön das ganze in Deinen Augen auch sein mag, so haben auch wir hier keine andere Möglichkeit diesbezüglich.
Gruß,
Lars

6 Antworten

bielo
Legende
  • March 26, 2019
Guten Tag,

ich bin umgezogen. Ich habe per Chat bei O2 angefragt was bei einem Umzug zu tun ist.
Mein Chatpartner hat mir nach Nennung der neuen Adresse einen Neuvertrag angeboten.
Hier sollte als besonderer Bonus die Anmeldegebühr entfallen. Wenn ich keinen neuen Vertrag will, sollte ich über die Internetplattform einen kostenpflichtigen Umzug beauftragen. Ich wollte keinen neuen Vertrag.

An dem in meinem Vertrag genannten Standort (alter Wohnort) sind 100 Mbit/s möglich. Ich habe einen für mich ausreichenden Vertrag über 50 Mbit/s abgeschlossen.
An meinem neuen Wohnort sind gemäß Internetplattform O2 nur noch 16 Mbit/s möglich. Ich möchte aber die gemäß Vertrag abgeschlossenen 50 Mbit/s haben.
Ich habe in einem Schreiben an O2 im Januar genau diesen Umstand mitgeteilt und dass ich daher gem. § 46 Absatz 8 Telekommunikationsgesetz kündige. O2 hat mir mitgeteilt, dass kein vorheriges Kündigungsrecht besteht, weil man auch an meinem neuen Wohnort eine DSL Leitung mit der Minimalgeschwindigkeit meines Vertrages von 6 Mbit/s bereitstellen kann, die Maximalgeschwindigkeit über 50 Mbit/s ist hier unerheblich. Zusätzlich wurde ich aufgefordert nun endlich den Umzug zu beauftragen.

Es kann doch nicht sein, dass ich einen Vertrag bei O2 behalten muss, der noch nicht einmal annähernd in der Lage ist die vereinbarte Maximalgeschwindigkeit zu leisten, für die ich ja nunmal bezahle.

Einen Umzug kann ich nicht beauftragen, da es an dem neuen Wohnort bereits einen DSL-Vertrag gibt, der seit Jahren besteht und günstiger ist. Dieser soll auch bestehen bleiben.

Ich hatte mich nun damit abgefunden meinen bestehenden Vertrag bei O2 bis zum Ende der Laufzeit (August 2020) zahlen zu müssen.

Aber was nun kommt, ist für mich unverständlich.
Da ich keinen Umzug beauftrage, kann ich die monatlichen Gebühren nicht wie gehabt auch monatlich zahlen, sondern es wurde angekündigt, dass ich die monatliche Gebühren bis zum Ende der Vertragslaufzeit in einer Gesamtzahlung leisten muss. Die Rechnung dazu wird noch erstellt.

Als Kunde hat man also die Wahl zwischen einer unangenehm hohen Einmalzahlung über die Gesamtlaufzeit oder einen Umzug zu beauftragen und bis zum Vertragsende mit einer minimalen DSL-Geschwindigkeit zurecht zu kommen.

Das finde ich wirklich heftig und fühlt sich für mich an wie Erpressung.
Und wie soll mit dem Vertrag umgegangen werden, der an meinem neuen Wohnort schon ist.

Daher habe ich den Sachverhalt nun auch dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur geschildet.

Ich hoffe, dass eine für alle Vertragspartner akzeptable Löung möglich ist.

Entscheident, ob § 46 Abs 8 TKG greift, ist die vertraglich vereinbarte Leistung. bei dir wohl 6 MBit/s.

Berichte, was die BNetzA sagt.

Klaus_VoIP
Legende
Mir ist es unverständlich, warum der Anschluß nicht umgezogen wird. Technisch ist das meist möglich. Und eine Zusatz-Telefonleitung bringt es auch.
Die rechtliche Lage ist eindeutig (Verträge sind einzuhalten) und es hat vor der TKG-Neufassung noch mehr Nachteile für Kunden gegeben. Die Kritikpunkte sind somit selbst verursacht.

  • Autor
  • Besucher:in
  • March 26, 2019
Es wird nicht umgezogen, weil dort schon ein Anschluss ist. Ein zweiter wird nicht benötigt.

