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Übertragung DSL Vertrag / Überlassung an Dritte

  • April 29, 2019
  • 19 Antworten
  • 310 Aufrufe

Liebe Community,

wir haben unsere WG aufgelöst. Ich bin der Vertragspartner für den DSL-Anschluss. Da ich in eine neue Wohnung einziehe, wo es bereits eine Versorgung durch einen anderen DSL-Anbieter gibt, und meine ehemalige Mitbewohnerin gerne den Vertrag hätte, wollten wir eine Übertragung des Vertragsinhabers.
Nun wurde uns gesagt, dass so ein Wechsel nicht möglich ist! Wie ich gelesen habe, ein großes Problem bei O2.
Kündigen kann ich den Vertrag nicht, weil er eine Mindestlaufzeit bis 2020 hat. Gibt es ein Sonderkündigungsrecht, wenn man in eine Wohnung mit einem bestehenden DSL-Anschluss gibt?

Im Vertrag gibt es auch den Hinweis auf „Übertragung an Dritte“. Ist es möglich, dass ich Vertragsinhaber bleibe, die DSL Nutzung aber an meine ehemalige Mitbewohnerin in ihrer neuen Wohnung übertrage?

Danke für jede Hilfe!

beste Grüße
Stephan

Lösung von Jogi

Moin,

die Vertragsübernahme ist derzeit ausgesetzt, da das System nicht richtig funktioniert, soll aber gefixt werden.

Außerordentliche Kündigung geht nur dann, wenn o2 an deiner neuen Adresse nicht schalten kann (ein vorhandener Anschluss ist nicht zwingend ein Hinderungsdrund), dann kämst du mit einer Einmalzahlung von 3x Grundgebühr aus dem Vertrag.

Solltet ihr das Nutzungsrecht tauschen, dann beachtet bitte, dass dein Name bei der neuen Adresse an dem Klingelschild / Briefkasten steht, damit der eventuell notwendige Techniker nicht unverichteter Dinge wieder abzieht, da er dich ja nicht findet.

Greetz

19 Antworten

Jogi
Legende
  • Lösung
  • April 29, 2019
Moin,

die Vertragsübernahme ist derzeit ausgesetzt, da das System nicht richtig funktioniert, soll aber gefixt werden.

Außerordentliche Kündigung geht nur dann, wenn o2 an deiner neuen Adresse nicht schalten kann (ein vorhandener Anschluss ist nicht zwingend ein Hinderungsdrund), dann kämst du mit einer Einmalzahlung von 3x Grundgebühr aus dem Vertrag.

Solltet ihr das Nutzungsrecht tauschen, dann beachtet bitte, dass dein Name bei der neuen Adresse an dem Klingelschild / Briefkasten steht, damit der eventuell notwendige Techniker nicht unverichteter Dinge wieder abzieht, da er dich ja nicht findet.

Greetz

  • Autor
  • Besucher:in
  • April 29, 2019
Vielen Dank für deine Hilfe!

Schreibe ich O2 einfach, dass eine andere Person an einer anderen Adresse meinen DSL Vertrag nutzt oder bedarf es dabei der Einverständniserklärung von O2?

Am Kundentelefon schlug man und vor, vorzeitig zu kündigen & die Restlaufzeit (15 Minate!) zu zahlen!
Davon war ich geschockt.

bielo
Legende
  • April 29, 2019
Sofern die AGB eine Überlassung nicht ausschließen, wäre dies machbar.

Jogi
Legende
  • April 29, 2019
Moin,

wie viele Wohnungen und demnach auch, wie viele Anschlüsse, der Kunde hat und wer die dann nutzt, ist an sich o2 egal, bei Problemen wenden die sich immer an den Vertragspartner.

Daher würde ich einfach den Umzug an die neue Adresse durchführen und sobald möglich, den Vertrsagspartnerwechsel.
Vor dem Umzug würde ich wahrscheinlich die Kontodaten wechseln, wenn denn per Lastschrift abgebucht wird, oder auf Überweisung umstellen.
Da das System immer nur einen Auftrag durchführen kann, müsstet ihr das entscheiden, ob vor- oder nachher.

Greetz

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  • April 29, 2019
Am einfachsten wäre es, wenn du dir das Geld für den Anschluss von deinen Mitbewohnern geben lässt. Das ist zwar eigentlich gemäß AGB nicht zulässig, aber wer will dir denn nachweisen, ob du nicht doch noch gelegentlich in der WG bist. Aufgrund dessen, dass derzeit für alle Kunden auf der neuen Datenbank noch kein Wechsel des Vertragsinhabers angeboten wird, ist man da sicher auch von Seiten o2 kulant.

Anmerkung:
Falls du noch einen alten Anschluss (Bestelldatum vor 27.04.2017) und eine Kundennummer im Format "DE12345678" hast, so ist ein Wechsel des Vertragspartners noch möglich. Aufgrund der Gebühren ist das aber auch nicht so attraktiv.

Jogi
Legende
  • April 29, 2019
Moin,

ich habe den TE so verstanden, dass die WG aufgelöst wird und alle weg ziehen, daher soll der angehende Nutzer ja auch umziehen und der Anschluss muss mit.

