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Sonderkündigung Umzug

  • April 30, 2019
  • 3 Antworten
  • 198 Aufrufe

JonasFrehse
Besucher:in
Hallo,

ich wollte o2 über meinen Umzug informieren. Nun ist an der neuen Adresse kein o2 verfügbar (Neubau, Aussage nach Rückruf von o2). Da die Adresse im System nicht verfügbar ist, kann kein Umzug beauftragt werden.
Wie kann ich jetzt mein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen? Ich habe nur eine SMS von o2 mit der Aussage, dass an der neuen Adresse kein Anschluss möglich ist.

Gruß

Lösung von Klaus_VoIP

Bekanntlich braucht man die Ummeldebestätigung. Das ist auch am sichersten um den Termin streitfrei festzulegen. Alles vorher dient allenfalls der verbindlichen Auskunft und der Vorprüfung. Nicht das zum Umzugstermin die Verfügbarkeit anders aussieht! 🤔
Mit Ummeldung und Kündigung wegen Nichtverfügbarkeit beginnt auch die 3-Monats-Strafzeit (+angefangener Monat) nach TKG,

3 Antworten

Jogi
Legende
  • April 30, 2019
Moin,

jetzt wird es komoliziert. Bei Neubaugebieten muss im Normallfall ein Erstanschluss über den Netzbetreiber erfolgen, damit das Gebäude dann auch auf der Telefonlandkarte auftacuhen kann.

Ich persönlich würde den Umzug schriftlich bei o2 per Fax einreichen und dann abwarten. Wenn o2 dann noch immer der Meinung ist, nicht schalten zu können, dann solltest du einen Bescheid darüber erhalten und mit einer Einmalzahlung von 3x Grundgebühr aus dem Vertrag kommen.

Wenn durch eine händische Prüfung dann doch erkannt wird, dass geschaltet werden kann, dann kannst du den Vertrag mit nehmen.

Greetz

JonasFrehse
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • April 30, 2019
Hier ist es so, dass bei der Telekom die Adresse verfügbar ist. Dies wurde auch seitens o2 manuell geprüft. Jedoch kann man die Leitung wohl leider nicht mieten / nutzen, obwohl die Wohnungen / Häuser teilweise mehrere Jahre stehen.

Am Telefon sagte man mir, dass ich der Sonderkündigung einen Nachweis zur neuen Adresse (Kopie Mietvertrag etc.) beifügen soll. Ich werde dies nun per Fax übermitteln.

Gruß

Klaus_VoIP
Legende
  • Lösung
  • April 30, 2019
Bekanntlich braucht man die Ummeldebestätigung. Das ist auch am sichersten um den Termin streitfrei festzulegen. Alles vorher dient allenfalls der verbindlichen Auskunft und der Vorprüfung. Nicht das zum Umzugstermin die Verfügbarkeit anders aussieht! 🤔
Mit Ummeldung und Kündigung wegen Nichtverfügbarkeit beginnt auch die 3-Monats-Strafzeit (+angefangener Monat) nach TKG,