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Umstellung auf neuen Online-Kundenbereich

  • April 7, 2019
  • 3 Antworten
  • 249 Aufrufe

rudi22115
Besucher:in
Hallo,
mit der rechnung vom 11.03.2019 wurde die Grundgebühr für den Monat März im voraus berechnet und a 19.03.19 von meinem Konto abgebucht.
Jetzt erhielt ich eine weitere Rechnung (aufgrund der untenstehenden Umstellung) vom 04.04.19 mit Berechnung der Grundgebühr vom 12.03.-31.03.19. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag soll am 11.04.19 abgebucht werden.
Warum soll ich die Grundgebühr vom 12.03.-31.03.19 doppelt zahlen?
Mit der Rechnung vom 04.04.2019 wurde mir von O2 folgendes mitgeteilt: Im Rahmen der Prozess- und Systemoptimierungen wurde ihr Anschluss kürzlich auf ein neues Kundenverwaltungssystem umgezogen und davon profitiert auch Ihre O2 Rechnung:
Ihre monatlichen und einmaligen Kosten sowie die Verbindungsentgelte werden jetzt in einem neuen, übersichtlichen Layout dargestellt.
Die Berechnung der Grundgebühr findet jetzt wie die Abrechnung der Verbindungsentgelte nach Ablauf des Leistungszeitraums statt. Der Leistungszeitraum und damit Ihr Abrechnungszeitraum haben sich verändert. Den neuen Leistungszeitraum finden Sie wie auch Ihre Kundennummer auf der ersten Seite oben rechts Ihrer Rechnung

Lösung von bielo

Hallo,
mit der rechnung vom 11.03.2019 wurde die Grundgebühr für den Monat März im voraus berechnet und a 19.03.19 von meinem Konto abgebucht.
Jetzt erhielt ich eine weitere Rechnung (aufgrund der untenstehenden Umstellung) vom 04.04.19 mit Berechnung der Grundgebühr vom 12.03.-31.03.19. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag soll am 11.04.19 abgebucht werden.
Warum soll ich die Grundgebühr vom 12.03.-31.03.19 doppelt zahlen?
Mit der Rechnung vom 04.04.2019 wurde mir von O2 folgendes mitgeteilt: Im Rahmen der Prozess- und Systemoptimierungen wurde ihr Anschluss kürzlich auf ein neues Kundenverwaltungssystem umgezogen und davon profitiert auch Ihre O2 Rechnung:
Ihre monatlichen und einmaligen Kosten sowie die Verbindungsentgelte werden jetzt in einem neuen, übersichtlichen Layout dargestellt.
Die Berechnung der Grundgebühr findet jetzt wie die Abrechnung der Verbindungsentgelte nach Ablauf des Leistungszeitraums statt. Der Leistungszeitraum und damit Ihr Abrechnungszeitraum haben sich verändert. Den neuen Leistungszeitraum finden Sie wie auch Ihre Kundennummer auf der ersten Seite oben rechts Ihrer Rechnung

so es doppelt abgerechnet wird, gibt es dann Guthaben.

3 Antworten

bielo
Legende
  • Lösung
  • April 7, 2019
Hallo,
mit der rechnung vom 11.03.2019 wurde die Grundgebühr für den Monat März im voraus berechnet und a 19.03.19 von meinem Konto abgebucht.
Jetzt erhielt ich eine weitere Rechnung (aufgrund der untenstehenden Umstellung) vom 04.04.19 mit Berechnung der Grundgebühr vom 12.03.-31.03.19. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag soll am 11.04.19 abgebucht werden.
Warum soll ich die Grundgebühr vom 12.03.-31.03.19 doppelt zahlen?
Mit der Rechnung vom 04.04.2019 wurde mir von O2 folgendes mitgeteilt: Im Rahmen der Prozess- und Systemoptimierungen wurde ihr Anschluss kürzlich auf ein neues Kundenverwaltungssystem umgezogen und davon profitiert auch Ihre O2 Rechnung:
Ihre monatlichen und einmaligen Kosten sowie die Verbindungsentgelte werden jetzt in einem neuen, übersichtlichen Layout dargestellt.
Die Berechnung der Grundgebühr findet jetzt wie die Abrechnung der Verbindungsentgelte nach Ablauf des Leistungszeitraums statt. Der Leistungszeitraum und damit Ihr Abrechnungszeitraum haben sich verändert. Den neuen Leistungszeitraum finden Sie wie auch Ihre Kundennummer auf der ersten Seite oben rechts Ihrer Rechnung

so es doppelt abgerechnet wird, gibt es dann Guthaben.

o2_Lars
  • Moderator
  • April 8, 2019
Hallo @rudi22115,
es ist grundsätzlich so, wie @bielo es kurz und knapp geschrieben hat. Durch die Systemoptimierung kann es passieren, dass ein Abrechnungszeitraum zwei mal berechnet wird. Das hat baer für Dich keinerlei finanziellen Nachteil, da ein eventuell doppelt bezahlter Betrag automatisch mit den Rechnungen verrechnet werden wird.
Meine Kollegen @o2_Larissa hat rund um diesen Vorgang einen netten Beitrag geschrieben :-)
Gruß,
Lars

rudi22115
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • April 8, 2019
Hallo,
damit dürfte mein Anliegen erledigt sein. Leider ging das Prozedere aus den Schreiben von o1 nicht hervor. Durch den Beitrag von @o2_Larissa habe ich es verstanden. Vielen Dank