Greetz

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  • April 29, 2019
Fiel mir auch gerade auf ;-)

Ich frage mich immer, warum man nicht die Flex-Verträge mit 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende nimmt. Gerade wenn man Student ist und die genaue Zukunftsplanung nicht sehr verlässlich ist.

Beim Wechsel der Kontodaten ist zu bedenken, dass man als Vertragsinhaber trotzdem der Schuldner gegenüber O2 bleibt. D.h. man müsste jeden Monat die O2 Rechnung kontrollieren, ob der Betrag von Nutzer gezahlt wurde. Ich würde es vorziehen dann lieber die Girokonto-Auszüge zu kontrollieren, so kommt man zumindest nicht unerwartet in Verzug gegenüber O2 mit Rücklastschriften, Mahngebühren usw.

  • Autor
  • Besucher:in
  • April 29, 2019
Ja, ich habe den Vertrag damals übernehmen können & habe mir damals leider zu wenige Gedanken gemacht. Tatsächlich ist der Erstvertrag vor 2017, deswegen habe ich eine Kundenummer die DE1234... ist. Im letzten Jahr haben wir den Vertrag dann geändert, also ein neues DSL-Paket genommen.

Genau, beide sind ausgezogen und nur einer braucht DSL - und das bin leider nicht ich, der Vertragsinhaber.

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  • April 29, 2019
Steht auf der letzten Rechnung noch die DE-Kundennummer und der Vertrag ist noch nicht in der Systemoptimierung? Dann geht der Vertragsinhaberwechsel wahrscheinlich noch.

  • Autor
  • Besucher:in
  • April 29, 2019
Oh nein, auf der Rechnung steht eine neue ohne den DE-Vorsatz!

Leider kann ich online nicht den Umzug an die neue Adresse meiner ehemaligen Mitbewohnerin nicht eingeben, da heißt es dann "An der Adresse ist ihr DSL-Tarif nicht verfügbar.

Hoffentlich werde ich telefonisch mit O2 klären können, ob der DSL Anschluss nicht dennoch in ihrer Wohnung genutzt werden kann und ich weiter Vertragsinhaber bin. Wisst Ihr, ob das ein "offizielles wording" ist oder soll ich so tun, als ob ich als Vertragsinhaber dort hinziehe.

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  • April 29, 2019
Na das wäre doch super, wenn dein Tarif dort nicht verfügbar ist. Dann kannst du vorzeitig kündigen und kommst günstig aus der Affäre. Wer dorthin ziehen will, würde ich gar nicht erwähnen.

Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug

(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

  • Autor
  • Besucher:in
  • April 29, 2019
Leider habe ich bereits versucht, außerordentlich zu kündigen und habe meine neue Adresse angegeben - da kam raus, dass es bei mir möglich ist. Es geht nun darum, den DSL Vertrag dort zu ermöglichen, wohin meine ehemalige Mitbewohnerin zieht.

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  • April 29, 2019
Nun, das war wohl unklug. Und was nicht geht, das geht nicht.

Klaus_VoIP
Legende
Na das wäre doch super, wenn dein Tarif dort nicht verfügbar ist. Dann kannst du vorzeitig kündigen und kommst günstig aus der Affäre. Wer dorthin ziehen will, würde ich gar nicht erwähnen.
Da die Ummeldebestätigung als Beleg verlangt wird, wird das nichts mit solchen Tricks. Das wurde in der Anfangszeit nach der TKG-Anpassung zu sehr mißbraucht und alle Anbieter wollen Nachweise sehen. Da wurden zu viele Omas im Westerwald oder der Pfalz erfunden.

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  • April 29, 2019
Ich denke das Problem ließe sich lösen 😉

o2_Lars
  • Moderator
  • April 30, 2019
Hallo @blablup,
natürlich, das lässt sich lösen. Indem man nämlich dort hin zieht. Alles andere, was Du hier implizierst würde unter Umständen den einen oder anderen Straftatbestand erfüllen. Aber das meinst Du ja sicherlich nicht, oder?
Gruß,
Lars

Klaus_VoIP
Legende
Auch Scheinumzüge sind heute nicht mehr ohne weiteres möglich, da man sich nicht einfach so anmelden kann. Man braucht auch den Vermieter bzw. Eigentümer und ob da jeder bei Mauscheleien mitmacht? Mein Tipp: mit sauberer Lösung Ärger vermeiden!

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  • April 30, 2019
Also mein Tipp wäre, zum bewährten Alice-Modell zurück zukehren und ausschließlich Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit anzubieten. Wenn die Kunden zufrieden sind, bleiben sie auch ohne Knebelvertrag. Wie man sieht, bringt das ganze nichts als Ärger - für die Kunden und für o2.

Im übrigen sind gerade für Studenten mehrere Wohnsitze und Untermietverträge absolut üblich und keineswegs ein Straftatbestand.

Klaus_VoIP
Legende
Dieses Tarif-Modell gibt es doch - wird nur nicht so gerne genommen, da es nicht so viele Anreize bietet wie die Langläuferverträge.