Zur rechtlichen Lage sind wir einer Meinung: Verträge sind einzuhalten.
O2 kann zwar die Minimalgeschwindigkeit liefern, aber ist weit davon entfernt die vereinbarte Maximalgeschwindigkeit liefern zu können. Der Vertrag kann von diser Seite aus also nicht eingehalten werden. Selbstverständlich bin ich zur Zahlung der vereinbarten monatlichen Gebühr für die Vertragslaufzeit bereit.

Allerdings empfinde ich es sehr heftig, dass O2 nun die Gebühren für die gesamte verbleibende Laufzeit (das sind noch 1,5 Jahre) als Einmalzahlung bei mir einfordert. Ich kann nur monatlich zahlen, wenn ich einen Umzug beauftrage. Sonst muss ich eine Einmalzahlung leisten.
Dies verstehe ich als Erpressung.

Klaus_VoIP
Legende
Erpressung ist eine Straftat. Steht da jemand von O2 mit einer Schrotflinte?
Hat man Dir sonstwie Gewalt angedroht? Nein - dann ist das keine Erpressung.

Unterschiedliche Rechtsauffassungen klärt man vor einem Amtsgericht. Das ist eine einfache, zivilrechtliche Angelegenheit. Da helfen aber nur Anwälte und kein jammern in einem Forum.
Ob der Anwalt+Zivilprozeß billiger ist als die Restlaufzeit zahlen?

Vertrag an den Nachfolger in der Wohnung weiterreichen wäre auch eine Variante.

bielo
Legende
  • March 26, 2019
Es wird nicht umgezogen, weil dort schon ein Anschluss ist. Ein zweiter wird nicht benötigt.

Zur rechtlichen Lage sind wir einer Meinung: Verträge sind einzuhalten.
O2 kann zwar die Minimalgeschwindigkeit liefern, aber ist weit davon entfernt die vereinbarte Maximalgeschwindigkeit liefern zu können. Der Vertrag kann von diser Seite aus also nicht eingehalten werden. Selbstverständlich bin ich zur Zahlung der vereinbarten monatlichen Gebühr für die Vertragslaufzeit bereit.

Allerdings empfinde ich es sehr heftig, dass O2 nun die Gebühren für die gesamte verbleibende Laufzeit (das sind noch 1,5 Jahre) als Einmalzahlung bei mir einfordert. Ich kann nur monatlich zahlen, wenn ich einen Umzug beauftrage. Sonst muss ich eine Einmalzahlung leisten.
Dies verstehe ich als Erpressung.

Dann lass doch umziehen.

Evt. hast du sogar Glück, dass aus irgendwelchen Gründen ein zweiter Anschluss nicht schaltbar ist. Dann greift § 46 Abs 8 TKG wieder.
Durch das schalten der vertraglich vereinbarten Minimalgeschwindigkeit, hält o2 den Vertrag ein. Daher ist es falsch zu sagen, dass o2 dies nicht tut.

o2_Lars
  • Moderator
  • Lösung
  • March 30, 2019
Hallo @carba,
Du hast ja mit uns einen Vertrag abgeschlossen und wir qwerden alles in unserer Kraft stehende machen, damit auch wir von unserer Seite aus den Vertrag erfüllen.
Wenn Du also von einer Anschrift an eine neue ziehst, dann sind wir zum einen schon einmal dazu verpflichtet, die Leitung am bisherigen Nutzungsort so schnell wie möglich wieder frei zu geben.
Wenn ein Umzug bestellt wird, dann wird dieser Anschluss an der neuen Anschrift geschaltet und der Vertrag läuft weiter.
Wird kein Umzug beauftragt, dann nimmst Du uns gewissermaßen die Möglichkeit, die von Dir bestellte Leistung zu liefern, obwohl wir dies wollen (und dies ja auch vertraglich vereinbart haben).
Gibst Du uns also diese Möglichkeit nicht, dann können wir keine monatliche abrechenbare Leistung zur Verfügung stellen, der Vertrag wird dann vorzeitig aufgelöst und die Grundgebühren der Restlaufzeit werden mit einem mal fällig, da eben dieser BEtrag bei der vorzeitigen Beendigung offen bleibt.
So unschön das ganze in Deinen Augen auch sein mag, so haben auch wir hier keine andere Möglichkeit diesbezüglich.
Gruß,
Lars